Re: Eingabe Dritter - Sinnvoll?
pak schrieb:
So wurde es mir zumindest von meinem Ausbilder vermittelt ;-). Gibt es dazu auch andere Meinungen ?
So wurde es auch mir erklärt, wobei der behauptete negative Effekt ja eigentlich nur psychologischer Natur sein kann, denn gegen eine Neubewertung der Schrift in einem späteren Verfahren spricht objektiv nichts. Außerdem ist der Stand der Technik im Verfahren und könnte somit auch im Einspruchsverfahren von Amts wegen oder durch einen Einsprechenden aufgegriffen werden.
Allerdings mögen die Prüfer gegenüber eingereichtem Stand der Technik generell etwas negativ voreingenommen sein, weil sie annehmen könnten, dass die Eingabe von jemandem gemacht wurden, dem die Handhabung der Kriterien für die Patenterteilung nicht hinlänglich bekannt sind. Eine von einem Patentanwalt ausgearbeitete begleitende Argumentation zum eingereichten Stand der Technik und dem Anmeldegegenstand dürfte hier sehr hilfreich sein, wobei man dann unter dem Kostengesichtspunkt auch schon wieder gleich einen Einspruch vorbereiten kann.
Ich hatte dennoch immer ein wenig den Argwohn, dass hier ausbilderseitig doch auch die Argumente vermittelt wurden, die den Mandanten dazu bringen sollen, Geld auszugeben. Denn letztlich ist es eine sehr kostengünstige Möglichkeit, gegen ein eventuell schädliches Patent vorzugehen, und die technischen Senate haben mir nicht den Eindruck erweckt, gegenüber Dokumenten voreingenommen zu sein, wenn der Prüfer sie für irrelevant gehalten hat.
Fällt man auf die Nase und hätte dann doch lieber die Sache mit mehr Einsatz betrieben, guckt man schon mal in die Röhre, insbesondere wenn die Eingabe im Einspruchsverfahren und nicht im Erteilungsverfahren gemacht wurde.
Mir würde es jedenfalls ein besseres Gefühl geben, dem Mandanten auch den Kostenvorteil auf der Pro-Seite zu nennen, als ihn (nur) wichtigtuerisch mit verfahrensrechtlichen Nachteilen schwindlig zu reden.