Silber
GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,
Angenommen, die deutsche Firma F-AG sei in einem Firmenverbund mit der ausländischen Holding H-Incorporated, die in einem Nicht-EPÜ-Vertragsstaat angesiedelt ist.
Wenn die H-Inc. Patentanmeldungen beim DPMA und/oder EPA einreichen möchte, muss sie ja jeweils einen entsprechend qualifizierten Vertreter bestellen.
Kann diese Vertretung vor dem DPMA und/oder EPA durch einen Angestellten der F-AG erfolgen, welcher beide Zulassungen hat?
Angenommen, die deutsche Firma F-AG sei in einem Firmenverbund mit der ausländischen Holding H-Incorporated, die in einem Nicht-EPÜ-Vertragsstaat angesiedelt ist.
Wenn die H-Inc. Patentanmeldungen beim DPMA und/oder EPA einreichen möchte, muss sie ja jeweils einen entsprechend qualifizierten Vertreter bestellen.
Kann diese Vertretung vor dem DPMA und/oder EPA durch einen Angestellten der F-AG erfolgen, welcher beide Zulassungen hat?
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