Zur Freiwilligkeit eines Versorgungswerks wie bislang in BW und zwei ostdeutschen Bundesländern, die offenbar immer noch als Ideal in den Köpfen einiger herumgeistert: Das BVerfG hat festgestellt, daß durch eine solche Mitgliedschaft KEINE Befreiung von der BfA begründet werden kann. Hinzu treten die europa- und kartellrechtlichen Bedenken gegen eine (öffentlich-rechtliche) Versicherungsform, die am Markt mit privaten Versicherungen in Wettbewerb tritt. Es ist nicht ausgemacht, ob es diese freiwilligen Versorgungswerke in Zukunft überhaupt noch geben kann.
Zum Für und Wider ist in diesem Thread und auch auf den letzten beiden Kammerversammlungen bereits viel gesagt worden. Und es fällt auf, daß viel Vorbringen gegen ein Versorgungswerk, das ja lediglich eine Grundversorgung sowohl bei Rente, Hinterbliebenenversorgung oder Berufsunfähigkeit liefern kann, vor der Realität keinen Bestand hat oder Unklarheit schürt. Und als erste Säule (oder Notnagel) der Vorsorge ist ein Versorgungswerk, zumal das in der Vergangenheit beste dieser Versorgungswerke, nämlich das der bayerischen Rechtsanwälte und Steuerberater, dem wir beitreten wollen, von kommerziellen konservativen Versicherungsprodukten praktisch nicht zu übertreffen, ja nicht einmal zu erreichen.
Ein einziges (Gegen-)Argument allerdings bleibt, das auf der Kammerversammlung leider keine Rolle gespielt hat (auch wenn eine Junganwältin ihre vier abgeschlossenen Lebensversicherungen als Argument gegen ein Versorgungswerk - das sie selbst gar nicht betreffen muß - ins Feld führte): Die derzeitigen Kandidaten, die bereits eine private Vorsorge getroffen haben. Künftige Kandidaten wissen im voraus bescheid, wie sie kalkulieren können. Nur, seien wir doch einmal ehrlich. Wen betrifft das? Es kann sich nur um Kandidaten handeln, die sich in Bayern zulassen werden - also vielleicht die Hälfte der derzeitigen Kandidaten. Dazu lediglich solche, die dieses Jahr noch nicht fertig werden. Und ausschließlich solche, deren Kandidatengehalt ihnen ermöglicht hat, eine private Altersvorsorge/BU bereits in der Kandidatenzeit abzuschließen. Wieviele sollen das sein? 20? 30?
Es ist bei diesen wenigen tatsächlichen Fällen (deren Zahl nicht mehr steigen kann) zu berücksichtigen, daß ihre privaten Verträge ja nicht wertlos werden, sondern einen Teil der bei allen besser früher als später notwendig werdenden zusätzliche Altersvorsorge (der dritten Säule) darstellen.
Dem gegenüberzustellen sind sämtliche Syndikusanwälte und angestellten Patentanwälte in Kanzleien, deren Zahl in Zukunft mit Sicherheit steigen wird ("Scheinselbständigkeit" im bisherigen üblichen Modell der freien Mitarbeit) und sämtliche Patentanwälte, denen aus welchen Gründen auch immer eine BU auf dem freien Markt vorenthalten wird, für die das Versorgungswerk erstmalig einen gangbaren Zugang zur Altersvorsorge bietet.
Es ist daher nicht nur eine kluge und freiheitssichernde, sondern auch eine verantwortliche und standessolidarische Entscheidung der Kammerversammlung gewesen, sich für einen Beitritt zum Versorgungswerk zu entscheiden.