Fip
*** KT-HERO ***
Mal eine Frage, die derzeit vermutlich viele Anwälte betrifft. Eigentlich hätte ich erwartet, dass das Amt diese Frage öffentlich beantwortet, aber vielleicht habe ich da etwas übersehen:
Wenn Ladungen zu mündlichen Verhanldungen vor Prüfungs- und Einspruchsabteilungen bereits ergangen sind und die mündliche Verhandlung in 2020 terminiert wurde, dann wird diese mündliche Verhandlung nach der gestrigen Mitteilung (siehe:[FONT="]https://www.epo.org/news-events/covid-19/oral-proceedings-examination-opposition_de.html[/FONT]) verschoben.
Was passiert mit bereits gesetzten Fristen (z.B. nach R.116 EPÜ), wenn die Verhandlung nicht per Video-Konferenz abgehalten wird? Es macht ja (eigentlich) keinen Sinn, eine Partei zu zwingen, sagen wir noch im September eine Eingabe mit Hilfsanträgen und weiteren Ausführungen zu machen, wenn die mündliche Verhandlung irgendwann zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt in 2021 oder gar 2022 stattfinden wird.
Wenn Ladungen zu mündlichen Verhanldungen vor Prüfungs- und Einspruchsabteilungen bereits ergangen sind und die mündliche Verhandlung in 2020 terminiert wurde, dann wird diese mündliche Verhandlung nach der gestrigen Mitteilung (siehe:[FONT="]https://www.epo.org/news-events/covid-19/oral-proceedings-examination-opposition_de.html[/FONT]) verschoben.
Was passiert mit bereits gesetzten Fristen (z.B. nach R.116 EPÜ), wenn die Verhandlung nicht per Video-Konferenz abgehalten wird? Es macht ja (eigentlich) keinen Sinn, eine Partei zu zwingen, sagen wir noch im September eine Eingabe mit Hilfsanträgen und weiteren Ausführungen zu machen, wenn die mündliche Verhandlung irgendwann zu einem noch nicht bestimmten Zeitpunkt in 2021 oder gar 2022 stattfinden wird.