DPMAdirekt Erfinderbenennung - Eintragung Rechteübergang

Patentknecht

SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,

laut unserer Pafa gibt es im DPMAdirekt Tool für die Eintragung des Rechteübergangs an den Anmelder in der Erfinderbenennung nur folgende Optionen:
-Erbschaft
-Inanspruchnahme aufgrd. §§ 6 u. 7 ArbnErfG
-Kaufvertrag
-Erfinder ist/sind Anmelder

Keine davon passt für den Rechteübergang von einem Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens auf das Unternehmen als Anmelder. Eigentlich müsste dann "Arbeitsvertrag", "sonstiges" o. ä. eingetragen werden.

Was würdet Ihr in so einem Fall eintragen/machen?

Herzliche Grüße

Patentknecht
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Patentknecht,

tatsächlich ist DPMAdirekt hier nicht vollständig. Wäre vielleicht auch zu viel verlangt, dass ein deutsches Formular alle weltweit bestehenden Übergangsmöglichkeiten aufzählt. Andererseits könnte man erwarten, dass es zumindest eine Option zur freien Eingabe der Übergangsart gibt. Da das hier nicht der Fall ist und man eine Auswahl treffen muss, würde ich "Kaufvertrag" wählen und die Auswahl in dem Begleitschreiben mit Hinweis auf die gesetzliche Regelung in Frankreich klarstellen. (Erbschaft, deutsches ArbeitNErfG und Erfinder=Anmelder sind in meinen Augen zu offensichtlich falsch.)

Gruß

pak
 
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