Liebes Forum,
wir haben hier einen Sachverhalt, mit dem wir noch nicht zu tun hatten.
Ein Anmelder ohne Anwalt hat eine Anmeldung gemacht, ohne Prüfungsantrag zu stellen. 1,5 Jahre später reicht er 2 Zeichnungen nach, die aber die ursprünglich offenbarte Erfindung nicht erweitern. Das DPMA vergibt daraufhin eine neue Anmeldenummer und einen neuen Anmeldetag zu eben jenem Zeitpunkt 1,5 Jahre weiter.
Das Ganze ist daher problematisch, weil bei der Prüfung sich nun als D1 auf ein Dokument berufen wird, welches genau einen Tag vor dem zweiten Anmeldetag liegt.
Gibt es in der PatV oder irgendwelchen Richtlinien eine Vorschrift, die das Vorgehen des DPMA deckt?
Grüße
patnet
wir haben hier einen Sachverhalt, mit dem wir noch nicht zu tun hatten.
Ein Anmelder ohne Anwalt hat eine Anmeldung gemacht, ohne Prüfungsantrag zu stellen. 1,5 Jahre später reicht er 2 Zeichnungen nach, die aber die ursprünglich offenbarte Erfindung nicht erweitern. Das DPMA vergibt daraufhin eine neue Anmeldenummer und einen neuen Anmeldetag zu eben jenem Zeitpunkt 1,5 Jahre weiter.
Das Ganze ist daher problematisch, weil bei der Prüfung sich nun als D1 auf ein Dokument berufen wird, welches genau einen Tag vor dem zweiten Anmeldetag liegt.
Gibt es in der PatV oder irgendwelchen Richtlinien eine Vorschrift, die das Vorgehen des DPMA deckt?
Grüße
patnet