DE Bachelor FH -> Master Uni -> Patentanwalt (?)

Wilson

Schreiber
Hallo zusammen,

ich habe meinen Bachelor an einer FH gemacht und absolviere gerade meinen Master an einer TU. Laut § 6 der PAO sollte ich damit ja eigentlich die Voraussetzungen für die Patentanwaltsausbildung erfüllen. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass das von einigen anders gesehen wird, da ich dann ja (falls keine Promotion folgt) nur zwei Jahre an einer wissenschaftlichen Hochschule verbracht habe. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit solch einem oder ähnlichen Fall? Was meint Ihr zu dem Thema?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Im Forum habe ich bisher leider keinen Thread gefunden, der sich genau mit diesem Thema auseinandersetzt.

Danke!
Wilson
 

silvio_h

GOLD - Mitglied
Hallo,

nach meinem Verständnis sollte das kein Problem darstellen. § 6 I S. 1 PAO: "Die technische Befähigung hat erworben, wer im Geltungsbereich dieses Gesetzes sich als ordentlicher Studierender einer wissenschaftlichen Hochschule dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg abgeschlossen hat." Mit erfolgreichem Abschluss des Master-Studiums trifft das ja dann zu.

Vergleiche auch BGH GRUR 2014, 510 (BGH, Urt. v. 29.11.2013 – PatAnwZ 1/12 (OLG München)

Da folgte auf ein FH-Studium eine Promotion an einer Universität und diese Promotion wurde dann entsprechend als Studienabschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule anerkannt.

Hinsichtlich deines Falles sollte dann also das Master-Studium an einer Universität als entsprechender Abschluss anerkannt werden (auch ohne Promotion).
 
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