Hallo zusammen,
ich habe meinen Bachelor an einer FH gemacht und absolviere gerade meinen Master an einer TU. Laut § 6 der PAO sollte ich damit ja eigentlich die Voraussetzungen für die Patentanwaltsausbildung erfüllen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass das von einigen anders gesehen wird, da ich dann ja (falls keine Promotion folgt) nur zwei Jahre an einer wissenschaftlichen Hochschule verbracht habe. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solch einem oder ähnlichen Fall? Was meint Ihr zu dem Thema?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Forum habe ich bisher leider keinen Thread gefunden, der sich genau mit diesem Thema auseinandersetzt.
Danke!
Wilson
ich habe meinen Bachelor an einer FH gemacht und absolviere gerade meinen Master an einer TU. Laut § 6 der PAO sollte ich damit ja eigentlich die Voraussetzungen für die Patentanwaltsausbildung erfüllen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass das von einigen anders gesehen wird, da ich dann ja (falls keine Promotion folgt) nur zwei Jahre an einer wissenschaftlichen Hochschule verbracht habe. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solch einem oder ähnlichen Fall? Was meint Ihr zu dem Thema?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Forum habe ich bisher leider keinen Thread gefunden, der sich genau mit diesem Thema auseinandersetzt.
Danke!
Wilson