DE Erfindung A in DE anmelden und abgeänderte Erfindung A' mit Prio - USA?

iakregnif

Schreiber
Ich bin auf einen interessanten Fall gestoßen (fiktiv)

Erfinder E will seine Erfindung, die Super-duper-Maschine;), in Deutschland schützen lassen. Schwups, kaum erhält der E den Bericht aus dem Prüfverfahren, denkt er bereits über eine abgeänderte Weiterentwicklung der Super-duper-Maschine nach.

Was würdet Ihr sagen? Könnte der E eine abgeänderte Form A' der Erfindung A mit Priorität in ein nicht EU-Land, sagen wir einfach USA und Co. KG, überführen bzw. eine entsprechende Anmeldung initiieren?

Klar, es muss eine Weiterentwicklung von A zu erkennen sein. Wäre die Anmeldung über den großen Ozean hinweg zu vergleichen mit einer nationalen Zusatzanmeldung mit Beanspruchung der Priorität?

Nehmen wir einfach mal an, A' umfasse nahezu alle wesentlichen Merkmale von A, mit einer Änderung kleinerer Merkmale im Hauptanspruch.
 
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Fragender

GOLD - Mitglied
Mit US-Recht kenne ich mich nicht aus....

Der Weg andersrum (Prio in USA -> Nachanmeldung in DE) ist natürlich möglich, aber der Erfinder/Anmelder verliert möglicherweise das Prioritätsdatum. Nämlich dann, wenn die Merkmale A' nicht aus der ursprünglichen Offenbarung der ersten Anmeldung bekannt sind (einschlägige BGH-Urteile: elektronische Funktionseinheit, Luftverteiler / aber auch: teilreflektierende Folie).
Die Frage wird aber erst relevant, wenn es SdT aus dem Prioritätsintervall gibt...

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie genau das in USA o.ä. gehandhabt wird (die haben ja auch die Möglichkeit der Continuation-in-part).

Gruß, Fragender
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Ich verstehe die Frage nicht. Was willst Du mit der Frage "Könnte der E eine abgeänderte Form A' der Erfindung A mit Priorität in ein nicht EU-Land, sagen wir einfach USA und Co. KG, überführen bzw. eine entsprechende Anmeldung initiieren?" wissen?

Ich kenne kein Land in der EU, das Patente innerhalb der Prioritätsfrist offenlegt. Das schlimmste was passieren kann ist, dass die Prio nicht hält. In dem Fall stünde die Patentanmeldung aus Europa aber immer noch nicht als neuheitsschädlicher Stand der Technik im Wege, weil sie ja in der Priofrist nicht veröffentlicht wird. Was ist also das Problem - oder anders gefragt, was genau willst Du wissen?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich kenne kein Land in der EU, das Patente innerhalb der Prioritätsfrist offenlegt. Das schlimmste was passieren kann ist, dass die Prio nicht hält.

Wenn die "abgeänderte Form" A' in der ersten Anmeldung nicht offenbart ist, hält die Prio ganz sicher nicht. Das kann man also schon mal vergessen.

Zum ersten Punkt: Es sind extreme Ausnahmefälle denkbar, wie wenn die Patenterteilung und die Veröffentlichung des Patents innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Das muss dann der Anmelder aber mit Fleiß herbeiführen. Auch kann man in DE, glaube ich, die frühere Veröffentlichung einer Anmeldung beantragen. Vor dem EPA geht das auf jeden Fall (Art. 91(3)(b)).
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
??? Was hat das denn mit dem Halten der Prio zu tun ???

Wenn in DE am 13. September 2017 eine Prioanmeldung in DE eingereicht wird und am 12. September 2018 eine Nachanmeldung in den USA, dann ist es wurscht, ob die Prio hält oder nicht, wenn sonst keine andere Offenbarung erfolgt ist. DE jedenfalls legt die Prioanmeldung erst am 13. März 2019 offen.

Ich verstehe die Eingangsfrage immer noch nicht.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
??? Was hat das denn mit dem Halten der Prio zu tun ???

Das verstehe ich jetzt nicht ganz. Du fragst ernsthaft, was die Frage, ob der Gegenstand der späteren Anmeldung in der Prioritätsanmeldung offenbart ist, mit dem Halten der Prio zu tun hat?

Und natürlich ist es immer wurscht, ob die Prio hält, wenn es keinen zwischenliegenden Stand der Technik gibt. Allerdings ist es wenig hilfreich, das anzumerken, denn das ganze Prioritätssystem wurde ja für den gegenteiligen Fall geschaffen. Wenn es nie zwischenliegenden Stand der Technik gäbe, bräuchte man das Institut "Priorität" überhaupt nicht.

Warum der TE an der Prio interessiert ist, wirst du schon ihm überlassen müssen.

DE jedenfalls legt die Prioanmeldung erst am 13. März 2019 offen.

Das tut DE nur dann, wenn der Anmelder keine frühere Offenlegung beantragt und wenn das Patent nicht früher erteilt wird. In diesen Fällen legt DE nämlich früher offen. Steht im Patentgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet:

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Was willst Du mir mit dem Wörtchen "ersthaft" unterstellen? Die Fragen lauteten:

a) Wäre die Anmeldung initiierbar?

b) Wäre die Anmeldung [in einem nicht EU Land] über den großen Ozean hinweg zu vergleichen mit einer nationalen Zusatzanmeldung mit Beanspruchung der Priorität?

Frage a) ist Blödsinn, weil das Halten der Prio keine Einreichungsvoraussetzung ist. Noch nicht einmal die von der Prio abhängige Frage nach Neuheit und erfinderischer Tätigkeit ist Einreichungsvorraussetzung sondern lediglich Erteilungsvorraussetzung.

Frage b) ist mit "nein" zu beantworten, denn weder Art 138 EPÜ und §40 (5) PatG gelten dort, und das unabhängig davon ob die G1/15 im Falle einer Verallgemeinerung des Merkmals A zu A' nun von nationalen Gerichten anerkannt wird, oder nicht.

Wo ließt Du konkret heraus, dass der Fragende nach nichts anderem als "Hält die Prio?" gefragt haben kann und dass ich mich deshalb über Dein Verständnis seiner Frage nur lustig machen kann?
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo iakregnif

leider muss ich mal Schachmatt zustimmen. Deine "Frage" ist völlig unklar für einen Patentanwalt.

Sie strotzt vor so viel unüblichen bis falschen Begriffen und Konstruktionen, dass man nicht wirklich rausfinden kann, was du willst, geschweige denn was du für eine Antwort haben willst. Da du hier neu angemeldet bist, gehe ich davon aus, dass du gerade erst anfängst auf dem Gebiet :). Trotzdem solltest du dich gleich zu Anfang darum bemühen, dich möglichst exakt und verständlich auszudrücken. Außerdem scheint mir deine Frage auf ganz "übliche" Dinge beim Prioritätsrecht zu beziehen, die dir dein Ausbilder bestimmt beantworten und nicht nur eine "Meinung" vertreten kann ;-).

Wenn du wirklich unbedingt hier zielführende Antworten haben möchtest, solltest du einiges an deiner Frage klarstellen ;-):
Was heißt für dich "Erfindung mit Priorität in ein nicht EU-Land überführen"
Was soll heißen eine Erfindung in ein nicht EU-Land überführen? Was soll das besondere an einem EU bzw. nicht EU-Land sein? Fragst du nach, ob das Prioritätsrecht, dass dir eine deutsche Anmeldung gewährt, für EU und nicht EU-Land unterschiedlich wäre? Was soll "Erfindung mit Priorität"? Was heißt Anmeldung initiieren? Willst du auf mögliche Unterschiede hinaus, was in den einzelnen Ländern noch als "ableitbar", d.h. durch ein Prioritätsrecht gedeckt, angesehen würde?

Was soll bei einer US Anmeldung mit einer nationalen Zusatzanmeldung verglichen werden? Der Inhalt? Der Schutzbereich? Der Zeitrang? Der Stand der Technik? Das Land? Die Wirkung in den einzelnen Ländern...? Das ist so ähnlich wie die Frage "kann ich eine Birne mit einem Apfel vergleichen".
Ja du kannst, aber es ist im allgemeinen recht sinnlos, weil du eben gerade Äpfel mit Birnen vergleichst ;-).

Oder wolltest du wissen, ob das eine sinnvolle Strategie wäre? Oder ob man sich damit selber ins Knie schießt? Dann müsstest du aber mehr Infos zur "Strategie" geben ;-).

Was sind für dich "wesentliche Merkmale"? Was "nahezu"? Was sind dann für dich kleinere Merkmale im Hauptanspruch?

Also nichts für ungut, wenn du wirklich gerade anfängst, dann löchere deine möglichen Mitkandidaten oder deinen Ausbilder. Der ist dazu da :). Hier müsste man als erstes versuchen zu interpretieren, was du eigentlich wissen wolltest und dann einen Aufsatz von mindestens 20 Seiten schreiben :)
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Was soll den das jetzt schon wieder heißen: "leider muss ich mal Schachmatt zustimmen"?

Heißt das, das war mein allererster verwertbarer Beitrag?

Nichts für ungut, dann melde ich mich halt ab.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Hallo Schachmatt

da kam es wohl zu einem Missverständnis. Nein das sollte es nicht heißen und ich halte es auch nicht für sinnvoll/nötig/wünschenswert (oder was du sonst auch immer noch für ein Wort einsetzen willst :) ), dass du dich abmeldest. Je mehr hier diskutieren, desto besser finde ich das hier :).

Das "leider" bezog sich auf den Addressaten meines Posts und dass er "leider", nach meinem und anscheinend auch deinem Verständnis eine recht unklare Frage gestellt hatte, die so eigentlich weder zu verstehen ist (auf was er hinauswill) bzw. sinnvoll zu beantworten ist. Auch wenn es beispielweise Asdevi tapfer versucht, seine Interpretation dessen, was womöglich gefragt wurde, zu beantworten :).

Und Leute nehmt das hier (vor allem meine Äußerungen) bitte nicht so leicht als persönlichen Angriff.
Auch mögliche Kritik hier ist kein persönlicher Angriff, sondern ist etwas notwendiges in Diskussionen.
Das soll ein Forum zum Diskutieren sein und keins, um sich aufzuspielen oder andere fertig zu machen und es kann halt in Textform recht schnell zu Missverständnisssen kommen.

Schönes Restwochenende an alle
 
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