Ausbildungsmöglichkeit auch mit einem FH-Abschluss??!!

G

GAST_DELETE

Guest
Ich hätte da nochmal ein paar Fragen zu dem Ausbildungsweg für FHler - sprich diese 8 Jahre.

1. diese 6 Jahre praktische Tätigkeit vor der EPA-Prüfung:
- geht es dabei ausschließlich um Tätigkeiten im Patentwesen oder können dort auch praktische Tätigkeiten auf dem technischen Gebiet angerechnet werden ? D.h. z.B. 2 Jahre berufliche Tätigkeit als Ingenieur.

2. Muß man bei der Ausbildung zum DPA auch dieses Amtsjahr noch absolvieren, wenn man bereits 6 Jahre auf diesem Sektor gearbeitet hat ?

3. Muß man für den DPA 1 Jahr praktische Tätigkeit auf dem technischen Sektor nachweisen oder ist das über die vorgehenden 6 Jahre Berufserfahrung abgedeckt ?

4. Hat schon mal jemand versucht beim EPA eine Äquivalenzbescheinigung einzureichen, welche darlegt, dass ein FH Diplom dem Bacherlor with Honours gleichgestellt ist ? (Bacherlor with Honours = Qualifikationsliste A -> 3 Jahre, FH Diplom = Qualifikationsliste B -> 6 Jahre).

5. Wie sieht es aus, wenn man als FHler noch ne Promotion anhängt ? Kann man dann den Weg des DPA direkt gehen oder wird das Uni Diplom der Promotion übergeordnet ?

Für konstruktive Antworten wäre ich sehr dankbar, Danke.
 
G

Gast999

Guest
  • Nein
  • Nein, Du mußt aber 8 Jahre arbeiten mit EP-Prüfung, ohne diese 10 Jahre
  • Nein, Du mußt das Jahr nicht nachweisen.
  • Ich nicht, ich denke aber das EPA bleibt seinen Richtlinien treu, es ist ja nur an die eigenen Vorgaben gebunden und auch nicht an die EU.
  • Wenn der Dr. an der Uni gemacht wird, denke ich das geht.
und das jetzt noch am Rande:

6. Sämtliche Deiner Fragen hättest Du in alten Threads oder diesem finden können.

7. Auch die Ämter geben Auskunft auf solche Fragen.

8. Auch ein Blick in die Patentanwaltsordnung (findet man auch im WWW) hilft.

9. Appell an alle, die besonders zum Thema FH fragen: Bitte nicht immer wieder die gleichen Fragen wiederholen, die schon beantwortet wurden, das kostet mit der Zeit echt Nerven!

10. Der Telegramstil ist nicht unhöflich gemeint.

11. Viel Glück!
 
G

Gast999

Guest
Korrektur:

6. Sämtliche Deiner Fragen inklusive Antworten hättest Du in alten Threads oder diesem finden können.
 
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