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Dernhelm
Guest
Hat denn irgendjemand eine Idee, was man mit dem nebengeordneten Leuchtstab-Anspruch hätte machen sollen?
Ich hab einen Anspruch auf Leuchtstab mit Gewinde und einen Verwendungsanspruch geschreiben.Dernhelm schrieb:Hat denn irgendjemand eine Idee, was man mit dem nebengeordneten Leuchtstab-Anspruch hätte machen sollen?
Diese von Kand. genannte Lösung habe ich auch gewählt. Uff ;-)Kand. schrieb:Ich habe den Leuchstab-Anspruch dahingehend ergänzt, dass dieser geeignet ist
entweder mittels Presssitz
oder mittels einer Schraubverbindung zwischen einem Außengewinde des Leuchtstabs und einem Innengewinde der Bohrung des Golfballkörpers
vollständig in der Bohrung des Golfballkörpers aufgenommen zu werden.
Bezüglich des Presssitzes liegt nach meiner Bescheidserwiderung eine Auswahlerfindung zu dem im Stand der Technik genannten Bereich für mögliche Durchmesser (bzw. Längen) vor. Bezüglich der Schraubverbindung ist im Stand der Technik keine Möglichkeit bekannt oder nahegelegt., eine Leuchtquelle bzw. einen Leuchtstab mit einem Außengewinde auszustatten.
Beide Alternativen dienen der sicheren und robusten Fixierung des Leuchtstabs im Golfballkörper und beruhen somit auf derselben erinderischen Idee.
Da stand doch auch was von einem kugelförmigen Golfball in der Patentschrift. Kugelförmig hab ich zugefügt und daß die Öffnung der Bohrung auf der Kugeloberfläche ist. Diametral hab ich auch reingeschrieben in den Hauptanspruch 1. Diametral ist meiner Meinung nach keine Einschränkung, weil das laut Patentschrift unbedingt so sein muß. Die andern Ansprüche hab ich druntergelassen, so wie sie waren, auch den nebengeordneten als nebengeordnet, der dann vom neuen A1 abhängig wird, und wenn A1 neu und erfinderisch wird, dies auch für den von A1 abhängigen nebengeordneten sein muß (oder vielleicht doch nicht?). Jedenfalls ist der Leuchtstabanspruch so nicht mehr in D1 oder D2 (zufällig) offenbart, ich habe nur einen Hauptanspruch und muß nicht die Einheitlichkeit diskutieren. Der Prüfer hat die Einheitlichkeit der ursprünglichen Anmeldung ja nicht angezweifelt. Ob man so argumentieren kann?Zweifler 2 schrieb:Ich habe auf die einteilige Ausformung des Körpers abgeziehlt, da:
der Golfball laut Beschreibung aus 2 Hauptteilen besteht (Leuchtstab und Körper), und die Öffnung beim Ausformen des Körpers ausgebildet werden kann (woraus der Fachmann liest, dass der Körper einteilig ausgeformt wird). Ferner war beim Sdt erwähnt, dass der Nahtbereich nicht durch Schläge belastet werden soll.
Bin aber skeptisch, ob die Offenbarung ausreicht?!
Naja - abwarten.