Gast schrieb:
weil der DPA Uni-Absolventen (noch) vorbehalten ist.
Falsch. FH-Absolventen können mit der erleichterten Zulassung nach § 172 PatAnwAPO nach 10 Jahren Tätigkeit im Patentwesen (nach 8, wenn die EPA-Zulassung bereits vorliegt), Zitat Abs. 1:
"(1) Abweichend von den Vorschriften des § 10 Abs. 2 über den Nachweis der technischen
Befähigung und der Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes kann zur
Prüfung zugelassen werden, wer, nachdem er im Inland
1. sich als ordentlicher Studierender an einer wissenschaftlichen Hochschule
dem Studium naturwissenschaftlicher oder technischer Fächer gewidmet und
dieses Studium durch eine staatliche oder akademische Prüfung mit Erfolg
abgeschlossen hat oder
2. auf einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Ingenieurschule
oder einer gleichwertigen technischen Lehranstalt eine nach deren
Grundsätzen abgeschlossene technische Ausbildung erlangt hat,
mindestens zehn Jahre auf Grund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen
Beschäftigungsverhältnisses für einen Auftraggeber hauptberuflich eine Beratungs- oder
Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt hat
und im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine solche Tätigkeit, die nach Art oder
Umfang bedeutend ist, noch ausübt; § 7 Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend. Für Bewerber,
die die europäische Eignungsprüfung für die vor dem Europäischen Patentamt
zugelassenen Vertreter bestanden haben, beträgt die Frist mindestens acht Jahre."
Gast schrieb:
Ich glaube, dass Hagenstudium muss man aber dennoch bestreiten.
Jo, muss man. Kostet mehr als doppelt so viel und muss in einer Summe vorweg bezahlt werden.
Gast schrieb:
Du könntest Dich ja mal versuchen reinzuklagen
. Hat das eigentlich schon mal jemand probiert ? Vielleicht sollte man sich diesbezüglich an Mr. Candidat wenden
.
Er nennt sich "Candy Dat". Außerdem brauchst Du das gar nicht zu versuchen, ich nehme an, Du wolltest über die Gleichbehandlungsschiene gehen.
Jeder Deutsche hat die Möglichkeit, Abitur zu machen und dann an einer "echten" Uni zu studieren. Mehr garantiert das Grundgesetz nicht. Wenn einer meint, ihm reiche eine FH, dann soll er an eine gehen. Er kann sich dann aber nicht hinterher beschweren, dass er nicht PA-Kandidat werden darf.
Oder sollte man zur Revolution aufrufen, weil man ohne ordentliches Medizinstudium keine Zulassung als Arzt (Approbation) bekommt?
Gast schrieb:
Am einfachsten ist es wahrscheinlich den Weg über den EPA oder Patentingenieur zu gehen.
Damit alleine darf man sich aber in Deutschland nicht selbständig machen. Kannst es ja mal in der Schweiz versuchen.
Gast schrieb:
Vielleicht ändert sich noch was mit den Master und Bacherlor Abschlüssen, wenn es kein Unidiplom mehr geben wird und man den FH Master nicht mehr vom Uni Master unterscheiden kann,
Hoffen wir, dass wir das nicht erleben müssen. Es gibt nicht Schlimmeres als Gleichmacherei.
Zum Glück wird auch bei gleichem Titel die vergebende Einrichtung auf dem Zeugnis stehen. Deswegen wird es auch weiterhin diese Unterscheidung geben. Wäre ja auch ein Witz, wenn man mit einem FH-Studium, das in der Theorie ein Jahr und in der Realität zwei Jahre kürzer ist, identische Rechte hätte.