Patentknecht
SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
laut unserer Pafa gibt es im DPMAdirekt Tool für die Eintragung des Rechteübergangs an den Anmelder in der Erfinderbenennung nur folgende Optionen:
-Erbschaft
-Inanspruchnahme aufgrd. §§ 6 u. 7 ArbnErfG
-Kaufvertrag
-Erfinder ist/sind Anmelder
Keine davon passt für den Rechteübergang von einem Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens auf das Unternehmen als Anmelder. Eigentlich müsste dann "Arbeitsvertrag", "sonstiges" o. ä. eingetragen werden.
Was würdet Ihr in so einem Fall eintragen/machen?
Herzliche Grüße
Patentknecht
laut unserer Pafa gibt es im DPMAdirekt Tool für die Eintragung des Rechteübergangs an den Anmelder in der Erfinderbenennung nur folgende Optionen:
-Erbschaft
-Inanspruchnahme aufgrd. §§ 6 u. 7 ArbnErfG
-Kaufvertrag
-Erfinder ist/sind Anmelder
Keine davon passt für den Rechteübergang von einem Arbeitnehmer eines französischen Unternehmens auf das Unternehmen als Anmelder. Eigentlich müsste dann "Arbeitsvertrag", "sonstiges" o. ä. eingetragen werden.
Was würdet Ihr in so einem Fall eintragen/machen?
Herzliche Grüße
Patentknecht

