PAmuckl
SILBER - Mitglied
Hallo zusammen,
Wir haben in der intern. Phase einen offensichtlichen Feler... ich meine Fehler gem. R91 PCT korrigieren wollen.
Das IB hat dies abgelehnt.
Nun könnten wir (gegen Gebühr) nach R 91.3 d) den Antrag, die Verweigerung und ggf. eine Stellungnahme veröffentlichen lassen (2-M-Frist).
Meine Frage: Was macht das für einen Sinn? Hat das Auswirkungen auf die nationale/regionale Phase? Dort, wenn ich den fehler beheben lassen möchte, muss ich auch einen Antrag schreiben. Da geht es dann nach nat./reg. recht und vielleicht wird mir der Fehler hier und da korrigiert.
Aber warum dann die Veröffentlichung? Dies könnte dann evtl. sogar nachteilig sein.
Ich versteh es nicht. Bitte HILFE!
Wir haben in der intern. Phase einen offensichtlichen Feler... ich meine Fehler gem. R91 PCT korrigieren wollen.
Das IB hat dies abgelehnt.
Nun könnten wir (gegen Gebühr) nach R 91.3 d) den Antrag, die Verweigerung und ggf. eine Stellungnahme veröffentlichen lassen (2-M-Frist).
Meine Frage: Was macht das für einen Sinn? Hat das Auswirkungen auf die nationale/regionale Phase? Dort, wenn ich den fehler beheben lassen möchte, muss ich auch einen Antrag schreiben. Da geht es dann nach nat./reg. recht und vielleicht wird mir der Fehler hier und da korrigiert.
Aber warum dann die Veröffentlichung? Dies könnte dann evtl. sogar nachteilig sein.
Ich versteh es nicht. Bitte HILFE!