Artificial independent claim

grond

*** KT-HERO ***
Habe ich noch nie gehört, ich könnte mir aber einen rückbezogenen Anspruch vorstellen, der einer anderen Kategorie angehört als der Anspruch, auf den er sich zurückbezieht.

Beispiel:

1. Verfahren zum Übertragen von Textnachrichten, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine Benutzerauswahl hin eine Animation eines furzenden Affen in die Textnachricht eingefügt wird.

2. Handy, dadurch gekennzeichnet, dass das Handy ausgebildet ist, das Verfahren nach Anspruch 1 auszuführen.

Hier wären die beiden Ansprüche in unterschiedlichen Kategorien (Verfahren, Vorrichtung), jedoch jeder für sich eine Grundlage für einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Dadurch besitzt Anspruch 2 eine Zwitternatur: formal und inhaltlich auf Anspruch 1 zurückbezogen, aber dennoch wie ein gewöhnlicher unabhängiger Anspruch eine gesonderte Anspruchsgrundlage, die vom Prüfer mit größerem Augenmerk zu betrachten ist als es vielleicht für einen gewöhnlichen Unteranspruch der Fall ist.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Habe ich noch nie gehört, ich könnte mir aber einen rückbezogenen Anspruch vorstellen, der einer anderen Kategorie angehört als der Anspruch, auf den er sich zurückbezieht.

Beispiel:

1. Verfahren zum Übertragen von Textnachrichten, dadurch gekennzeichnet, dass auf eine Benutzerauswahl hin eine Animation eines furzenden Affen in die Textnachricht eingefügt wird.

2. Handy, dadurch gekennzeichnet, dass das Handy ausgebildet ist, das Verfahren nach Anspruch 1 auszuführen.

Hier wären die beiden Ansprüche in unterschiedlichen Kategorien (Verfahren, Vorrichtung), jedoch jeder für sich eine Grundlage für einen entsprechenden Unterlassungsanspruch. Dadurch besitzt Anspruch 2 eine Zwitternatur: formal und inhaltlich auf Anspruch 1 zurückbezogen, aber dennoch wie ein gewöhnlicher unabhängiger Anspruch eine gesonderte Anspruchsgrundlage, die vom Prüfer mit größerem Augenmerk zu betrachten ist als es vielleicht für einen gewöhnlichen Unteranspruch der Fall ist.
Ich würde es genau umgekehrt interpretieren: Also ein Anspruch, der zwar als unabhängiger abgefasst ist, aber sämtliche Merkmale eines anderen Anspruchs umfasst und deshalb in Wahrheit von diesem abhängig ist (deshalb nur "artificial independent").

In deinem Beispiel ist Anspruch 2 klar ein unabhängiger Anspruch, der Verweis ändert daran nichts.
 
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