Einer meiner ehemaligen Kollegen hatte sich dort vor ca. 10 Jahren beworben, als in seinem Fachbereich starker Bedarf an DPMA-Prüfern vorhanden war, es aber kaum Bewerber gab. Aus seinen Erzählungen habe ich noch in Erinnerung, dass das "Bewerbungsgespräch" vielmehr ein Vorzeigen der Arbeitsstätte (tristes Büro mit PVC-Boden, blecherner Aktenschrank, in dem die Akten "abhängen", und Waschbecken in der Ecke, Zwei-Mann-Besetzung) und Arbeitsweise eines Prüfers war (ausgiebige Lese-Tätigkeit, nicht immer verständliche Anmeldungen, nervige Schriftsätze der Anwaltschaft zur Verteidigung von Trivialanmeldungen). Der Bewerber sollte dazu angeregt werden, sich kritisch mit seinem vorgetragenen Wunsch, als Prüfer arbeiten zu wollen, auseinanderzusetzen. Laut den Erzählungen des Kollegen bestand die größte Sorge des DPMA-Gesprächspartners (vermutlich der Abteilungsleiter) darin, dass der Bewerber nach ein paar Wochen als Prüfer in der Ausbildung das Weite sucht und die Planstellen-Planerei wieder von Neuem losgeht.
Bei meinem ehemaligen Kollegen hat diese Darstellung des DPMA gewirkt: Er ist heute
als Entwicklungsingenieur in einem Weltkonzern tätig.
Passend dazu ist mir aus einer der Präsentationen des DPMA zur Akquirierung neuer Prüfer noch in beeindruckender Erinnerung geblieben, dass der dort auftretende Abteilungsleiter mehrfach betont hat, dass ihm am liebsten Bewerber seien, die Anfang bis Mitte 40 seien und mit dem Wunsch nach einem Berufsleben mit Herausforderungen (beruflicher Aufstieg, weltweite Reiserei, Forschungsprojekte) dauerhaft abgeschlossen hätten und stattdessen lieber ein vorhersehbares Berufsleben mit sicherem Einkommen auf dem Niveau eines stellvertretenden Schuldirektors
mit geregelten Arbeitszeiten suchen.
Neben diesen (aus meiner Sicht kritischen) Äußerungen will ich aber nicht verschweigen, dass die Tätigkeit als DPMA-Prüfer später spannende Möglichkeiten auf der Karriereleiter bieten kann,
(aber leider nur für sehr wenige), und zwar in dieser Reihenfolge: Richter am Bundespatentgericht, Abteilungsleiter am DPMA (wird häufig als Abstieg gesehen, da dann die richterliche Freiheit verloren geht), Vorsitzender Richter am BPatG. Den Wechsel in die Richterschaft würden
selbst einige am Patentwesen interessierte Patentanwälte gerne vollziehen.
Die letzten Absätze sagen zwar nicht unmittelbar etwas zum Ablauf eines Bewerbungsgespräches beim DPMA aus, verdeutlichen aber hoffentlich recht deutlich, worauf beim Bewerber geachtet werden könnte.