Ich bin auf einen interessanten Fall gestoßen (fiktiv)
Erfinder E will seine Erfindung, die Super-duper-Maschine, in Deutschland schützen lassen. Schwups, kaum erhält der E den Bericht aus dem Prüfverfahren, denkt er bereits über eine abgeänderte Weiterentwicklung der Super-duper-Maschine nach.
Was würdet Ihr sagen? Könnte der E eine abgeänderte Form A' der Erfindung A mit Priorität in ein nicht EU-Land, sagen wir einfach USA und Co. KG, überführen bzw. eine entsprechende Anmeldung initiieren?
Klar, es muss eine Weiterentwicklung von A zu erkennen sein. Wäre die Anmeldung über den großen Ozean hinweg zu vergleichen mit einer nationalen Zusatzanmeldung mit Beanspruchung der Priorität?
Nehmen wir einfach mal an, A' umfasse nahezu alle wesentlichen Merkmale von A, mit einer Änderung kleinerer Merkmale im Hauptanspruch.
Erfinder E will seine Erfindung, die Super-duper-Maschine, in Deutschland schützen lassen. Schwups, kaum erhält der E den Bericht aus dem Prüfverfahren, denkt er bereits über eine abgeänderte Weiterentwicklung der Super-duper-Maschine nach.
Was würdet Ihr sagen? Könnte der E eine abgeänderte Form A' der Erfindung A mit Priorität in ein nicht EU-Land, sagen wir einfach USA und Co. KG, überführen bzw. eine entsprechende Anmeldung initiieren?
Klar, es muss eine Weiterentwicklung von A zu erkennen sein. Wäre die Anmeldung über den großen Ozean hinweg zu vergleichen mit einer nationalen Zusatzanmeldung mit Beanspruchung der Priorität?
Nehmen wir einfach mal an, A' umfasse nahezu alle wesentlichen Merkmale von A, mit einer Änderung kleinerer Merkmale im Hauptanspruch.
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