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Neukandierter
Guest
Vielleicht hätt man ja das so aufziehen müssen:Gert schrieb:@Orange: Ich glaube, auch Dein Leuchtstab-Anspruch ist tot. Macht aber nix (bei beiden), denn die paar Punkte sind nicht weiter wichtig - Hauptsache der Ball-Anspruch steht.
1-6. Golfball-Körper (mit alten und neuen Einschränkungen) ...
7. Golfballkörper nach einem der A1 bis A6 mit Innengewinde
8. Golfballbausatz aufweisend Golfballkörper... (alter A1 mit alten und neuen Einschränkungen) und Leuchtstäbchen... (alter A7)
9. Golfballbausatz nach A8 wobei Leuchtstäbchen mit Außengewinde
10. Golfballbausatz nach A8 oder A9 wobei Golfballkörper mit Innengewinde
1-7 wäre die Anmeldung gewesen
8-10 hätte man als Teilanmeldung vorschlagen können.
In der Stammanmeldung wäre der Golfballkörper bereits alleine geschützt, in der Teilanmeldung der Bausatz Golfballkörper mit Leuchtstäbchen. Das Leuchtstäbchen mit dem Gewinde allein wäre zwar nicht geschützt, aber was tut jemand mit so einem Gewindeleuchtstäbchen allein? Wäre denn das erfinderisch ohne Counterpart? Und aus der Anmeldung kann ich nichts anderes als Golfbälle (keine anderen Bälle) rausziehen.
Any Comments dazu?
naja so hab ichs halt leider nicht. Mal sehen was wie bepunktet wird. Wenn zuviel über die 50er Hürde kommen würden, denk ich, daß sie darauf mehr Schwergewicht legen.