pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
in den AGBs ist häufig ein Passus zu Urheberrechten zu finden. Demgemäß lehnt der Verkäufer jedwede Verantwortung ab, sofern durch das verkaufte Produkt Urheberrechte Dritter verletzt werden, also der Käufer kann die Verletzung des fremden Urheberrechts nicht als Sachmangel gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Nun meine Frage:
pak
in den AGBs ist häufig ein Passus zu Urheberrechten zu finden. Demgemäß lehnt der Verkäufer jedwede Verantwortung ab, sofern durch das verkaufte Produkt Urheberrechte Dritter verletzt werden, also der Käufer kann die Verletzung des fremden Urheberrechts nicht als Sachmangel gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Nun meine Frage:
- Gibt es einen entsprechenden Passus für die AGBs betreffend Patente, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster, und wie wäre dann der Wortlaut?
- Falls ja, hält ein solcher Passus einer gerichtlichen Bewertung stand?
pak