Patentknecht
SILBER - Mitglied
Hallo Kollegen,
in einem erweiterten Recherchenbericht steht "Die Merkmale des Anspruchs 1 gemäß der Umformulierung...gehen aus keinem der im Recherchenbericht genannten Dokumente hervor."
Normalerweise würde ich in der Erwiderung, welche die Umformulierung enthält, zur erfinderischen Tätigkeit lediglich schreiben "Die Anmelderin stimmt mit dem erweiterten Recherchenbericht darin überein, dass der Gegenstand von Anspruch 1 gemäß der Umformulierung...auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht."
Allerdings steht in dem Recherchenbericht auch drin: "Um das Prüfungsverfahren zu beschleunigen, sollte der Anmelder die folgenden Bemerkungen berücksichtigen: Der Anmelder wird aufgefordert, Argumente für die erfinderische Tätigkeit von Artikel 56 EPÜ auf der Grundlage des "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu liefern (siehe Richtlinien für die Prüfung, G - VII - 5)." Würdet ihr das tun oder lassen?
Viele Grüße von Patentknecht
in einem erweiterten Recherchenbericht steht "Die Merkmale des Anspruchs 1 gemäß der Umformulierung...gehen aus keinem der im Recherchenbericht genannten Dokumente hervor."
Normalerweise würde ich in der Erwiderung, welche die Umformulierung enthält, zur erfinderischen Tätigkeit lediglich schreiben "Die Anmelderin stimmt mit dem erweiterten Recherchenbericht darin überein, dass der Gegenstand von Anspruch 1 gemäß der Umformulierung...auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht."
Allerdings steht in dem Recherchenbericht auch drin: "Um das Prüfungsverfahren zu beschleunigen, sollte der Anmelder die folgenden Bemerkungen berücksichtigen: Der Anmelder wird aufgefordert, Argumente für die erfinderische Tätigkeit von Artikel 56 EPÜ auf der Grundlage des "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu liefern (siehe Richtlinien für die Prüfung, G - VII - 5)." Würdet ihr das tun oder lassen?
Viele Grüße von Patentknecht