Abrechnung

F

Fuzzy

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So seh ich das auch. 1000 Euronen sind schnell weg, wenn man bedenkt was manche Kanzleien alleine schon an Vertretungsgebühr verlangen.
 
A

anonymos

Guest
die angegebenen Summen bezogen sich nur auf die Bearbeitungshonorare, Grundgebühren, NK etc. sind natürlich on top. Die 1000 EUR waren für einen bekannten deutschen Konzern , aber wie ich vom Herrn und Meister rausgehört habe war es so etwas wie eine Serienanmeldung (also linker Knopf rechts oben ist neu ansonsten alles gleich).
 
A

anonymos

Guest
@pat-ente

schon richtig, aber ich denke es sieht einfach blöd aus, für so etwas nur den wahren Zeitaufwand abzurechnen. 1000 EURO ist ja eh schon relativ wenig... am Ende kämen dann Mandanten auchn noch auf dumme Ideen bezüglich Kosten..
 
G

gast2000

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@anonymos: Ausserdem ist das einer der wenigen Fälle, wo man nach oben aufrundet (ob das jetzt Ironie ist, darf sich jeder selber aussuchen;-)).
 
G

gast2000

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@anonymos: Ausserdem ist das einer der wenigen Fälle, wo man nach oben aufrundet (ob das jetzt Ironie ist, darf sich jeder selber aussuchen;-)).
 
M

mandant

Guest
Das sind hier alles sehr interessante Informationen für mich, schöne Seite.
 
M

mandant

Guest
Das sind hier alles sehr interessante Informationen für mich, schöne Seite.
 
K

Kand.

Guest
@ Mandant:

Es ist ganz einfach: Wenn Sie mit der Abrechnungspraxis bzw. der Honorarhöhe Ihrer jetzigen Kanzlei unzufrieden sind, dann verbietet Ihnen schließlich keiner, auch mal eine Anmeldung einer anderen Kanzlei zu geben bzw. ein Konkurrenzangebot einzuholen. Dabei sollten Sie jedoch auch die Qualität der Rechtsberatung mit in Ihre Entscheidungsfindung einarbeiten.

Zudem sollte - jedenfalls ungefähr - abgeschätzt werden können, welchen Zeitaufwand ein Patentanwalt in ein Anmeldungsprojekt investiert. Wenn nicht, dann kann Ihnen Ihr Patentanwalt sicher erläutern, weshalb eine bestimmte Anmeldung sehr zeitintensiv war bzw. warum nicht. Im übrigen hängt letztlich die Rechnungshöhe auch maßgeblich vom jeweiligen Stundensatz des Patentanwalts ab.

Ich bin jedenfalls der Ansicht, daß ein hoher Stundensatz von - sagen wir mal - 250 bis 300 Euro pro Stunde auch nur dann zu rechtfertigen ist, wenn die Akten bei ansprechender Qualität auch entsprechend flott bearbeitet werden.
 
K

Kand.

Guest
P.S.: Hohe Stundensätz könne auch bei 400,-- Euro oder sogar noch höher liegen. Insbesondere bei kleineren Kanzleien werden Sie ggfs. auf Stundensätz in der Größenordnung von (nur) 200,-- Euro treffen.
 
G

Goldi

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Ich kenne die Verhältnisse in der Chemie nicht, aber MB, ET:

Der Mandant jault i.d.R. bei Neuanmeldungen DE so ab 4500€, Bescheid 600-700, alles + MwSt. und zuzügl. Amtsgebühr

Manche Kanzleien rechnen dann 7 h a 100 ab, andere nur 3 a 230,-
In der Summe bleibt es gleich.
Wenn man einen Kollegenarbeiter drücken will, kann man die 4500 auch in 2000 für die Ausarbeitung und 2500 für den "Kleinkram" aufspalten, Manche sind da SEHR kreativ. (Übernahme der Vertretung, Aufnahme in die Fristenüberwachung, Porto, Kopierer, Telefax, Zahlung von 7 Benennungsgebühren: 700 €, Einreichen der Erfinderbenennung: 100,- ...)

1 Jahr später wiederholt sich das Trauerspiel dann bei PCT: Überarbeitung des (wortidentischen) Anmeldetextes: 800,- .......

Drum sind die Partner reich, nicht der Kollegenarbeiter.
 
C

corvinus

Guest
[quote:Goldi]Ich kenne die Verhältnisse in der Chemie nicht, aber MB, ET:

Der Mandant jault i.d.R. bei Neuanmeldungen DE so ab 4500€, Bescheid 600-700, alles + MwSt. und zuzügl. Amtsgebühr

Manche Kanzleien rechnen dann 7 h a 100 ab, andere nur 3 a 230,-
In der Summe bleibt es gleich.
Wenn man einen Kollegenarbeiter drücken will, kann man die 4500 auch in 2000 für die Ausarbeitung und 2500 für den "Kleinkram" aufspalten, Manche sind da SEHR kreativ. (Übernahme der Vertretung, Aufnahme in die Fristenüberwachung, Porto, Kopierer, Telefax, Zahlung von 7 Benennungsgebühren: 700 €, Einreichen der Erfinderbenennung: 100,- ...)


Wir mußten feststellen, dass auch der "Kleinkram" Geld (sprich Zeit und Personal) erfordert. So völlig unrealistisch sind diese Vertretungsübernahmegebühren nämlich nicht. Auch wir dachten vor der Gründung unserer Bude, dass sich die Alten Herren damit ne goldene Nase verdienen. Üblicherweise reichen diese Kosten vielleicht wenns es ganz gut läuft gerade dazu, die laufenden Kosten zu decken, so dass das 2erarbeitete" Honorar dann direkt in die Taschen fließen kann.





Drum sind die Partner reich, nicht der Kollegenarbeiter.


Was heißt reich? Wir hatten früher die Idee, Mandate durch Übernahmen zu bekommen und wenn man die genauen Zahlen sah, wurde es einem schwummrig, wie unseriös der oft sehr großzügige Lebensstil älterer Kolleschen finanziert ist (von der Altersvorsorge gar nicht zu reden). Da ist vieles nur Schein und persönliche Eitelkeit und oft auf Pump finanziert.
 
D

d.v.o.

Guest
Gab es da nicht mal im EPA-Register ein Ausscheidungsvertrag aus einer bekannten Münchner Kanzlei, die ob ihres Names sogar mal vor dem BGH stand?

Da stand drin, dass die Partner sich ein Darlehen aufgenommen haben, um sich eine monatliche Garantieausschüttung in enormer Höhe auszuschütten?

Man müsste das mal steuerlich und haftungsrechtlich beleuchten, könnte evtl. gar nicht so dumm sein...
 
R

Robby

Guest
Es geht nicht ums Urteil (die BGB§12-Schlonze sollte man für die Prüfung zwar können...), sondern um den Vertrag, der war schon interessant (abseits des Standard-PA-CLKs, ja, die meisten PAs fahren Autos unter 75k€, und anderer Kleinigkeiten...)
 
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