Wassermelone
Vielschreiber
Ich habe jetzt schon öfter gehört, dass einer der Vorteil des EPÜ darin liegt, dass man in jeder Sprache einreichen kann, Art. 14(2) EPÜ, und danach erst eine Übersetzung innerhalb von 2 Monaten einreichen muss, R. 6(1) EPÜ. Als Beispiel: ich reiche eine Anmeldung auf Esperanto ein (was mir den Anmeldetag und den Gegenstand der ursprünglichen Offenbarung definiert) und habe 2 Monate Zeit, eine Übersetzung zB auf Englisch nachzureichen.
Ist das beim PCT nicht aber ebenfalls möglich? Wenn ich eine PCT-Anmeldung auf Esperanto beim IB als Anmeldeamt einreiche, wird das gemäß Applicant's Guide Annex C akzeptiert. Da das aber von keiner ISA akzeptiert wird, muss ich innerhalb von 1 Monat eine Übersetzung nachreichen, R. 12.3 PCT. Anmeldetag sollte der Tag sein, an dem die Esperanto-Anmeldung beim IB eingeht. Was beim PCT den Gegenstand der ursprünglichen Offenbarung definiert, habe ich (noch) nicht herausfinden können.
Fazit: sowohl im EPÜ als auch im PCT kann man eine Patentanmeldung in jeglicher Sprache einreichen. Oder übersehe ich hier etwas?
Ist das beim PCT nicht aber ebenfalls möglich? Wenn ich eine PCT-Anmeldung auf Esperanto beim IB als Anmeldeamt einreiche, wird das gemäß Applicant's Guide Annex C akzeptiert. Da das aber von keiner ISA akzeptiert wird, muss ich innerhalb von 1 Monat eine Übersetzung nachreichen, R. 12.3 PCT. Anmeldetag sollte der Tag sein, an dem die Esperanto-Anmeldung beim IB eingeht. Was beim PCT den Gegenstand der ursprünglichen Offenbarung definiert, habe ich (noch) nicht herausfinden können.
Fazit: sowohl im EPÜ als auch im PCT kann man eine Patentanmeldung in jeglicher Sprache einreichen. Oder übersehe ich hier etwas?