GebrMG Antrag auf Aussetzung der Eintragung und Bekanntmachung des GbM

patatt

GOLD - Mitglied
Angenommen ein GbM wurde am 1.1.2022 beim DPMA angemeldet, zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung der Eintragung und Bekanntmachung des GbM gemäß der §§ 8 Abs. 1 GebrMG, 49 Abs. 2 PatG für 13 Monate.

Kann die Aussetzung um weitere 2 Monate verlängert werden, so dass eine Eintragung/Bekanntmachung frühestens nach 15 Monaten erfolgt ?

Angenommen die Anmeldung wird ca. 1-2 Wochen vor Ablauf der o.g. Aussetzung zurückgenommen, ist dies noch rechtzeitig genug, um eine Veröffentlichung zu verhinden ? Gibt es beim DPMA ähnliche Vorgaben wie beim EPA zum Thema "rechtzeitige" Zurücknahme ?
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Soweit ich weiß, gilt für Patentanmeldungen das hier (S. 12) noch immer. Also Rücknahme bis spätestens 12 Wochen vor Veröffentlichungstermin.

Ob das auch auf die Eintragung von Gebrauchsmustern anwendbar ist, weiß ich nicht.
 
Oben