Strebergarten
BRONZE - Mitglied
Servus,
angenommen man hat eine Prioanmeldung mit den erfindungswesentlichen Merkmalen A+B+C ausgearbeitet und eingereicht, und kurz vor Ende des Priojahres kommt der Mandant, und ist der Meinung, es ginge jetzt auch ohne Merkmal C, zwar nicht ganz so gut, aber für einige Anwendungen ausreichend.
Das kann man natürlich nicht ignorieren, denn wenn ein Konkurrent darauf kommt, ist das Patent nicht mehr viel Wert.
Muss man jetzt alles umschreiben, und die Beschreibung der Erfindung auf A+B hinformulieren, und dann C als optional und nur die Performance weiter verbessernd behandeln?
Oder könnte man die auf A+B+C formulierte Anmedung beibehalten und einfach "In weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass für eine Festigkeitsanforderung von unter X auf C verzichtet werden kann. Dies wird als eine weitere Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen" dazu schreiben, und den Hauptanspruch mit A+B neu fassen, und C in den Unteranspruch verschieben?
Im Prinzip muss der unabhängige Anspruch ja alle erfindungswesentlichen Merkmale enthalten, und A+B+C sind auf 7 Seiten als erfindungswesentlich dargestellt.
Kann dann der eine Satz Merkmal C "entwesentlichen", und den Hauptanspruch mit nur A+B stützen?
Wenn man das nämlich alles umschreibt, und der Prüfer findet ein Dokument mit A+B, dann darf man das hinterher doch alles wieder auf A+B+C zurückändern...
Grüßle
Peter
angenommen man hat eine Prioanmeldung mit den erfindungswesentlichen Merkmalen A+B+C ausgearbeitet und eingereicht, und kurz vor Ende des Priojahres kommt der Mandant, und ist der Meinung, es ginge jetzt auch ohne Merkmal C, zwar nicht ganz so gut, aber für einige Anwendungen ausreichend.
Das kann man natürlich nicht ignorieren, denn wenn ein Konkurrent darauf kommt, ist das Patent nicht mehr viel Wert.
Muss man jetzt alles umschreiben, und die Beschreibung der Erfindung auf A+B hinformulieren, und dann C als optional und nur die Performance weiter verbessernd behandeln?
Oder könnte man die auf A+B+C formulierte Anmedung beibehalten und einfach "In weiteren Untersuchungen wurde festgestellt, dass für eine Festigkeitsanforderung von unter X auf C verzichtet werden kann. Dies wird als eine weitere Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen" dazu schreiben, und den Hauptanspruch mit A+B neu fassen, und C in den Unteranspruch verschieben?
Im Prinzip muss der unabhängige Anspruch ja alle erfindungswesentlichen Merkmale enthalten, und A+B+C sind auf 7 Seiten als erfindungswesentlich dargestellt.
Kann dann der eine Satz Merkmal C "entwesentlichen", und den Hauptanspruch mit nur A+B stützen?
Wenn man das nämlich alles umschreibt, und der Prüfer findet ein Dokument mit A+B, dann darf man das hinterher doch alles wieder auf A+B+C zurückändern...
Grüßle
Peter