Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
folgender Fall bei einer europäischen Patentanmeldung mit unabhängigen Ansprüchen 1 und 7.
Es wurde ein teilweiser europäischer Recherchenbericht erstellt, in dem mangelnde Einheitlichkeit beanstandet und zur Zahlung weiterer Recherchengebühren für den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 7 aufgefordert wurde.
Weitere Recherchegebühren wurden nicht bezahlt, woraufhin der erweiterte europäische Recherchenbericht nur für die Ansprüche 1 bis 6 erstellt wurde. Darin wird mangelnde Neuheit der Ansprüche 1 bis 6 festgestellt.
Im erweiterten Recherchenbericht befasst sich der Prüfer jedoch auch mit dem nicht recherchierten Anspruch 7, stellt darin u.a. Klarheitsmängel fest, und schlägt überdies vor, den (nicht recherchierten) unabhängigen Anspruch 7 in einen von Anspruch 1 abhängigen Anspruch umzuwandeln.
G 0002/92 besagt:
Wie ist nun vorzugehen. Kann der nicht recherchierte unabhängige Anspruch 7 als abhängiger Anspruch (wie vom Prüfer vorgeschlagen) neu eingereicht werden, wobei gleichzeitig der amtlichen Feststellung der Nichteinheitlichkeit widersprochen wird, um auf diese Weise die Einheitlichkeit rückwirkend herzustellen, wonach dann G 0002/92 nicht mehr greift?
Danke euch für Meinungen
Gruß
Marc
folgender Fall bei einer europäischen Patentanmeldung mit unabhängigen Ansprüchen 1 und 7.
Es wurde ein teilweiser europäischer Recherchenbericht erstellt, in dem mangelnde Einheitlichkeit beanstandet und zur Zahlung weiterer Recherchengebühren für den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 7 aufgefordert wurde.
Weitere Recherchegebühren wurden nicht bezahlt, woraufhin der erweiterte europäische Recherchenbericht nur für die Ansprüche 1 bis 6 erstellt wurde. Darin wird mangelnde Neuheit der Ansprüche 1 bis 6 festgestellt.
Im erweiterten Recherchenbericht befasst sich der Prüfer jedoch auch mit dem nicht recherchierten Anspruch 7, stellt darin u.a. Klarheitsmängel fest, und schlägt überdies vor, den (nicht recherchierten) unabhängigen Anspruch 7 in einen von Anspruch 1 abhängigen Anspruch umzuwandeln.
G 0002/92 besagt:
Ein Anmelder, der es bei einer uneinheitlichen Anmeldung unterlässt, auf eine Aufforderung der Recherchenabteilung nach Regel 46 (1) EPÜ weitere Recherchengebühren zu entrichten [+], kann diese Anmeldung nicht für einen Gegenstand [Anspruch 7] weiterverfolgen, für den keine Recherchengebühren entrichtet wurden. Der Anmelder muss vielmehr eine Teilanmeldung für diesen Gegenstand einreichen, wenn er dafür weiterhin Schutz begehrt.
Wie ist nun vorzugehen. Kann der nicht recherchierte unabhängige Anspruch 7 als abhängiger Anspruch (wie vom Prüfer vorgeschlagen) neu eingereicht werden, wobei gleichzeitig der amtlichen Feststellung der Nichteinheitlichkeit widersprochen wird, um auf diese Weise die Einheitlichkeit rückwirkend herzustellen, wonach dann G 0002/92 nicht mehr greift?
Danke euch für Meinungen
Gruß
Marc