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SILBER - Mitglied
Eine Frage für die ArbnErfG hier:
Heutzutage sind ja viele Firmen als Holding organisiert, so dass es gut sein kann, dass in einer Firma der Firmengruppe eine Erfindung gemacht wird, die Erfindung nachher aber von einer (steuerlich unabhängigen) Firma abgekauft, angemeldet und verwertet wird. Gerade wenn die IP-Verwertungsfirma in einem anderen Land sitzt kann das steuerlich sehr interessant werden, wenn dann über Lizenzverträge Geld hin- und hergeschoben werden kann...
Daraus entsteht meine Frage:
Wie muss bei so einem Abkauf einer Erfindung durch eine andere Firma die Erfindervergütung geregelt werden? Reicht da eine Einmalzahlung (deren Höhe sich am Kaufpreis orientiert)?
Heutzutage sind ja viele Firmen als Holding organisiert, so dass es gut sein kann, dass in einer Firma der Firmengruppe eine Erfindung gemacht wird, die Erfindung nachher aber von einer (steuerlich unabhängigen) Firma abgekauft, angemeldet und verwertet wird. Gerade wenn die IP-Verwertungsfirma in einem anderen Land sitzt kann das steuerlich sehr interessant werden, wenn dann über Lizenzverträge Geld hin- und hergeschoben werden kann...
Daraus entsteht meine Frage:
Wie muss bei so einem Abkauf einer Erfindung durch eine andere Firma die Erfindervergütung geregelt werden? Reicht da eine Einmalzahlung (deren Höhe sich am Kaufpreis orientiert)?