Arbeitnehmererfindergesetz entbehrlich ?

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

die Politik kündigt doch gerne an, dass der Gesetzesdschungel gelichtet werden soll. Warum fängt man nicht mit der Abschaffung des Arbeitnehmererfindergesetzes an?

Ich denke, dass die Fragen, ob eine Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung bezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe diese Vergütung liegen sollte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen werden sollte. So kann es insbesondere dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er gute Leute entsprechend entlohnt oder eben nicht. Im letztgenannten Fall würden die guten Leute eben wegbleiben, was sich der Arbeitgeber zweimal überlegen wird. Der Arbeitnehmer kann andererseits bei den Arbeitsvertragsverhandlungen die Patente und Patentanmeldungen in die Waagschale werfen, an denen er als Erfinder in der Vergangenheit beteiligt war. Bei einem starken Erfinder/Entwickler könnte sich dies in einem höheren Gehalt äußern.

Grundsätzlich denke ich, dass der Arbeitgeber bereits mit dem Gehalt sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers bezahlt, d.h. sowohl die Leistungen, die auf dem normalen fachmännischen Können basieren, als auch diejenigen Leistungen, die über das fachmännische Können hinausgehen.

Ist das zu kurz gedacht? Andere Meinungen ?

Gruß

pak
 

gastII

SILBER - Mitglied
Grundsätzlich denke ich, dass der Arbeitgeber bereits mit dem Gehalt sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers bezahlt, d.h. sowohl die Leistungen, die auf dem normalen fachmännischen Können basieren, als auch diejenigen Leistungen, die über das fachmännische Können hinausgehen.
Esist anerkannter Grundsatz im Arbeitsrecht, dass die Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber gehören. Dementgegen steht der Wortlaut des §6 PaG, wonach alle Rechte an der Erfindung dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger zustehen. Das ArbNErfG ist seinerzeit (so jedenfalls die Begründung des Gesetzgebers) geschaffen worden, um einen Interessensausgleich zu schaffen. Wollte man dieses Gesetz abschaffen, müsste man §6 PatG entsprechend ändern oder durch eine Bestimmung wie z.B. §69b UrhG ergänzen.
 

pak

*** KT-HERO ***
gastII schrieb:
.... Wollte man dieses Gesetz abschaffen, müsste man §6 PatG entsprechend ändern oder durch eine Bestimmung wie z.B. §69b UrhG ergänzen.
Hallo GastII,

das ist mir schon klar, aber würdest Du eine derartige Gesetzesänderung nebst Abschaffung des Arbeitnehmererfindergesetzes befürworten? Oder siehst Du hierin eher einen Nachteil für den Arbeitnehmererfinder, der nicht hinzunehmen ist?

pak
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Das ist eine leidige Diskussion. Eine vernünftige Änderung des ArbEG scheitert nur am Widerstand der Gewerkschaften.

Dass die Fokussierung allein auf den Aspekt des §6 PatG nicht angemessen ist, diskutiert z.B. Roland von Falckenstein in der Festschrift "50 Jahre VPP".

Dort findet sich auch der Artikel "Novellierung des ArbEG - Kein Ende in Sicht - Die Industrie reagiert mit Incentive-Systemen" von Franke/Steiling.
 

grond

*** KT-HERO ***
Das ArbNErfG ist sicherlich an einem Kardinalpunkt sehr schlecht konstruiert: Rechtsentstehung und Übergang auf den Arbeitnehmer. Bei allen anderen Schutzrechtsarten fällt das Recht direkt dem Arbeitgeber zu und so sollte das ohne Firlefanz auch beim Patent sein. Allerdings sehe ich nicht, weshalb deshalb auch die Ausgleichsansprüche des Erfinders gesetzlich verankert sein sollten. Immerhin ist eine Erfindung per definitionem eine überdurchschnittliche (Arbeits-)Leistung, also mehr, als der Arbeitgeber erwarten und der Arbeitnehmer versprechen kann. Betrachtet man die Realität am Beispiel der Vereinigten Staaten, bemerkt man, dass die Interessen des Arbeitnehmererfinders in keiner Weise gewahrt werden, wenn man die Vergütung für Erfindungen den Vertragsparteien überlässt. Und auch bei den Gewerkschaften in Deutschland ist immer wieder zu erkennen, dass wissenschaftliches und technisches Entwicklungspersonal sehr schlecht vertreten wird. Bei der IG Metall bekommt ein Schlossermeister nur kaum weniger Lohn als ein Dipl.-Ing. (FH). Regelmäßig wird im Arbeitskampf vor allem gefordert, die unteren Einkommen anzuheben. Da ist kaum zu erwarten, dass eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der potentiell am häufigsten mit Erfindungen aufwartenden Arbeitnehmerteile (vom Dipl.-Ing. (FH) aufwärts) stattfinden würde. Und auch, wenn ich selbst über meinen Vertrag verhandele ("außertariflich"), werde ich kaum eine Beteiligung an Gewinnen aus meinen zukünftigen Erfindungen herausschlagen können. Eher wird man mir ein paar Tausender mehr im Jahr anbieten und darauf verweisen, dass man mich ja anstellen will, weil man von mir erwartet, Erfindungen zu machen und deshalb mir ein so gutes Gehalt anbietet.

Nun ist es tatsächlich so, dass die meisten patentierten Erfindungen kaum wirtschaftlichen Nutzen abwerfen und sicherlich pauschal vergütet werden könnten, das hilft dem Erfinder der blauen LED aber wenig. Es gibt komplette Firmen, die auf der Leistung eines einzelnen Erfinders gegründet sind und Millionenumsätze machen. Hier finde ich es nur gerecht, wenn der Erfinder einen Anspruch auf Beteiligung hat. Und um das zu garantieren, sollte dieser Anspruch m.M.n. auch weiterhin gesetzlich verankert bleiben. Immerhin ist das auch ein kleiner Faktor, der für Deutschland im Werben um Fachkräfte auf dem internationalisierten Arbeitsmarkt spricht.
 

grond

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Allerdings sehe ich nicht, weshalb deshalb auch die Ausgleichsansprüche des Erfinders gesetzlich verankert sein sollten.
Hmpf, gemeint war das Gegenteil: weshalb deshalb die gesetzliche Verankerung der Ausgleichsansprüche wegfallen sollten.
 

pak

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Allerdings sehe ich nicht, weshalb deshalb auch die Ausgleichsansprüche des Erfinders NICHT gesetzlich verankert sein sollten. Immerhin ist eine Erfindung per definitionem eine überdurchschnittliche (Arbeits-)Leistung, also mehr, als der Arbeitgeber erwarten und der Arbeitnehmer versprechen kann.
Hallo grond,

ich gebe zu, dass meine Einstellung vielleicht zu sehr auf die "Selbstheilungskräfte" des Marktes abzielt. Sicherlich besteht die Gefahr, dass eine fehlende Regelung zu Ausgleichsansprüchen zu Gunsten der Arbeitgeber missbraucht werden könnte. Aber ich bin dennoch der Auffassung, dass mit dem Arbeitsentgelt eben der Arbeitnehmer mit all seinen Fähigkeiten und Leistungen bezahlt wird. Dies umfasst eben auch überdurchschnittliche Fähigkeiten und Leistungen, wobei in einem solchen Fall auch das Arbeitsentgelt überdurchschnittlich oder gar eine Regelung für Ausgleichsansprüche in dem Arbeitsvertrag enthalten sein sollte.

Leider ist in DE zu merken, dass man lieber alles gesetzlich regelt, statt sich auf die Entscheidungs-/Vertragsfreiheit der beiden sich gegenüberstehenden Vertragspartner zu verlassen.

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
ich gebe zu, dass meine Einstellung vielleicht zu sehr auf die "Selbstheilungskräfte" des Marktes abzielt.
Wie sehr Märkte sich selbst heilen können, hören wir ja gegenwärtig jeden Tag in den Nachrichten. Ich bin sicherlich niemand, der ständig nach Regulierung und Einmischung des Staates schreit, aber ich finde, hier würde eine Generalklausel im Gesetz niemandem schaden, der Deine Ansicht vertritt und auch wirklich an einem ehrlichen Interessenausgleich interessiert ist. Widerstand gegen eine solche Generalklausel ließe mich jedoch argwöhnen, dass eigentlich doch kein ehrliches Interesse daran besteht, das arbeitsvertraglich gerecht zu regeln.

Im übrigen sollte man m.E. ein stark abgespecktes und erneuertes ArbNErfG gleich in das PatG einbauen.


Aber ich bin dennoch der Auffassung, dass mit dem Arbeitsentgelt eben der Arbeitnehmer mit all seinen Fähigkeiten und Leistungen bezahlt wird.
Auch dann gibt es immer noch praktische Erwägungen: will ich wirklich einen Arbeitnehmer haben, der sich mit seiner größten Erfindung aus dem Staub macht, weil er sich mit dieser woanders in einen besseren Job bringt? Natürlich kannst Du erwidern, dass genau das den Arbeitgeber dazu bewegen sollte, gerechte Reglungen arbeitsvertraglich zu regeln, aber wie ich schon gesagt habe, bin ich da aufgrund der nun einmal real gegebenen Umstände in Deutschland sehr pessimistisch (Tarifverträge, welche sicherlich nicht nur schlechte Eigenschaften haben, aber eben prinzipbedingt nicht allen Konstellationen gerecht werden können).


Dies umfasst eben auch überdurchschnittliche Fähigkeiten und Leistungen, wobei in einem solchen Fall auch das Arbeitsentgelt überdurchschnittlich oder gar eine Regelung für Ausgleichsansprüche in dem Arbeitsvertrag enthalten sein sollte.
Hast Du mal in der Industrie gearbeitet? Ich ja. Ich habe meine Gründe, da sehr pessimistisch zu sein. Du landest in der Tarifklasse, die Deinem Abschluss entspricht. Dabei ist vollkommen egal, ob Du den Abschluss mit 4,0 oder mit 1,0 gemacht hast. Dann hast Du einen Anspruch in x Jahren y Lohnstufen aufzusteigen. Mal geben sie Dir eine, mal zwei, mal keine. Bekommst Du zwei, geben sie Dir zum Ausgleich weniger Leistungszulage (eine mehr oder weniger freie Komponente im Tarifvertrag). Im Durchschnitt bekommst Du aber immer den Durchschnitt. Im Zweifel heißt es: "ich habe Budget X zugewiesen bekommen, wenn ich Dir soviel mehr gebe, kann ich den anderen in der Gruppe keine angemessene Lohnerhöhung zugestehen. Das wäre doch auch ungerecht, oder?" Ein Professor von mir war lange Jahre in der Industrie und hat uns Studenten gegenüber ganz offen gesagt, dass das alles nur existiert, um den Arbeitnehmer letztlich so lange wie möglich im Hamsterrad zu halten. Ich konnte es dann selbst überprüfen. Selbstheilung? Vergiss es, eher lassen sie Dich wirklich gehen und kaufen Deine Arbeitskraft für den doppelten Preis als externe Dienstleistung, als dass sie ihr Gehaltsgefüge kaputtmachen (auch das habe ich persönlich erlebt!). Denn es gibt immer genug Deppen, die mit 3% mehr Gehalt zufrieden sind, aber auf dumme Ideen kommen könnten, wenn ein anderer tatsächlich 10% mehr rausschlägt. Und wenn es um einen Arbeitsplatz geht, sitzt Du ohnehin meistens Leuten gegenüber, die eh nicht die Befugnis haben, mit Dir einen Arbeitsvertrag maßzuschneidern. Die Firmen sind einfach nicht so strukturiert.


Leider ist in DE zu merken, dass man lieber alles gesetzlich regelt, statt sich auf die Entscheidungs-/Vertragsfreiheit der beiden sich gegenüberstehenden Vertragspartner zu verlassen.
Deutschland fährt damit aber nicht wirklich schlecht, wenn man sich die Wohlstandsverteilung im Vergleich zu der der USA ansieht. Die Frage ist halt, ob man alles im Detail kodifizieren muss, oder ob man halt einiges der Rechtsprechung überlässt. Mit solchen Generalklauseln an der richtigen Stelle und in der richtigen Dosis ist die deutsche Gesetzgebung ja durchaus an verschiedensten Stellen gerecht und gleichzeitig wandelbar geregelt (größtes Beispiel Sittenwidrigkeit).

Und so ist es im bestehenden Arbeitnehmererfinderrecht ja auch, im Gesetz steht ja nirgendwo etwas davon, welche Faktoren bei der Berechnung der Arbeitnehmererfindervergütung zu berücksichtigen sind, das stammt alles aus der Praxis. Alles andere wäre auch zuviel des Guten. Ich würde lediglich wollen, dass es weiterhin einen Paragraphen gibt, der dem Erfinder einen "angemessenen Ausgleich" zusichert, welcher auch nicht vorab für zukünftige Erfindungen vertraglich geregelt werden kann.

Ich will Deine Meinung auch gar nicht ändern, Du hast nur nach anderen Meinungen gefragt, also begründe ich meine so gut ich es kann... ;)
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Hallo pak,

als Erfinder möchte ich das in zweierlei Hinsicht von anerer Seite beleuchten:
  • Ich hatte bis jetzt keinen Arbeitsvertrag, bei dem ich große Änderungen hätte machen können. Zuerst bei Fraunhofer - da gab es keinerlei Änderungsmöglichkeiten am BAT - noch jetzt bei einem großen Halbleiterhersteller - da war es am Anfang der Tarifvertrag der IGM, später dann ein fertiger AT-Vertrag. Insbesondere größere Unternehmen erlauben kaum eine Abweichung vom Standardvertrag, wenn man nicht über die Vorstandsebene redet. Damit sind auch individuelle Erfindervergütungen kaum möglich.
  • Die gezahlten Vergütungen sind bisher schon eher gering...lächerlich. Bei Fraunhofer habe ich für ein (vom Kunden eingesetztes!) Patent mal 150,- bekommen (DM oder EUR, kann ich mich nicht mehr erinnern). Bei meinem jetzigen Arbeitgeber gibt es eine Prämie für eingereichte Erfindungsmeldungen, die ca. 1/3 der Prämie für ein erteiltes Patent ist - für die Patente bekommt man aber erst nach langer Zeit vielleicht Geld und die Berechnung nach dem Gesetz ist so kompliziert, dass die Firma von sich aus eine feste Summe anbietet (vielleicht auch, um die Rechnung selber nicht machen zu müssen).
Zusammenfassend: das bisherige Gesetz bringt dem Erfinder kaum etwas, aber ohne Gesetz gäbe es wahrscheinlich gar nichts mehr - da man dann vom Tarifvertrag oder nur theoretisch möglichen Einzelvereinbarungen abhängen würde.

Bei kleinen Unternehmen mag das anders sein.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Eine vernünftige Änderung des ArbEG scheitert nur am Widerstand der Gewerkschaften.
Ich habe gehört, dass die Frage, an der die Novelle scheitert, die der Höhe der Pauschalvergütung sei. Die Arbeitgeberseite will wohl 500EUR, die Arbeitnehmervertreter 1000EUR. Wenn dem tatsächlich so ist, dann kann man wohl darüber streiten, an wessen Widerstand die Änderung scheitert.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Die Arbeitgeberseite will wohl 500EUR, die Arbeitnehmervertreter 1000EUR. Wenn dem tatsächlich so ist, dann kann man wohl darüber streiten, an wessen Widerstand die Änderung scheitert.
Also mindestens die Summen stimmen nicht. Der erste Entwurf für die Novelle steht hier:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/623.pdf

Dieser wurde dann in einer Projektgruppe mit Stand vom 16. Juni 2003 als "Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen" überarbeitet. Dafür kann ich leider keine URL anbieten.

Die Änderungen waren aber eher positiv für die Arbeitnehmer. Es wurde viel detaillierter aufgesplittet und weitere konkrete Summen genannt.

Das Entscheidende bei diesen Entwürfen war aber, dass der Arbeitgeber in der Praxis in der Regel gezwungen ist, eine Erfindung in Anspruch zu nehmen. Für die bloßen Handlungen der Inanspruchnahme und jeweiliger Anmeldung waren schon signifikante pauschale Vergütungen fällig. Da kann man nicht von Arbeitnehmerunfreundlich sprechen.
 

grond

*** KT-HERO ***
Erstmal danke für die Fakten. Ich habe den Entwurf jetzt natürlich nicht vollständig gelesen, aber es fällt auf, dass sehr viel über Pauschalen geregelt wird, wobei es wenigstens eine umsatzbezogene Komponente gibt. Für das Unternehmen könnten diese verhältnismäßig hohen Pauschalen sehr teuer werden. Ich frage mich jedoch, wie sinnvoll im Gesetz geregelte Pauschalen überhaupt sein können. Immerhin gibt es ja eine Inflation.

Es mag arbeitnehmerfreundlich sein, für eine Erfindungsmeldung, die zum Patent führt, aber nie ein Produkt betrifft, schon ein paar Scheine einstecken zu können. So ist es letztlich heute auch schon in der Praxis: Du machst eine Erfindungsmeldung und bekommst einen Vertrag vorgelegt, in dem man Dir viele Rechte und Pflichten aus dem Arbeitnehmererfindergesetz für eine bestimmte Summe abkauft. An diesem Punkt funktioniert die Privatautonomität vielleicht sogar besser als ein Gesetz, das Pauschalen festschreibt und die aufgrund des eher schlechten alten Gesetzes problematischen Rechte und Pflichten praxisorientierter neu regelt, weil die Höhe des Betrages tatsächlich branchen- und firmenspezifisch sein können.

Aber was ist mit dem Erfinder der blauen LED? Dessen Arbeitgeber macht nur mit eben dieser LED neunstellige Umsätze. Soll der mit Pauschalen in der Gesamthöhe von überschlagsweise 62.750EUR nach hause gehen (§§9, 10 und 12 des Entwurfs)? Hier soll eine unbefriedigende Umverteilung stattfinden: die wirtschaftlich unattraktive Erfindung wird aufgewertet, die wirtschaftlich höchst interessanten Erfindungen werden abgewertet.

Ein weiterer Schwachpunkt des Entwurfs ist m.E. die feste Grenze, ab der eine Art Beteiligung an den Einnahmen gezahlt wird (ab 5 Mio Umsatz oder 125T Gewinn). Wie schnell diese Grenze erreicht wird, hängt in hohem Maße von der Größe des Arbeitgebers ab und weniger davon, wie wichtig die Erfindung für die Firma ist.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
grond schrieb:
Ein weiterer Schwachpunkt des Entwurfs ist m.E. die feste Grenze, ab der eine Art Beteiligung an den Einnahmen gezahlt wird (ab 5 Mio Umsatz oder 125T Gewinn). Wie schnell diese Grenze erreicht wird, hängt in hohem Maße von der Größe des Arbeitgebers ab und weniger davon, wie wichtig die Erfindung für die Firma ist.
Das ist aber im Prinzip keine Änderung gegenüber dem Status Quo. Auch heute kann der Arbeitnehmer nur an dem wirtschaftlichen Erfolg partizipieren, den der Arbeitnehmer selbst auch tatsächlich erreicht.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Das ist aber im Prinzip keine Änderung gegenüber dem Status Quo. Auch heute kann der Arbeitnehmer nur an dem wirtschaftlichen Erfolg partizipieren, den der Arbeitnehmer selbst auch tatsächlich erreicht.
Ja, aber von 0 bis unendlich Euro, nicht erst ab einer fixen Schwelle von 5 Mio EUR Umsatz.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
@grond

Nach meinem Verständnis werden dabei natürlich die vorausgehenden pauschalen Zahlungen mit in Betracht gezogen. Die Summe ist so natürlich nicht willkürlich gewählt, sondern basiert auf den heute existierenden Vergütungsrichtlinien. Erst ab einer gewissen Höhe (eben die 5 Mill.) sind die vorherigen pauschalen Zahlungen keine angemessene Vergütung mehr, so dass weitere Zahlungen notwendig werden. Eine gewisse Granularität (durch die Sprünge) muss man dann im Interesse der Einfachheit der Berechnung der Vergütung einfach akzeptieren.
 

grond

*** KT-HERO ***
Lysios schrieb:
Die Summe ist so natürlich nicht willkürlich gewählt, sondern basiert auf den heute existierenden Vergütungsrichtlinien.
Du könntest Recht haben. Unterhalb von 5 Mio Umsatz oder 125.000€ Gewinn hätte der Erfinder wohl bereits 2750€ Pauschalbeiträge erhalten. Das wären 2,2% des Gewinns. Das läge wohl im Rahmen der m.W. üblichen 2 bis 4%, wenn auch an der unteren Grenze.
 
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