Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
ich finde hier bei uns diverse Schreiben in diversen Akten, bei denen der US-Mandant darauf hingewiesen wird, dass die Frist zur Einreichung von europäischen Teilanmeldungen basierend auf der anhängigen europäischen Patentanmeldung XYZ am soundsovielten "abläuft".
Hierbei sind aber keine Anzeichen ersichtlich, dass an der vorgenannten Frist etwa die Anhängigkeit der europäischen Stammanmeldung XYZ endet o.ä.
Es handelt sich dabei um europäische Patentanmeldungen, die die Priorität einer US-Anmeldung beispielsweise aus 2006 beanspruchen, wobei eingangs genannte Schreiben etwa fünf Jahre nach dem Prioritätstag verschickt wurden, und wobei die eingangs genannte "Frist zur Einreichung von europäischen Teilanmeldungen" sich (tag-genau exakt) auf fünf Jahre acht Monate bzw. 68 Monate beläuft.
Was war da denn los -- bzw. was ist das für eine Frist?
Danke für Meinungen,
Grüße
Marc
ich finde hier bei uns diverse Schreiben in diversen Akten, bei denen der US-Mandant darauf hingewiesen wird, dass die Frist zur Einreichung von europäischen Teilanmeldungen basierend auf der anhängigen europäischen Patentanmeldung XYZ am soundsovielten "abläuft".
Hierbei sind aber keine Anzeichen ersichtlich, dass an der vorgenannten Frist etwa die Anhängigkeit der europäischen Stammanmeldung XYZ endet o.ä.
Es handelt sich dabei um europäische Patentanmeldungen, die die Priorität einer US-Anmeldung beispielsweise aus 2006 beanspruchen, wobei eingangs genannte Schreiben etwa fünf Jahre nach dem Prioritätstag verschickt wurden, und wobei die eingangs genannte "Frist zur Einreichung von europäischen Teilanmeldungen" sich (tag-genau exakt) auf fünf Jahre acht Monate bzw. 68 Monate beläuft.
Was war da denn los -- bzw. was ist das für eine Frist?
Danke für Meinungen,
Grüße
Marc
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