Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Liebe Leute, wenn ich die Musterlösung zum Teil A der EQE 2004 (zur Erinnerung siehe obiges Bild) lese, dann kommt mir ja das Grausen.
Der leichteren Bezugnahme halber hier der Hauptanspruch aus der Musterlösung:
Vorrichtung zum Brechen von Eierschalen mit einer im wesentlichen kreisförmig ausgebildeten Schneidkante (11, 21, 51) zur Öffnung eines Eis,
(Soweit geht's ja noch)
mit Mitteln (40, 57, 67, 69) zur Erzeugung eines Kraftstoßes, welcher derart auf das Ei übertragen wird, daß ein kreisförmiger Bruch der Eierschale entlang der Schneidkante (11, 21, 51) erzeugt wird,
(Hmm, das genau ist doch die Aufgabe! "Mittel zur Erzeugung eines definierten Kraftstoßes".)
dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens eine Führung (43, 53, 63) vorgesehen ist, die mit den Mitteln (40, 57, 67, 69) zur Erzeugung eines Kraftstoßes derart zusammen wirkt, daß die Richtung und die maximale Stärke des auf das Ei ausgeübten Kraftstoßes festgelegt ist.
("derart zusammen wirkt, dass Richtung und Stärke usw.": wenn das nicht hundertprozentig aufgabenhaft formuliert ist, dann holmichder ...)
Bei den Unteransprüchen geht's grade so weiter:
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der der Kraftstoß mittels einer Stanze (40) erzeugt wird.
Wie denn nun konkret? Der Kraftstoß wird doch durch das Herabfallen der Stanze aus einer bestimmten Höhe erzeugt. Hier fehlt es doch zumindest an der Klarheit, wenn nicht gar an der Ausführbarkeit?
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, bei der eine Schraubenfeder zwischen den Mitteln (40, 57) zur Erzeugung des Kraftstoßes und dem Anschlag (55) vorgesehen ist.
"Schraubenfeder zwischen den Mitteln zur..." Hallo? Die Schraubenfeder ist doch das Mittel zur Erzeugung des Kraftstoßes? Wieder mangelnde Klarheit, m.E.
Zum Vergleich sei hier mein Hauptanspruch einmal angegeben, der leider die Gnade der EQE-Prüfer nicht fand:
Vorrichtung zum Öffnen von Vogeleiern, insbesondere von gekochten Hühnereiern,
die Vorrichtung umfassend eine Schneideneinrichtung (40, 50, 60) mit einer durch den Rand eines Kreiszylinders, Kegels oder Konus gebildeten, durchgehend oder gebrochen umlaufenden Schneide (51),
die einen Schneidendurchmesser aufweist, der ungefähr drei Vierteln des kleinsten Außendurchmessers des zu öffnenden Vogeleis entspricht,
wobei mittels eines bewegbaren Massekörpers (40, 57, 66-68) ein Kraftstoß über die Schneide (51) auf die Eierschale übertragbar ist,
gekennzeichnet durch
Energiespeichermittel (40, 57, 69) zur Beschleunigung des Massekörpers (40, 57, 66-68);
sowie durch Geradführungsmittel (43, 57, 66-68) zur Festlegung des Bewegungsfreiheitsgrades des Massekörpers (40, 57, 66-68),
wobei die Geradführungsmittel am Vogelei zumindest mittelbar zur Anlage bringbar sind.
Nun möchte ich euch fragen, ob es Tradition hat, dass man in der EQE aufgabenhaft ("dergestalt zusammen wirkt, dass...") und unkonkret ("Mittel zur ...") formulieren darf, oder dies vielleicht sogar bewusst tun sollte? Oder ist hier bei der Korrektur der EQE 2004 einiges fehlgelaufen?
Oder bin ich auf dem falschen Dampfer?
Über eure Einschätzungen würde ich mich freuen.
Danke schonmal fürs Lesen,
Marc.
(Offizielle Musterlösung hier als PDF:
http://eqe.european-patent-office.org/site/pdf/compendia/compendium2004/ABem_2004.pdf)