Eingabe Dritter

Sandokan

Vielschreiber
Hallo Kollegen,

kann man im dt. Verfahren ähnlich Art. 115 EPÜ
eine Eingabe Dritter machen und wo findet man
die rechtliche Grundlage im PatG.

Vielen Dank im voraus.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
§ 43 (3) Satz 3 PatG - ein bisschen versteckt ;-)

Ansonsten könnte man auch den Amtsermittlungsgrundsatz (ergibt sich aus § 46 (1) PatG) heranziehen. Demnach dürfte das DPMA ihm bekannt gewordene Tatsachen auf jeden Fall nicht ignorieren.
 

pak

*** KT-HERO ***
Eingabe Dritter - Sinnvoll?

Die Eingabe Dritter ist (glaube ich) nicht so sinnvoll, da damit keinerlei Verfahrensbeteiligung des Dritten begründet wird.

So wird die Eingabe des Dritten ausschließlich durch das DPMA auf Grundlage der Auseinandersetzung mit dem Anmelder bewertet, ohne dass man weitere Argumente während des Verfahrens einbringen kann. Unter Umständen wird das eingegebene Dokument dann gänzlich anders bewertet. Trifft das DPMA dann eine positive Entscheidung bzgl. der Anmeldung, so wird es in einem evtl. folgenden Einspruchsverfahren schwieriger, die Entscheidung des DPMA aufgrund des bereits im Prüfungsverfahren genannten Dokuments wieder zu kippen, als dies der Fall wäre, wenn das Dokument im Einspruchsverfahren erstmalig genannt würde. Also: Eingabe Dritter nur in besonderen Fällen.

So wurde es mir zumindest von meinem Ausbilder vermittelt ;-). Gibt es dazu auch andere Meinungen ?

pak
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Wie immer: Es kommt darauf an:)

Wenn ich mit meinem Tatsachenvortrag das Patent ohne Zweifel komplett wegblasen lassen kann - warum nicht. Wenn ich das Patent ohne Zweifel soweit einschränken lassen kann, wie ich es für mein verkauftes Produkt benötige - warum nicht. Wenn ich allerdings nichts Neuheitsschädliches habe sondern nur etwas, was "nahe dran" ist - besser sein lassen. Der andere kann sich im Prüfungsverfahren darauf einstellen, wo er mehr Möglichkeiten zu reagieren hat und auch noch Teilanmeldungen einreichen kann.
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: Eingabe Dritter - Sinnvoll?

pak schrieb:
So wurde es mir zumindest von meinem Ausbilder vermittelt ;-). Gibt es dazu auch andere Meinungen ?
So wurde es auch mir erklärt, wobei der behauptete negative Effekt ja eigentlich nur psychologischer Natur sein kann, denn gegen eine Neubewertung der Schrift in einem späteren Verfahren spricht objektiv nichts. Außerdem ist der Stand der Technik im Verfahren und könnte somit auch im Einspruchsverfahren von Amts wegen oder durch einen Einsprechenden aufgegriffen werden.

Allerdings mögen die Prüfer gegenüber eingereichtem Stand der Technik generell etwas negativ voreingenommen sein, weil sie annehmen könnten, dass die Eingabe von jemandem gemacht wurden, dem die Handhabung der Kriterien für die Patenterteilung nicht hinlänglich bekannt sind. Eine von einem Patentanwalt ausgearbeitete begleitende Argumentation zum eingereichten Stand der Technik und dem Anmeldegegenstand dürfte hier sehr hilfreich sein, wobei man dann unter dem Kostengesichtspunkt auch schon wieder gleich einen Einspruch vorbereiten kann.

Ich hatte dennoch immer ein wenig den Argwohn, dass hier ausbilderseitig doch auch die Argumente vermittelt wurden, die den Mandanten dazu bringen sollen, Geld auszugeben. Denn letztlich ist es eine sehr kostengünstige Möglichkeit, gegen ein eventuell schädliches Patent vorzugehen, und die technischen Senate haben mir nicht den Eindruck erweckt, gegenüber Dokumenten voreingenommen zu sein, wenn der Prüfer sie für irrelevant gehalten hat.

Fällt man auf die Nase und hätte dann doch lieber die Sache mit mehr Einsatz betrieben, guckt man schon mal in die Röhre, insbesondere wenn die Eingabe im Einspruchsverfahren und nicht im Erteilungsverfahren gemacht wurde.

Mir würde es jedenfalls ein besseres Gefühl geben, dem Mandanten auch den Kostenvorteil auf der Pro-Seite zu nennen, als ihn (nur) wichtigtuerisch mit verfahrensrechtlichen Nachteilen schwindlig zu reden.
 

pak

*** KT-HERO ***
Re: Eingabe Dritter - Sinnvoll?

grond schrieb:
pak schrieb:
So wurde es mir zumindest von meinem Ausbilder vermittelt ;-). Gibt es dazu auch andere Meinungen ?
So wurde es auch mir erklärt, wobei der behauptete negative Effekt ja eigentlich nur psychologischer Natur sein kann, denn gegen eine Neubewertung der Schrift in einem späteren Verfahren spricht objektiv nichts. [...]

Mir würde es jedenfalls ein besseres Gefühl geben, dem Mandanten auch den Kostenvorteil auf der Pro-Seite zu nennen, als ihn (nur) wichtigtuerisch mit verfahrensrechtlichen Nachteilen schwindlig zu reden.
Zustimmung! Um für meinen Ausbilder eine Lanze zu brechen: Auch er weist - neben den möglichen verfahrensrechtlichen Problemen einer Eingabe Dritter - auch auf den Kostenvorteil hin!
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Während es beim EPA möglich ist, die Einwendungen anonym und elektronisch einzureichen, scheint es eine elektronische Möglichkeit beim DPMA nicht zu geben, d.h. man müsste immer einen formlosen Brief (kein Formblatt) schreiben, der dann - ggf. ohne Absender - dem Amt zugestellt wird. Ist dies korrekt oder habe ich etwas auf der Homepage des DPMA übersehen?
 

Hans35

*** KT-HERO ***
Hauptvorteil ist m.E., wenn der zu nennende Stand der Technik wirklich zieht und die Sache brennt, dass das Patent gar nicht erst erteilt wird. Andernfalls müsste zumindest während der Zeit des Einspruchsverfahrens das Patent beachtet werden, also: Lizenz vereinbaren oder Produktion anhalten bzw. Import stoppen. Das Einspruchsverfahren kann ja u.U. mehrere Jahre dauern und in dieser Zeit kann das Patent dem Einsprechenden trotz materieller Nichtigkeit einige Probleme bereiten.

Rechsgrundlage für das Prüfungsverfahren ist im Übrigen § 44 Abs. 3 PatG, wo auf § 43 Abs. 3 (Rechercheverfahren) verwiesen wird.
 
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