pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
die Politik kündigt doch gerne an, dass der Gesetzesdschungel gelichtet werden soll. Warum fängt man nicht mit der Abschaffung des Arbeitnehmererfindergesetzes an?
Ich denke, dass die Fragen, ob eine Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung bezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe diese Vergütung liegen sollte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen werden sollte. So kann es insbesondere dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er gute Leute entsprechend entlohnt oder eben nicht. Im letztgenannten Fall würden die guten Leute eben wegbleiben, was sich der Arbeitgeber zweimal überlegen wird. Der Arbeitnehmer kann andererseits bei den Arbeitsvertragsverhandlungen die Patente und Patentanmeldungen in die Waagschale werfen, an denen er als Erfinder in der Vergangenheit beteiligt war. Bei einem starken Erfinder/Entwickler könnte sich dies in einem höheren Gehalt äußern.
Grundsätzlich denke ich, dass der Arbeitgeber bereits mit dem Gehalt sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers bezahlt, d.h. sowohl die Leistungen, die auf dem normalen fachmännischen Können basieren, als auch diejenigen Leistungen, die über das fachmännische Können hinausgehen.
Ist das zu kurz gedacht? Andere Meinungen ?
Gruß
pak
die Politik kündigt doch gerne an, dass der Gesetzesdschungel gelichtet werden soll. Warum fängt man nicht mit der Abschaffung des Arbeitnehmererfindergesetzes an?
Ich denke, dass die Fragen, ob eine Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung bezahlt wird, und wenn ja, in welcher Höhe diese Vergütung liegen sollte, Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen werden sollte. So kann es insbesondere dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er gute Leute entsprechend entlohnt oder eben nicht. Im letztgenannten Fall würden die guten Leute eben wegbleiben, was sich der Arbeitgeber zweimal überlegen wird. Der Arbeitnehmer kann andererseits bei den Arbeitsvertragsverhandlungen die Patente und Patentanmeldungen in die Waagschale werfen, an denen er als Erfinder in der Vergangenheit beteiligt war. Bei einem starken Erfinder/Entwickler könnte sich dies in einem höheren Gehalt äußern.
Grundsätzlich denke ich, dass der Arbeitgeber bereits mit dem Gehalt sämtliche Leistungen des Arbeitnehmers bezahlt, d.h. sowohl die Leistungen, die auf dem normalen fachmännischen Können basieren, als auch diejenigen Leistungen, die über das fachmännische Können hinausgehen.
Ist das zu kurz gedacht? Andere Meinungen ?
Gruß
pak