Teil C C Teil 2007

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C Geschädigter

Guest
Und wie wars....?

Ich hatte den Eindruck: enorm großes Pensum zum Abarbeiten und ungewöhnlich viele Schwierigkeiten eingebaut (8 Ansprüche, 7 ET Angriffe, komplizierte Rückbezüge, ständig Teilaufgaben, englische Merkmalbegriffe waren nicht verständlich, einige implizite Merkmale, nichttechnische Merkmale, mehrere Fallen bezüglich Priorität, kleine "Schmankerl" bezüglich DE-Gebrauchsmuster und nicht erste Erfindung / Anmelderidentität) - kurz, diesmal wars brutal
 
C

C-geschädigter 2

Guest
Seh ich genau so! Zwar war meine Vorbereitung eh nicht toll, aber insbesondere die Priofalle mit dem Anspruch 1 hat mir die Prüfung versaut. Na ja, Hauptsache die Durchfallquote stimmt!!
 
C

C Geschädigter

Guest
erste Anmeldung / Anmelderidentität verstößt in meinen Augen eh gegen die Logik des EPÜ: Wenn keine Erfinderidentität (oder zumindest Teilidentität) gegeben ist, wie kann dann die frühere Anmeldung dieselbe Erfindung sein???
 
M

Morpheus

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C Geschädigter schrieb:
kurz, diesmal wars brutal
Mist! Ausgerechnet, wenn ich mal wieder mitschreibe, und dann so was...

Besteht zur Einschätzung "brutal" allgemeine Zustimmung?

C Geschädigter schrieb:
  • einige implizite Merkmale,
  • englische Merkmalbegriffe waren nicht verständlich,
  • mehrere Fallen bezüglich Priorität,
  • kleine "Schmankerl" bezüglich nicht erste Erfindung / Anmelderidentität
Wärst Du so nett, und gibst jeweils noch ein, zwei Beispiele an -- damit ich mich so richtig zerfleischen kann?

C-geschädigter 2 schrieb:
aber insbesondere die Priofalle mit dem Anspruch 1
Ähm was denn auch noch für eine Priofalle...?? Oder ist das das "Schmankerl" mit der Anlage 2?

Und ich dachte schon, das Schlimmste wäre, dass ich aus Versehen die fein säuberliche Analyse von Anlage 2 anstelle von Anlage 4 ausgeschnipselt und in den Einspruch eingeklebt habe...

Gruß Morpheus.
[/list]
 
C

C Geschädigter 4

Guest
Mal eine ganz dämliche Frage: Sollte der unabhängige Anspruch 7 nun angegriffen werden oder nicht?
 
C

C Geschädigter

Guest
Mal ein Beitrag zur Selbstzerfleischung für den geneigten Leser / C-Teil Schreiber:

Ein DE-Gebrauchsmuster wird der Öffentlichkeit zugänglich mit dem Tag seiner Eintragung, nicht erst mit dem Tag seiner Veröffentlichung .... - brutal in der gestrigen Prüfung, nicht?
 
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Gert

Guest
Ich bin nicht der Meinung dass A2 Anspruch 1 vorwegnimmt... Nur Anspruch 7.
 
M

Morpheus

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Gibt es denn diesmal überhaupt keine Gegenmeinungen, so ungefähr "ich weiß gar nicht was ihr habt, ging doch alles eigentlich ganz easy"?

Mein einer Tischnachbar jedenfalls langweilte sich sichtlich schon Stunden vor Schluss (!), und hat um halb drei abgegeben.

Aber wenn ich obiges alles lese, dann hat er wahrscheinlich zwei mal die Hälfte der bösen Fallen übersehen...
 
G

Gert

Guest
Ich glaube schon, dass man, wenn man schnell den Überblick hatte und sich für ein Vorgehen entschieden hatte, in 5 Stunden fertig wurde (zumindest wenn man dünn als einschränkendes Merkmal zulässt). Mein größtes Problem waren ganz andere Dinge:
  • Was mach ich mit "dünn"?!? (nach 20 Minuten herumüberlegen hab ich beschlossen, dass dünn zu berücksichtigen ist)
  • Soll ich von der A3 aus den 6er totschlagen - es fehlte nur die Eignung des Oberbegriffs. Oder ist das dann wiedermal nicht der nSdT?
 
M

Morpheus

Guest
Gert schrieb:
Ich glaube schon, dass man, wenn man schnell den Überblick hatte und sich für ein Vorgehen entschieden hatte, in 5 Stunden fertig wurde
Jaja -- wenn die "WENN"-Bedingung erfüllt wäre, dann wäre ich vielleicht auch in 5 Stunden fertig geworden...

Nur: War es überhaupt möglich, sich "schnell einen Überblick zu verschaffen" und sich "für ein Vorgehen zu entscheiden"; und wenn ja, WIE war das möglich? Mit der Straßburger Methode des C-Book jedenfalls nicht...
Gert schrieb:
- Soll ich von der A3 aus den 6er totschlagen - es fehlte nur die Eignung des Oberbegriffs. Oder ist das dann wiedermal nicht der nSdT?
Meine unmaßgebliche Meinung: Ausgangspunkt für Angriff mit Erfindungshöhe auf 6+2+1 war Anlage 4, die gemäß meiner Argumentation (das will allerdings nichts heißen) übrigens auch "dünn" offenbart hat.

Grüße Morpheus
 
M

Morpheus

Guest
Gert schrieb:
Ich glaube schon, dass man, wenn man schnell den Überblick hatte und sich für ein Vorgehen entschieden hatte, in 5 Stunden fertig wurde
Jaja -- wenn die "WENN"-Bedingung erfüllt wäre, dann wäre ich vielleicht auch in 5 Stunden fertig geworden...

Nur: War es überhaupt möglich, sich "schnell einen Überblick zu verschaffen" und sich "für ein Vorgehen zu entscheiden"; und wenn ja, WIE war das möglich? Mit der Straßburger Methode des C-Book jedenfalls nicht...
Gert schrieb:
- Soll ich von der A3 aus den 6er totschlagen - es fehlte nur die Eignung des Oberbegriffs. Oder ist das dann wiedermal nicht der nSdT?
Meine unmaßgebliche Meinung: Ausgangspunkt für Angriff mit Erfindungshöhe auf 6+2+1 war Anlage 4, die gemäß meiner Argumentation (das will allerdings nichts heißen) übrigens auch "dünn" offenbart hat.

Grüße Morpheus
 
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C-Schreiber07

Guest
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass ich eine andere Prüfung geschrieben habe.

Dass die Anlage 2 neuheitsschädlich für Anspr. 1 ist sehe ich überhaupt nicht. Die Prio für Anspr. 1 bleibt bestehen, da Anspr. 1 nicht die selbe Erfindung offenbart. Oder steht in Anlage 2 irgend etws von einer "dünnen" Wand. Nur wer "dünn" wegargumentiert als - unklar oder was weiss ich- kippt die Prio und knallt A1 mit der Anlage 2 weg. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass Anspr. 1 hält.

Wer "dünn" wegdiskutiert muss im gleichen Atemzug auch Anl. 4 als neuheitschädlich betrachten. Und Anl. 3 ist ebenfalls neuheitsschädlich. Brauchen wir denn einen Overkill?
 
C

C-Schreiber07

Guest
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass ich eine andere Prüfung geschrieben habe.

Dass die Anlage 2 neuheitsschädlich für Anspr. 1 ist sehe ich überhaupt nicht. Die Prio für Anspr. 1 bleibt bestehen, da Anspr. 1 nicht die selbe Erfindung offenbart. Oder steht in Anlage 2 irgend etws von einer "dünnen" Wand. Nur wer "dünn" wegargumentiert als - unklar oder was weiss ich- kippt die Prio und knallt A1 mit der Anlage 2 weg. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass Anspr. 1 hält.

Wer "dünn" wegdiskutiert muss im gleichen Atemzug auch Anl. 4 als neuheitschädlich betrachten. Und Anl. 3 ist ebenfalls neuheitsschädlich. Brauchen wir denn einen Overkill?
 
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C Geschädigter

Guest
dünn - relativer Begriff, nicht näher definiert, d.h. breitestmögliche technische Auslegung, d.h. die Ausführungsformen aus A2 und A4 haben auch dünne Wände i. S. d. Anspruchs, A3 fraglichen wegen Beschreibung des Griffs
 
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C-Verwirrter

Guest
Sehe ich ähnlich. Ich denke auch, dass "dünn" relevant ist und daher die Prio für Anspruch 1 hält. Allerdings könnte A4 m.E. auch mit "dünn" noch neuheitsschädlich sein mit der Argumentation, dass die Ca.-Angabe 4mm Wanddicke in A4 ebenfalls einer "dünnen Wand" im Sinne des Streitpatents entspräche, da der obere Rand des Streitpatentbechers 3-5mm breit ist und von der "dünnen Wand" gebildet wird. Diese kann zwar hierzu eingerollt sein (dann wäre die Wand selbst nur halb so dick, da der Rand dann doppellagig ist), muss es aber offenbar nicht zwingend sein (Ziffer 0009 der Beschreibung). Hat das noch jemand so gesehen?
 
C

C-Schreiber07

Guest
C-Verwirrter schrieb:
Sehe ich ähnlich. Ich denke auch, dass "dünn" relevant ist und daher die Prio für Anspruch 1 hält. Allerdings könnte A4 m.E. auch mit "dünn" noch neuheitsschädlich sein mit der Argumentation, dass die Ca.-Angabe 4mm Wanddicke in A4 ebenfalls einer "dünnen Wand" im Sinne des Streitpatents entspräche, da der obere Rand des Streitpatentbechers 3-5mm breit ist und von der "dünnen Wand" gebildet wird. Diese kann zwar hierzu eingerollt sein (dann wäre die Wand selbst nur halb so dick, da der Rand dann doppellagig ist), muss es aber offenbar nicht zwingend sein (Ziffer 0009 der Beschreibung). Hat das noch jemand so gesehen?
Wie bereits angedeutet, ich habe dünn nicht wegdiskutiert und deswegen Anspruch 4 als Angriff für erfinderische Tätigkeit verwendet. Sonst wäre ich ja inkonsequent gewesen. Ausserdem erhält man so einen ziemlich starken Angriff, was soweit ich weiss gerne gesehen ist.
 
C

C Geschädigter

Guest
Der explizite Bereich 3-5 mm kommt abeer erst in einem abh. Anspruch rein
 
C

C-Verwirrter

Guest
klar kam 3-5 mm im Anspruch erst später, es ging mir um die Einschätzung, ob die Offenbarung in A4 (4mm) als "dünn" zu sehen ist und A4 demnach Anspruch 1 neuheitsschädlich töten kann.
 
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