ArbnErfG Erfindervergütung beim Verkauf von Patenten (ArbnErfG)

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
Eine Frage für die ArbnErfG hier:

Heutzutage sind ja viele Firmen als Holding organisiert, so dass es gut sein kann, dass in einer Firma der Firmengruppe eine Erfindung gemacht wird, die Erfindung nachher aber von einer (steuerlich unabhängigen) Firma abgekauft, angemeldet und verwertet wird. Gerade wenn die IP-Verwertungsfirma in einem anderen Land sitzt kann das steuerlich sehr interessant werden, wenn dann über Lizenzverträge Geld hin- und hergeschoben werden kann...

Daraus entsteht meine Frage:
Wie muss bei so einem Abkauf einer Erfindung durch eine andere Firma die Erfindervergütung geregelt werden? Reicht da eine Einmalzahlung (deren Höhe sich am Kaufpreis orientiert)?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Reicht da eine Einmalzahlung (deren Höhe sich am Kaufpreis orientiert)?

Die entscheidende Frage ist, ob der Kaufpreis vernünftig ist. Wenn nicht, legt die Rechtsprechung einen fiktiven Kaufpreis zugrunde, den zwei vernünftige, unabhängige Parteien vereinbart hätten. Das Problem ist es dann, einen solchen fiktiven Kaufpreis zu ermitteln. Dann gibt es noch Spezialitäten, etwa wenn noch eine Rücklizenz an den Verkäufer erteilt wird, und dieser dann eine Eigennutzung hat. In dem Zusammenhang spielt dann auch noch die Betrachtung eine Rolle, ob sich der Konzern insgesamt als wirtschaftliche Einheit darstellt, und in diesem Fall die Vergütung über einen Verkauf gerade nicht angemessen ist. Das ganze Thema ist hochkomplex und nur in Spezialfällen höchstrichterlich abgesichert. Auf jeden Fall ist dieses Forum für eine solche rechtliche Analyse nicht geeignet.
 
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