Ausbildungsmöglichkeit auch mit einem FH-Abschluss??!!

P

Paji

Guest
Hallo,

ich hoffe, dass man mir HIER endlich eine effektive antwort geben kann.

habe grosses interesse eine ausbildung zum patentanwalt anzufangen....habe jedoch immer von einem HOCHSCHUL-Abschluss als voraussetzung gelesen; ich habe lediglich einen FH-Abschluss im ingenieurwesen.

was für möglichkeiten habe ich nun trotz meines abschlusses in diesen beruf einzusteigen?

gibt es jemanden, der sich auch in meiner situation befunden hat, der die schleichwege kennt?

die letzte antwort auf diese frage war: " du musst 10 jahre in einer kanzlei tätig sein ! "

ich hoffe, dass jemand von euch eine gute alternative anbieten könnte.

gruss aus berlin
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hi Paji,

laut dieser Patentanwaltsordnung muss man einen Abschluss an einer wissenschaftlichen Hochschule haben. Ich bin selbst FHler und fange demnächst die Ausbildung zum EPA an, weil der DPA Uni-Absolventen (noch) vorbehalten ist. Obwohl in manchen Hochschulgesetzen auch die FHs als wissenschaftliche Hochschulen eingestuft werden und die FHs seit den 80ern ebenfalls einen Forschungsauftrag haben, prallt dies am Deutschen Patentamt ab ! Meines Wissens nach muss man 8 Jahre (?!) im Patentwesen tätig sein, um auch als FHler den Weg des DPAs gehen zu können. Ich glaube, dass Hagenstudium muss man aber dennoch bestreiten. Du könntest Dich ja mal versuchen reinzuklagen :). Hat das eigentlich schon mal jemand probiert ? Vielleicht sollte man sich diesbezüglich an Mr. Candidat wenden :).

Am einfachsten ist es wahrscheinlich den Weg über den EPA oder Patentingenieur zu gehen. Vielleicht ändert sich noch was mit den Master und Bacherlor Abschlüssen, wenn es kein Unidiplom mehr geben wird und man den FH Master nicht mehr vom Uni Master unterscheiden kann,

Gruß
 
I

I. N. Ventor

Guest
Gast schrieb:
weil der DPA Uni-Absolventen (noch) vorbehalten ist.
Falsch. FH-Absolventen können mit der erleichterten Zulassung nach § 172 PatAnwAPO nach 10 Jahren Tätigkeit im Patentwesen (nach 8, wenn die EPA-Zulassung bereits vorliegt), Zitat Abs. 1:

"(1) Abweichend von den Vorschriften des § 10 Abs. 2 über den Nachweis der technischen
Befähigung und der Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kann zur
Prüfung zugelassen werden, wer, nachdem er im Inland
1. sich als ordentlicher Studierender an einer wissenschaftlichen Hochschule
dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und
dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg
abgeschlossen hat oder
2. auf einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Ingenieurschule
oder einer gleichwertigen technischen Lehranstalt eine nach deren
Grundsätzen abgeschlossene technische Ausbildung erlangt hat,
mindestens zehn Jahre auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen
Beschäftigungsverhältnisses für einen Auftraggeber hauptberuflich eine Beratungs- oder
Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt hat
und im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine solche Tätigkeit, die nach Art oder
Umfang bedeutend ist, noch ausübt; § 7 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. Für Bewerber,
die die europäische Eignungsprüfung für die vor dem Europäischen Patentamt
zugelassenen Vertreter bestanden haben, beträgt die Frist mindestens acht Jahre."


Gast schrieb:
Ich glaube, dass Hagenstudium muss man aber dennoch bestreiten.
Jo, muss man. Kostet mehr als doppelt so viel und muss in einer Summe vorweg bezahlt werden.


Gast schrieb:
Du könntest Dich ja mal versuchen reinzuklagen :). Hat das eigentlich schon mal jemand probiert ? Vielleicht sollte man sich diesbezüglich an Mr. Candidat wenden :).
Er nennt sich "Candy Dat". Außerdem brauchst Du das gar nicht zu versuchen, ich nehme an, Du wolltest über die Gleichbehandlungsschiene gehen.

Jeder Deutsche hat die Möglichkeit, Abitur zu machen und dann an einer "echten" Uni zu studieren. Mehr garantiert das Grundgesetz nicht. Wenn einer meint, ihm reiche eine FH, dann soll er an eine gehen. Er kann sich dann aber nicht hinterher beschweren, dass er nicht PA-Kandidat werden darf.

Oder sollte man zur Revolution aufrufen, weil man ohne ordentliches Medizinstudium keine Zulassung als Arzt (Approbation) bekommt?


Gast schrieb:
Am einfachsten ist es wahrscheinlich den Weg über den EPA oder Patentingenieur zu gehen.
Damit alleine darf man sich aber in Deutschland nicht selbständig machen. Kannst es ja mal in der Schweiz versuchen.


Gast schrieb:
Vielleicht ändert sich noch was mit den Master und Bacherlor Abschlüssen, wenn es kein Unidiplom mehr geben wird und man den FH Master nicht mehr vom Uni Master unterscheiden kann,
Hoffen wir, dass wir das nicht erleben müssen. Es gibt nicht Schlimmeres als Gleichmacherei.

Zum Glück wird auch bei gleichem Titel die vergebende Einrichtung auf dem Zeugnis stehen. Deswegen wird es auch weiterhin diese Unterscheidung geben. Wäre ja auch ein Witz, wenn man mit einem FH-Studium, das in der Theorie ein Jahr und in der Realität zwei Jahre kürzer ist, identische Rechte hätte.
 
K

ketzerischer Frager

Guest
Räusper.... auch, auf die Gefahr hin, dass ich jetzt eins übergezogen bekomme - gibt es nicht auch die Möglichkeit, seinen FH-Abschluss an der Uni noch fix aufzupeppen?
Ich kenne FH-Chemiker, die an der Uni promovieren wollten, Dafür brauchten sie aber noch einige Scheine, um zugelassen zu werden. Das kann doch nur bedeuten, dass sie mit diesen Scheinen zusammen mit Ihrem FH-Abschluss sowas wie einen Uni-Abschluss hatten. Und zumindest weiß ich desweiteren von einem befreundeten Architekten, dass er innerhalb eines Jahres auf Basis des FH-Abschlusses das Uni-Diplom machen konnte.
Diese Variante wäre doch immer noch fixer als der 172er oder?
 
P

Pat-Ente

Guest
ketzerischer Frager schrieb:
Räusper.... auch, auf die Gefahr hin, dass ich jetzt eins übergezogen bekomme - gibt es nicht auch die Möglichkeit, seinen FH-Abschluss an der Uni noch fix aufzupeppen?
[...]
Diese Variante wäre doch immer noch fixer als der 172er oder?
Natürlich besteht diese Möglichkeit. In den Ingenieurwissenschaften wird meist der FH-Abschluss als dem Vordiplom gleichwertig anerkannt (so ist es mir z.B. von der TU München und der RWTH Aachen bekannt). Ob das nun fair ist, sei mal dahingestellt ...
Damit muss man "nur noch" das Hauptstudium absolvieren, was (mit dem Wissen, das man ja hat), in 2-3 Jahren zu schaffen ist (eine Menge Prüfungen, Praktika, Diplomarbeit, ggf. Praxissemester) . Eventuell erkennt die eine oder andere Uni auch noch einige Fächer zusätzlich an, da müsste man sich im Einzelfall erkundigen. Ich kenne z.B. jemanden, die an der RWTH Aachen nicht promovieren durfte, weil ihr Abschluss (aus GB) nur als FH anerkannt wurde, in Bremen hingegen schon ;-)

Damit ist man also schneller als über §172, aber hat halt in dieser Zeit kein Einkommen.

Viel Erfolg beim Durchschlagen durch den Formalitätendschungel!
 
K

ketzerischer Frager

Guest
Hallo Pat-Ente!

Ich sehe das zwar wohl aus meiner ehemaligen Heimat "Elfenbeinturm Uni" vielleicht zu rosarot: Aber meinst Du wirklich, dass es um 2-3 Jahre geht? Der Chemiker, den ich erwähnte, hat die Scheine innerhalb eines halben Jahres zusammen gehabt, oder zumindest etwas in der Größenordnung.
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Lieber ketzerischer Frager,

ich kenne es hauptsächlich aus der Elektrotechnik.
Da waren zu meiner Zeit an der TU München im Hauptstudium minimal rund 30 Einzelprüfungen verschiedenen Schwierigkeitsgrades zu absolvieren.
Da diese jeweils nur semesterweise angeboten werden, kann es ohnehin schon zu Terminkollisionen kommen (ein Mindestmaß an Vorbereitung sollte man ja auch noch einplanen, auch wenn man die Vorbildung durch den FH-Abschluss einrechnet).
Falls man dann auch noch ein Praxissemester machen muss, ist schon wieder ein halbes Jahr weg (ob Prüfungen im Praxissemester formal möglich sind, weiss ich nicht).
Die Diplomarbeit benötigt auch noch ein Semester, ggf. zzgl. Suche und Einarbeitung.

Fazit: Vielleicht kann man es auch in 1,5 Jahren schaffen, aber so optimistisch wollte ich nicht sein. Schneller dürfte es wohl kaum gehen ... schliesslich gehört man schon zur ganz schnellen Truppe, wenn man E-Technik, Maschbau o.Ä. in 9-10 Semestern abschliesst (davon 4 Semester Vordiplom).

In anderen Fächern mag es gehen, hängt stark von der Studienordnung ab und davon, ob man die jeweiligen Prüfungsinhalte tatsächlich schon aus dem Erststudium drauf hat ... und es ist ja durchaus möglich, dass die Anforderungen und Fragestellungen anders (ich sage damit nicht "höher"!) sind.
 
G

Gast - von heute Nacht

Guest
Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass es wohl genug "emotionale" FH/Uni-Diskussionen gegeben hat - ich zumindest spreche keinem Uni-Absolventen seine Höherqualifikation ab !

Wie sieht es denn eigentlich aus, wenn man als FHler promoviert hat ? Bekommt man dann die Möglichkeit direkt PA zu werden ? Ich kenne zunehmend Leute, die quasi direkt (nur ein Praktikum in den Semesterferien ist nachzuholen) nach dem Diplom promovieren. Ist der Dr.-Titel dem Uni-Diplom übergeordnet ? Oder wie siehts mit einem PhD aus ? Als FHler kann man ja in der Regel ohne Probleme im Ausland direkt promovieren.

@I.N Ventor
Wieso sollte man nicht versuchen sich reinzuklagen ? Du hast gesagt, dass man es gar nicht versuchen sollte - i.Ü. habe ich das nicht vor - wird der Gleichbehandlungsgrundsatz denn wirklich auf das Abitur und die Nachfolgemöglichkeiten reduziert ? Schaut man sich da nicht die Inhalte des Studiums an ? Und kann man sich in anderen EU-Staaten als EPA selbständig machen ? Ich frage, weil ja beispielsweise auch das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte - mehr oder weniger - im Rahmen der EU-Angleichung aufgelockert wurde - oder nicht ? Abgesehen davon find ich die Schweiz gar nicht soo schlecht ;-).
In der Patentanwaltsordnung steht doch auch was von Ingenieursschulen oder nicht ? Die FH an der ich studiert habe war z.B. eine solche bis sie in den 70ern zu einer TFH wurde.

Bzgl. Master u. Bacherlor...
Sinn des ganzen ist ja die problemlosere Anerkennung oder der Vergleich von Studienabschlüssen im Ausland. Es wäre ja wiedereinmal typisch deutsch, wenn in allen anderen Staaten der FH Master als normaler Master und nur in Deutschland eine Unterscheidung zw. Uni und FH bestehen würde. Aber ich seh das ähnlich - wahrscheinlich dürfen nur die Unis den Master of Science verleihen und die FHs den Master of Engineering o.ä.. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, wie das DPA die Unterscheidung auslegen wird, da man ja in diesem Fall auch keinen ausländischen Masterabschluss akzeptieren dürfte und somit eine Gleichbehandlung von Masterabschlüssen nicht gewährleistet wäre.

Gruß
 
E

Elke

Guest
Paji, diese ganzen Diskussionen über die Rechtslage, deren Entwicklung nebst Klagemöglichkeiten sind m.E. ziemlich nebensächlich. Wenn Du wirklich Lust hast einzusteigen (und deine Eignung dazu überprüft hast, zB durch die Lektüre von Patenten, Patentakten und Entscheidungen ("will ich das wirklich 35 Jahre lang machen ?"), startest Du einfach, machtst die EPA-Prüfung (die auf dem Arbeitsmarkt sehr gut ankommt, auch z.B. in der Industrie - es muss ja nicht immer eine Kanzlei sein !), und kannst diesen ganzen Fragenkomplex nebenher laufen lassen. Ich glaube wirklich, dass es besser ist, gleich in den Beruf einziuteigen als mit irgendwelchen Umwegen Zeit zu verlieren. Wenn du wirklich gut bist, wird dein FH-Abschluss kaum ein Hindernis zur beruflichen Anerkennung sein (es sei denn, die fehlende Promotion stellt ein solches Hindernis dar, aber daren kannst du nichts ändern, es sei denn, du hängst nochmal 3 Jahre dran).

Viel Glück !
 
I

I. N. Ventor

Guest
Gast - von heute Nacht schrieb:
wird der Gleichbehandlungsgrundsatz denn wirklich auf das Abitur und die Nachfolgemöglichkeiten reduziert ? Schaut man sich da nicht die Inhalte des Studiums an ?
Ich wollte damit betonen, dass es bei der Gleichbehandlug um gleiche Chancen für alle geht, nicht um gleiche Ergebnisse. Der Uni-Abschluss als Kandidaten-Voraussetzung ist schon uralt. Wir alle hatten also nach dem Abitur die Chance, einen solchen zu machen, wenn wir auch nur im entferntesten an eine PA-Ausbildung gedacht hätten - ich beispielsweise habe das getan, zwar nicht als definitives Ziel, aber als Option. Wer sich anders entschieden hat, kann deswegen jetzt nicht den Staat für "ungerecht" halten.


Gast - von heute Nacht schrieb:
Und kann man sich in anderen EU-Staaten als EPA selbständig machen ? Ich frage, weil ja beispielsweise auch das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte - mehr oder weniger - im Rahmen der EU-Angleichung aufgelockert wurde - oder nicht ?
Wie gesagt, von der Schweiz habe ich gehört, dass es keine PA-Prüfung gibt. Kann aber gut sein, dass nur Schweizer sich dort selbständig machen können. Wieso sollten die einem Ausländer eine Arbeitserlaubnis geben? Und zur EU gehören sie ja nicht.


Gast - von heute Nacht schrieb:
In der Patentanwaltsordnung steht doch auch was von Ingenieursschulen oder nicht ? Die FH an der ich studiert habe war z.B. eine solche bis sie in den 70ern zu einer TFH wurde.
Ja, aber die Ingenieursschulen fallen ja gerade unter Punkt 2 mit 8/10 Jahren.


Gast - von heute Nacht schrieb:
Gleichbehandlung von Masterabschlüssen nicht gewährleistet wäre.
Meine Ansicht dazu: Es ist nicht möglich, ungleiches (=verschiedene nationale Abschlüsse) gleichzubehandeln. Die Qualität der Ausbildungen ist so unterschiedlich, dass das einfach nicht geht. Das wäre extrem ungerecht denjenigen gegenüber, die eine wirklich gute Ausbildung (z.B. Ing./Natwiss. in D) durchgemacht haben.

Und genau aus dem Grund stellt sich das DPMA auch so irrsinnig umständlich und widerborstig an, wenn es um die Anerkennung von PhD-Abschlüssen geht (und insbesondere deren Anerkennung als praktische technische Tätigkeit im Gegensatz zur deutschen Dr.-Arbeit).

Da wäre schon ein Welt-Kultusministerium erforderlich, und selbst dann würde wohl jede Nation treiben, was sie will - geschweige denn wiederum jede einzelne Uni.
 
P

Patsenga

Guest
I. N. Ventor schrieb:
Gast - von heute Nacht schrieb:
Und kann man sich in anderen EU-Staaten als EPA selbständig machen ? Ich frage, weil ja beispielsweise auch das Rechtsberatungsmonopol der Anwälte - mehr oder weniger - im Rahmen der EU-Angleichung aufgelockert wurde - oder nicht ?
Wie gesagt, von der Schweiz habe ich gehört, dass es keine PA-Prüfung gibt. Kann aber gut sein, dass nur Schweizer sich dort selbständig machen können. Wieso sollten die einem Ausländer eine Arbeitserlaubnis geben? Und zur EU gehören sie ja nicht.
Selbstständiger Patentanwalt ist ausser bei Einzelanwälten in der Schweiz eher selten. Die meisten Patentanwälte sind als AG's organisiert, so dass man (auch als Aktionär) formal Angestellter ist. Mehrheitlich müssen da nur die Verwaltungsräte Schweizer sein.

Patentanwaltsprüfung gibt es in der Schweiz (noch) keine, ein der PA-Ordnung entsprechendes Patentanwaltsgesetz auch (noch) nicht.

pour info: Ich arbeite als Deutscher ex-PA seit etwas über 8 Jahren in der Schweiz.

Wir haben in der letzten Zeit einen Kandidaten gesucht und dabei auch FH-Absolventen gesichtet. Ein Nachteil (oder Vorteil => ich habe den Thread "skrupellose Ausbilder" mit immer wachsender Begeisterung gelesen) beim FH-Abschluss sind die 6 Jahre vor der EPA-Prüfung.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mehrheitlich müssen da nur die Verwaltungsräte Schweizer sein.
heisst das, dass ich mir, wenn ich mich als deutscher PA oder europäischer Vertreter in der Schweiz niederlassen möchte, einen schweizer Verwaltungsrat anheuern sollte? oder besser noch zwei Verwaltungsräte, wenn ich Einzelanwalt bin - wegen der Mehrheit?
 
M

Murks

Guest
Patsenga schrieb:
I. N. Ventor schrieb:
Wieso sollten die einem Ausländer eine Arbeitserlaubnis geben? Und zur EU gehören sie ja nicht.
Diesen Punkt hätten wir bei allem Zynismus aber nach wie vor nicht geklärt. Weshalb sollte eine Schweizer PA AG an einem Deutschen interessiert sein, der noch nicht mal deutscher PA ist? Haben die Schweizer etwa bei der EPA-Prüfung noch höhere Durchfallquoten oder ist ihre absolute Zahl so extrem niedrig, dass es nicht mal für ein paar schweizerische EP-Attorneys reicht, selbst wenn 100% die Prüfung bestehen?
 
I

Interessent

Guest
Nachdem mit den deutschen Master-Studiengängen von FHs der direkte Einstieg in den Staatsdienst und auch direkt eine Promotion (sofern man eine entsprechende Stelle findet) möglich ist, gehe ich davon aus, dass auch das DPMA im Zuge der Hochschulreform (oder Gleichmachung oder Anglisierung oder wie man es nennen will) nicht mehr daran festhalten kann, nur noch Bewerber mit Unidiplom als Kandidat zulassen zu wollen.
An einigen FHs starten beispielsweise keine Diplomstudiengänge mehr, nur noch Bachelor-Studiengänge. An vielen TUs wirds auch bald so weit sein.
Ein FH Master dann gleich dem einer TU, weil nach Credit Points verglichen wird!
 
R

Realist

Guest
Nachdem mit den deutschen Master-Studiengängen von FHs der direkte Einstieg in den Staatsdienst und auch direkt eine Promotion (sofern man eine entsprechende Stelle findet) möglich ist, gehe ich davon aus, dass auch das DPMA im Zuge der Hochschulreform (oder Gleichmachung oder Anglisierung oder wie man es nennen will) nicht mehr daran festhalten kann, nur noch Bewerber mit Unidiplom als Kandidat zulassen zu wollen.
An einigen FHs starten beispielsweise keine Diplomstudiengänge mehr, nur noch Bachelor-Studiengänge. An vielen TUs wirds auch bald so weit sein.
Ein FH Master dann gleich dem einer TU, weil nach Credit Points verglichen wird!
Ich glaube da ist wohl eher der Wunsch Vater des Gedanken.

Es gibt mehr als genug ausbildungswillige potentielle Kandidaten, so dass eine Erleichterung des Einstiegs mehr als abwegig erscheint.

Vielmehr könnte ich mir auf Grund der Kandidatenschwemme eine Verschärfung vorstellen, z.B. mit einem geforderten ersten juristischen Staatsexamen (ist nur ein Gedankenexperiment).
 
I

Interessent

Guest
In anbetracht dessen, dass mit einer Masterstudentenzahl von ca. 10% der Bachelorstudenten an den FHs und ca. 80% an den Universitäten gerechnet wird, dürfte sich in meinen Augen die prozentuale Anzahl derer mit dem vollwertigsten Abschluss (dann Master, bisher eben Unidipl.) nicht verändern.
Ebenso wurde die KMK von mehreren Seiten aufgefordert, die bisher tatsächlich vorgesehene Trennung von Master- und Diplomstudiengängen aufzuheben, so dass die Titel parallel vergeben werden sollen.
Überhaupt werden die FHs immer mehr den Unis angeglichen, so soll unteranderem für FH Dozenten die Besoldungsstufe C4 erreichbar sein und die Möglichkeit zur Promotion an einer FH bestehen. Der ursprüngliche Bildungsauftrag der FHs wird mit Sicherheit immer weiter verwässert werden, so wie das in Nordrheinwestfalen und Hessen mit den "Gesamthochschulen" schon lange passiert ist. Dort sind viele der eigentlichen FH-Zweige ziemlich in den Hintergruns gerückt.
Auch wird es wohl nicht lange gehen, bis irgendein FH-Master die Gleichsetzung seines Abschlusses mit dem eines Uni-Diploms erwirkt haben wird. Schliesslich werden die Masterstudiengänge aus dem englischsprachigen Raum schon seit längerem hier dem Uni-Diplom gleichgesetzt, so promoviert derzeit ein Freund und ehemaliger FH-Student mit einem kanadischen Master derzeit bei der Fraunhofer Gesellschaft.
Ein deutscher Abschluss, der im Ausland als den eigenen gleichwertig eingestuft wird, kann schlicht und einfach in Deutschland nicht weniger wert sein, als es der ausländische Abschluss ist.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Schreibfehler: 20% der FH-Bachelors sollen angeblich nur einen Master machen, nicht 10%
 
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