Bewerbungsgespräch als Patentprüfer beim DPMA

aic

Schreiber
Hallo!

weiß jemand, wie ein Bewerbungsgespräch als Patentprüfer beim DPMA abläuft?

Danke!

aic.
 
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pa-tent

*** KT-HERO ***
Einer meiner ehemaligen Kollegen hatte sich dort vor ca. 10 Jahren beworben, als in seinem Fachbereich starker Bedarf an DPMA-Prüfern vorhanden war, es aber kaum Bewerber gab. Aus seinen Erzählungen habe ich noch in Erinnerung, dass das "Bewerbungsgespräch" vielmehr ein Vorzeigen der Arbeitsstätte (tristes Büro mit PVC-Boden, blecherner Aktenschrank, in dem die Akten "abhängen", und Waschbecken in der Ecke, Zwei-Mann-Besetzung) und Arbeitsweise eines Prüfers war (ausgiebige Lese-Tätigkeit, nicht immer verständliche Anmeldungen, nervige Schriftsätze der Anwaltschaft zur Verteidigung von Trivialanmeldungen). Der Bewerber sollte dazu angeregt werden, sich kritisch mit seinem vorgetragenen Wunsch, als Prüfer arbeiten zu wollen, auseinanderzusetzen. Laut den Erzählungen des Kollegen bestand die größte Sorge des DPMA-Gesprächspartners (vermutlich der Abteilungsleiter) darin, dass der Bewerber nach ein paar Wochen als Prüfer in der Ausbildung das Weite sucht und die Planstellen-Planerei wieder von Neuem losgeht.
Bei meinem ehemaligen Kollegen hat diese Darstellung des DPMA gewirkt: Er ist heute
als Entwicklungsingenieur in einem Weltkonzern tätig.

Passend dazu ist mir aus einer der Präsentationen des DPMA zur Akquirierung neuer Prüfer noch in beeindruckender Erinnerung geblieben, dass der dort auftretende Abteilungsleiter mehrfach betont hat, dass ihm am liebsten Bewerber seien, die Anfang bis Mitte 40 seien und mit dem Wunsch nach einem Berufsleben mit Herausforderungen (beruflicher Aufstieg, weltweite Reiserei, Forschungsprojekte) dauerhaft abgeschlossen hätten und stattdessen lieber ein vorhersehbares Berufsleben mit sicherem Einkommen auf dem Niveau eines stellvertretenden Schuldirektors
mit geregelten Arbeitszeiten suchen.

Neben diesen (aus meiner Sicht kritischen) Äußerungen will ich aber nicht verschweigen, dass die Tätigkeit als DPMA-Prüfer später spannende Möglichkeiten auf der Karriereleiter bieten kann,
(aber leider nur für sehr wenige), und zwar in dieser Reihenfolge: Richter am Bundespatentgericht, Abteilungsleiter am DPMA (wird häufig als Abstieg gesehen, da dann die richterliche Freiheit verloren geht), Vorsitzender Richter am BPatG. Den Wechsel in die Richterschaft würden
selbst einige am Patentwesen interessierte Patentanwälte gerne vollziehen. :)

Die letzten Absätze sagen zwar nicht unmittelbar etwas zum Ablauf eines Bewerbungsgespräches beim DPMA aus, verdeutlichen aber hoffentlich recht deutlich, worauf beim Bewerber geachtet werden könnte.
 
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arcd007

*** KT-HERO ***
Hi aic,

dem Beitrag von pat-ent ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer das man als Prüfer unterhalb Abteilungsleiter auch viel Telearbeit von zu hause machen kann/darf. Das Gleiche gilt entsprechend im Wesentlichen auch für das EPA. Man ersetze hier die Möglichkeit des Richterberufs durch die Möglichkeit der Teilnahme in der Beschwerde-/Große Beschwerdekammer und gehalt eines stellvertr. Schuldirektors durch ein entsprechend höheres Gehalt bei mehr Sozialleistungen und (derzeit) noch keiner Telearbeit.

so long

arcd007
 

studi

GOLD - Mitglied
Der Oberstudienrat hat im Schnitt eine Lehrverpflichtung im Umfang von 3, in Worten DREI, Schulstunden pro Tag. In Anbetracht des effektiven Urlaubs von ca. 60 Tagen und wohlwollenden Regeln zur Pensionierung wird ein nominaler Stundensatz erreicht, von dem auch das EPA weit weg sein dürfte.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Hi aic,

dem Beitrag von pat-ent ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, außer das man als Prüfer unterhalb Abteilungsleiter auch viel Telearbeit von zu hause machen kann/darf.

Den meisten Prüfern beim DPMA bleibt diese Möglichkeit verwehrt, weil das Kontingent an Heimarbeitsplätzen begrenzt ist (das ganze IT Equipment wird doppelt benötigt: zu Hause und im Büro). Diese Plätze sind heissbegehrt und man muss sich bewerben. Hier geht es dann nach Faktoren wie Entfernung der Wohnung und Kinder im richtigen Alter usw. Ansonsten steht dann halt Anwesenheit am Arbeitsplatz während der Kernzeiten an. Der Abteilungsleiter wird technisch bedingt automatisch über jede Minute Verletzung der Kernzeit informiert.

Und das maximale Alter für den Einstieg als Prüfer beim DPMA ist 40 Jahre.
 
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pa-tent

*** KT-HERO ***

Lysios

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

Hat sich da etwas geändert? Bei den Werbeveranstaltungen des DPMA vor ca. 10 Jahren
wurde noch etwas von "Mitte 40" als Höchstgrenze erzählt.

Die Altersgrenze für die Verbeamtung im Bund liegt bei 45 Jahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die früher höher gewesen sein soll. Laut § 11 BBG dauert die Probezeit mindestens 3 Jahre. Aber spätestens nach 5 Jahren ist das Probeverhältnis in eines auf Lebenszeit umzuwandeln. Deshalb maximales Alter für den Einstieg 40 Jahre.
 
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pa-tent

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

Die Altersgrenze für die Verbeamtung im Bund liegt bei 45 Jahren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die früher höher gewesen sein soll. Laut § 11 BBG dauert die Probezeit mindestens 3 Jahre. Aber spätestens nach 5 Jahren ist das Probeverhältnis in eines auf Lebenszeit umzuwandeln. Deshalb maximales Alter für den Einstieg 40 Jahre.

Klingt plausibel und war vermutlich damals so auch vom DPMA-Repräsentanten (für beamtenfremde
Studenten zu) stark verkürzt dargestellt worden.

Anlässlich der potentiellen Verbeamtung könnte sich dann noch die Frage stellen,
ob man mit relevanten Vorerkrankungen, die einer Verbeamtung entgegenstehen könnten,
gleich aussortiert wird. Andererseits werden Schwerbehinderte (vor dem AGG standen
hier auch noch die Frauen) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 

markovic

BRONZE - Mitglied
Wahnsinn

Ich habe beim EPA Praktikum gemacht und habe einige "Greenhorn" Prüfer begegnet. Ein Drittel von denen war über 45. EPA kann wohl nicht lockerere Kriterien haben, oder doch?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

EPA kann wohl nicht lockerere Kriterien haben, oder doch?

Das EPA ist eine eigene Welt. Vor allem aber sind die Prüfer keine Beamten.

Das Problem mit den deutschen Beamten in diesem Zusammenhang ist, dass die Höhe ihrer Pension unabhängig davon ist, wie lange sie Beamter waren.
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

Das Problem mit den deutschen Beamten in diesem Zusammenhang ist, dass die Höhe ihrer Pension unabhängig davon ist, wie lange sie Beamter waren.

Hört sich doch eigentlich nicht so an, als ob das für die Beamten ein Problem darstellt.

Oder ist das eher für Dich ein Problem?
 

grond

*** KT-HERO ***
AW: Ganz normaler Wahnsinn?

Hört sich doch eigentlich nicht so an, als ob das für die Beamten ein Problem darstellt.

Aber eventuell für den, der einen 64-jährigen verbeamtet? Aus meiner Unikarriere weiß ich, dass dort 45 auch das höchste Alter für eine Berufung auf eine Professur war.
 

Rex

*** KT-HERO ***
Weil's so keinen Spass macht ;-)

Ich kann das verstehen. Mir macht es auch Spaß, mich hin und wieder zu streiten und nach meiner Meinung sollte dies in einem Forum für Anwälte oder zukünftige Anwälte (im Rahmen der Netikette) auch zulässig sein.

Aber es gibt einige im Form, die reagieren sofort beleidigt. Mir wurden einmal sogar 3 Punkte abgezogen, nur weil ein Beitrag vielleicht ein wenig polemisch war.
 
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Gonzo

*** KT-HERO ***
Naja, Streit wird ja wohl hoffentlich nicht gleich ausbrechen.
Ich muss allerdings zugeben, dass ich den Beitrag auch missverstanden hatte denn mir war nicht sofort klar, dass die grosszügige Pensionsregelung für Beamte auch als Argument für die Altergrenze von 40 Jahren bei der Anstellung bzw. von 45 Jahren für die Verbeamtung verstanden werden kann. In Ermangelung dieser Erkenntnis hatte ich Lysios' ursprünglichen Beitrag als schlichten Angriff auf die lieben Staatsdiener verstanden.

Aber sag: Was für Punkte wurden Dir denn abgezogen? Gibt es hier eine versteckte Bewertungsstelle, die uns Punkte für etwaige Beiträge vergibt? Ich könnte gleich paranoid werden....
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Dass die Beamtenpension nicht von Dienstzeiten abhängt, ist schon lange nicht mehr so. Ganz im Gegenteil gibt es ein der gesetzlichen Rente vergleichbares Punktesystem.

Siehe beispielsweise folgenden Auszug aus http://www.beamtenpension.de/, oder auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung):

"Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird."

In der Tat lohnt es sich damit also nicht, früher als mit 27 verbeamtet zu werden, wenn man davon ausgeht, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten.

Kann es sein, dass unter Freiberuflern gewisse Vorurteile gegenüber Beamten im allgemeinen (und Lehrern im besonderen, siehe Beitrag #4 in diesem Thread von Studi) bestehen?
 
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Rex

*** KT-HERO ***
Aber sag: Was für Punkte wurden Dir denn abgezogen? Gibt es hier eine versteckte Bewertungsstelle, die uns Punkte für etwaige Beiträge vergibt? Ich könnte gleich paranoid werden....

Ich meine damit dieses kleine grüne, zylinderförmige Symbol, das die Punktzahl anzeigt. Hier kann jeder Forumsteilnehmer einen Beitrag bewerten und Punkte vergeben oder abziehen. Ich habe Dir jetzt z.B. zur Demonstration einen Punkt gegeben, so dass Deine Punktzahl jetzt 12 beträgt. Wenn man jemanden ärgern will, kann man für jeden seiner Beiträge einen Punkt abziehen. Eigentlich finde ich das System albern.
 
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