jopatent
SILBER - Mitglied
Art.114(2) EPÜ - Verspätetes Vorbringen
Hallo,
der Art. 114(2) EPÜ überlässt es dem Ermessen des EPA, verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel der Beteiligten nicht zu berücksichtigen (entsprechend auch R.116(1)S.3 AO). Wenn nun ein Dokument unter Ausübung des Ermessens nicht berücksichtigt wurde, wie kann man argumentieren, dass das Ermessen falsch ausgeübt wurde?
Nur, weil man bei einer Relevanzprüfung zu einem anderen Ergebnis als das EPA kommt, muss das Ermessen ja noch nicht falsch ausgeübt worden sein. Ich gehe im Moment davon aus, dass man hier am Normzweck, nämlich "einen normalen Verfahrensablauf zu gewährleisten und taktische Missstände zu verhindern", angreifen bzw. deutlich machen muss, dass durch das verspätete Vorbringen der Dokumente oder Beweismittel ein normaler Verfahrenablauf gewährleistet ist und keine taktischen Missstände auftreten.
Gibt es andere Ansätze?
jo
Hallo,
der Art. 114(2) EPÜ überlässt es dem Ermessen des EPA, verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel der Beteiligten nicht zu berücksichtigen (entsprechend auch R.116(1)S.3 AO). Wenn nun ein Dokument unter Ausübung des Ermessens nicht berücksichtigt wurde, wie kann man argumentieren, dass das Ermessen falsch ausgeübt wurde?
Nur, weil man bei einer Relevanzprüfung zu einem anderen Ergebnis als das EPA kommt, muss das Ermessen ja noch nicht falsch ausgeübt worden sein. Ich gehe im Moment davon aus, dass man hier am Normzweck, nämlich "einen normalen Verfahrensablauf zu gewährleisten und taktische Missstände zu verhindern", angreifen bzw. deutlich machen muss, dass durch das verspätete Vorbringen der Dokumente oder Beweismittel ein normaler Verfahrenablauf gewährleistet ist und keine taktischen Missstände auftreten.
Gibt es andere Ansätze?
jo
Zuletzt bearbeitet: