Hallo Zusammen
In den Vorprüfungen gibt es Frage, ob eine entsprechende Druckschrift den nächstliegenden Stand der Technik für einen entsprechenden Anspruch darstellt (vgl. Vorprüfung 2015 Frage 17 oder Vorprüfung 2014 Frage 17).
Kann es überhaupt einen nächstliegenden Stand der Technik für einen abhängigen Anspruch geben? Kann nicht nur ein nächstliegender Stand der Technik für einen Hauptanspruch bestimmt werden?
Vielen Dank und beste Grüsse
In den Vorprüfungen gibt es Frage, ob eine entsprechende Druckschrift den nächstliegenden Stand der Technik für einen entsprechenden Anspruch darstellt (vgl. Vorprüfung 2015 Frage 17 oder Vorprüfung 2014 Frage 17).
Kann es überhaupt einen nächstliegenden Stand der Technik für einen abhängigen Anspruch geben? Kann nicht nur ein nächstliegender Stand der Technik für einen Hauptanspruch bestimmt werden?
Vielen Dank und beste Grüsse