Patentschreiberling

Vielschreiber
Hallo,

Ist es möglich die nationale Phase in DE in Form einer Patentanmeldung sowie gleichzeitig in Form einer Gebrauchsmusteranmeldung einzuleiten?

Oder wäre alternativ die Einleitung der nationalen Phase als Patentanmeldung durchzuführen und dann aus der deutschen Patentanmeldung eine Gebrauchsmusteranmeldung abzuzweigen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich dankbar. Die Auskunft des DPMA lässt noch auf sich warten.

Patentschreiberling
 

pak

*** KT-HERO ***
§5 (1) GbmG:

Hat der Anmelder mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland für dieselbe Erfindung bereits früher ein Patent nachgesucht, so kann er mit der Gebrauchsmusteranmeldung die Erklärung abgeben, daß der für die Patentanmeldung maßgebende Anmeldetag in Anspruch genommen wird. [...]


Sofern also Deutschland in der PCT-Anmeldung benannt ist, kannst Du direkt abzweigen, da die PCT-Anmeldung "mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland" eingereicht wurde.


Gruß


pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Das gilt übrigens auch für eine anhängige EP-Anmeldung - auch aus dieser kann ein deutsches Gebrauchsmuster abgezweigt werden (sofern DE benannt ist).
 

Fip

*** KT-HERO ***
Kandidatentreff ist zwar schnell, aber bisher wurde die Eingangsfrage doch noch gar nicht beantwortet, oder sehe ich das falsch?


Es ging doch grob darum, ob abgezweigt werden muss (aus der eingeleiteten nationalen "Patent-Phase" oder direkt aus der PCT) oder ob gleichzeitig neben der Einleitung der nationalen "Patent-Phase" auch eine separate nationale "Gbm-Phase" möglich ist.


Für das Einleiten der nationalen Phase DE mit einem Gebrauchsmuster gibt es Formblatt G6007 ganz unten auf dieser Seite: https://www.dpma.de/service/formulare/gebrauchsmuster/index.html


Warum man das nicht parallel bzw. zusätzlich zur Einleitung einer nationalen Phase Patent machen können soll, wüßte ich jetzt nicht.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
@Fip: Die Antworten gingen von einer Abzweigung eines GBM aus einer PCT-Anmeldung aus, die m.E. möglich ist. Mir war nicht bewusst, dass DE auch direkt PCT-Bestimmungsamt für ein Gebrauchsmuster sein kann (http://www.gesetze-im-internet.de/intpat_bkg/art_iii__4.html) und dann natürlich eine nationale Phase für ein GBM eingeleitet werden kann. Das scheint mir tatsächlich ein anderer Vorgang als eine Abzweigung zu sein.


Bei der Gelegenheit stellt sich mir noch eine andere Frage: nach §5 GebrMG kann die Abzweigung noch bis 2 Monate nach Erledigung der Patentanmeldung erfolgen. Wenn ich nun davon ausgehe, dass aus einer PCT-Anmeldung mit Bestimmungsland DE abgezweigt werden kann, müsste das ja noch zwei Monate nach der Frist für die Einleitung der nationalen Phase möglich sein, oder?
 

Patentschreiberling

Vielschreiber
Die ursprüngliche Frage hatte den Hintergrund, dass nach meiner Erinnerung die nationale Phase nur einmal eingeleitet werden kann.

Inzwischen hat die Gebrauchsmusterstelle des DPMA bestätigt, dass die nationale Phase in DE sowohl in Form einer Patentanmeldung als auch in Form einer Gebrauchsmusteranmeldung gleichzeitig eingeleitet werden kann.

Auch die Variante bezüglich der Einleitung der nationalen Phase in Form einer Patentanmeldung mit anschliessender Gebrauchmusterausscheidung aus der deutschen Anmeldung ist alternativ möglich.

Die Möglichkeit der direkten Gebrauchsmusterausscheidung aus der PCT hatte ich koplett vergessen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Wenn ich nun davon ausgehe, dass aus einer PCT-Anmeldung mit Bestimmungsland DE abgezweigt werden kann, müsste das ja noch zwei Monate nach der Frist für die Einleitung der nationalen Phase möglich sein, oder?

Ja, oder genauer: 2 Monate ab Ende des Monats, in dem die Frist endet. Es können also bis zu knapp 3 Monate sein, wenn die Anmeldung einen Prioritätstag früh in einem Monat hat.

Aber es kommt noch besser: Denn wenn in der PCT-Anmeldung auch EP benannt ist (was standardmäßig der Fall sein sollte), dann kann man auch noch bis 2 Monate nach Ende des Monats, in dem sich der EP-Teil erledigt hat, abzweigen. Und der EP-Teil erledigt sich erst einen Monat später als der deutsche Teil.
 
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