Die Autoren des GRUR-Aufsatzes Von Mäusen und Antikörpern - Zur Ausführbarkeit biotechnologischer Erfindungen (GRUR 10/2020, 1017) - bedauern, dass die Ausführbarkeit von Erfindungen (zumindest auf biotechnologischen Gebiet) im Erteilungsverfahren des EPA nicht die angemessene Bedeutung erfährt. Das führe dann zu Patenten, die mit ihrem Schutzbereich ganze Gebiete abdecken, in denen die Anmeldung die entsprechende Problemlösung gar nicht so offenbart, dass ein Fachmann sie nutzen kann.
Ich halte die Argumentation durchaus für überzeugend. Zeichnet sich hier eine "Baustelle" für die Erteilungspraxis des EPA ab, oder bleiben gleichwohl die (in dem Aufsatz ja auch angesprochene) Anstrengungen des EPA dominierend, das Prüfungsverfahren zu beschleunigen?
Wer übt bei solchen Fragen seinen Einfluss in welche Richtung aus?
Ich halte die Argumentation durchaus für überzeugend. Zeichnet sich hier eine "Baustelle" für die Erteilungspraxis des EPA ab, oder bleiben gleichwohl die (in dem Aufsatz ja auch angesprochene) Anstrengungen des EPA dominierend, das Prüfungsverfahren zu beschleunigen?
Wer übt bei solchen Fragen seinen Einfluss in welche Richtung aus?