Ein Merkmal weniger tut es auch. Alles umschreiben?

Strebergarten

BRONZE - Mitglied
Servus!

Das Recherche/Prüfungsverfahren bestand im Prinzip nur aus der Prioanmeldung und einer DPMA-Recherche. Die DE an sich soll eigentlich nicht weiterverfolgt werden, die war im Prinzip nur für die Prio und um günstig eine erste Amtsrecherche zu bekommen, vor der Entscheidung PCT zu gehen.

Die Unterlagen wurden für die PCT deshalb umgestelt, weil A jetzt ohnehin als St.d.T. sicher ist, und man die Beschreibung vor Erteilung ohnehin so anpassen müsste, dass nicht A, sondern A+B+C erfindungswesentlich ist.

Bevor ich das in einem EP-Prüfungs- und Erteilugsverfahren mache, mache ich das lieber vor der PCT, weil ich da ein gerigeres Risiko sehe, versehentlich eine unzulässige Erweiterung einzubauen (soviel ich mich zu erinnern glaube, war das Erfordernis "die gleiche Erfindung wie in der Prioritätsanmeldung" etwas weniger "pingelig" als "unzulssige Erweiterung der ursprünglichen Offenbarung"). Falls das doch passiert, habe ich, wenn ich das so mache, maximal die Prio verloren, ansonsten kann ich vielleicht die komplette Anmeldung versieben.
Stimt doch soweit, oder?

Achso, A+B+C wurde auch in einer weiteren DE 2 beansprucht (gleich nach Erhalt des Recherchenberichtes und der entsprechenden Umarbeitung), mit Beansprucheung der Prio von DE 1. Das war zwar schon in der DE 1 offenbart und im Unteranspruch beansprucht, aber da zwischenzeitlich noch G und H als zusätzliche Merkmale zur Offenbarung anstanden (D bis F waren schon in DE 1 enthalten), und das reine Einreichen der schon mal vorbereiteten PCT Anmeldung als DE 2 nichts kostet (außer eventuelle Gebühren bei der PCT Anmeldung wegen einer Priorität mehr), würde eben eine entsprechende DE 2 eingereicht.

Die PCT beansprucht also:
A+B+C und optional D und/oder E und/oder F mit Zeitrang der DE 1
sowie
Alle Varianten der DE 1 und/oder G und/oder H mit Zeitrang der DE 2
sowie
A+B und/oder D und/oder E und/oder F und/oder G und/oder H mit Zeitrang der PCT

Wenn im Falle von zwischenveröffentlichter Literatur zu A+B irgendein Prüfer A+B den Zeitrang der DE 1 zuerkennen sollte, wäre das natürlich auch schön.

Allerdings war weder bei DE 1, noch bei DE 2 A+B ohne C offenbart.
In EP wird A+B (ohne C) also recht sicher nur den Zeitrang der PCT bekommen. Wenn es in US auch mit Zeitrang der DE 1 geht, umso besser.
Und wenn es gut läuft, wird kein zwischenveröffentlichter St.d.T. gefunden, und A+B kann überall erteilt werden.

Mein "Problem" (eigene psychische Hemmschwelle?) ist irgendwie, A+B in den Hauptanspruch zu schreiben, wenn ich A+B+C überall schön beschrieben habe, und A+B alleine "nur" in einer zusätzlichen Erwähnung in die Beschreibung aufnehme. Vor A+B+C überall "vorzugsweise" einzufügen, die Beispiele alle um eine Nummer hochnummerieren, die Beispielnummern auch im Text alle um eins erhöhen, und das neue Beispiel für A+B (ohne C) an Nummer 1 setzen (ok, nur ein psychischer Effekt, aber Prüfer snd auch nur Menschen), kann im Prinzip von Assistentin oder Praktikant erledigt werden.

Grüßle
Peter
 

Strebergarten

BRONZE - Mitglied
Servus!

Begriffe wie "vorgeschlagen" etc sind mir da etwas weich.

Meinst Du das eigentlich speziell in diesem Fall wegen der nachträglichen Einfügung eines erfindungswesentlichen Merkmals (hier eben A+B OHNE C), oder hat es generell irgendwelche Nachteile, wenn man Formulierungen wie "Dies wird als weitere Ausführungsform vorgeschlagen..." oder "Eine weitere Variante der Erfindung schlägt vor..." benutzt?


Ich habe gerade mal bei Kollegen nachgeschaut, und es ist schon interessant, welche unterschiedlichen Formulierungen so benutzt werden:

soll gemäß einer weiteren Ausfuhrungsform der Erfindung
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung wird
Die Erfindung schlägt vor
Die Erfindung schlägt des Weiteren vor
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
Ein weiterer Vorschlag der Erfindung besteht darin
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
Nach einer weiteren Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen
Schließlich kann in einer weiteren Ergänzung der Erfindung an den
Weiterhin schlägt die Erfindung vor,
Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung beträgt
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung sieht vor

Anscheinend hat es da auch noch keine Probleme gegeben. Ist denn hier schon einmal jemand mit solch einer Formulierung (oder einer anderen) irgendwie baden gegangen?

Grüßle
Peter
 
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