DE 2. juristisches Staatsexamen und Patentanwaltsausbildung

sunny

Schreiber
Frage: Kennt Ihr Juristen, die beides haben: Anwalts- und Patentanwaltszulassung. Und habt ihr den Eindruck, der Aufwand hat für diese Leute gelohnt. Oder schreibt hier gar jemand mit, der beides absolviert hat?

Beste Grüße
Sunny
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Sunny,

es gibt eine ganze Reihe Kollegen mit einer Doppelqualifikation als Patent- und Rechtsanwalt. Und ja, man kennt sich.

Diese Kollegen machen auf den einschlägigen Veranstaltungen auch keinen besonders unglücklichen Eindruck, es ist also offensichtlich nicht von Nachteil.

Die Zahl war vor 10 oder 20 Jahren noch höher. Viele der Kollegen mit Doppelqualifikation hatten ihre Ausbildung in der DDR. Deren Zahl nimmt dementsprechend jetzt kontinuierlich ab. Der Hintergrund liegt in dem anderen Ausbildungsgang und ist nur noch historisch interessant.

Lohnt sich (unter heutiger Situation) der Aufwand?

Viele Poster hier im Forum sind ja schon der Auffassung, der Aufwand für die Patentanwaltsausbildung sei nicht gerechtfertigt. Wie dann erst für zwei Ausbildungen ....

Aber Gegenfrage: Wo vermutest Du denn zusätzliche Einnahmequellen bei einer Doppelqualifikation?

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Die zusätzliche Einnahmequelle besteht in der Möglichkeit der Doppelvertretung in bestimmten Fällen (z.B. Marken- oder Patentstreitsachen), bei denen derjenige mit beiden Zulassungen auch doppelt abrechnen kann.
Das gilt natürlich zunächst nur bei Vergütung nach RVG, nicht bei Honorarvereinbarung. Aber evtl. kann so jemand auch einen höheren Stundensatz durchsetzen.
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Die zusätzliche Einnahmequelle besteht in der Möglichkeit der Doppelvertretung in bestimmten Fällen (z.B. Marken- oder Patentstreitsachen), bei denen derjenige mit beiden Zulassungen auch doppelt abrechnen kann.
Das gilt natürlich zunächst nur bei Vergütung nach RVG, nicht bei Honorarvereinbarung. Aber evtl. kann so jemand auch einen höheren Stundensatz durchsetzen.

Doppelvertretung in Personalunion?? Die Robe stelle ich mir interessant vor: Eine Seite mit schwarzem Besatz und die andere mit blauem :)
 
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Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Doppelvertretung in Personalunion?? Die Robe stelle ich mir interessant vor: Eine Seite mit schwarzem Besatz und die andere mit blauem :)

Hallo Patentrezept,

nein, so farbenprächtig ist unser Berufsstand denn doch nicht. In der Praxis tragen die Kollegen mit Doppelqualifikation im Landgericht "schwarz", damit man erkennt, dass sie Anträge stellen dürfen, und vor den Technischen Beschwerdesenaten "blau", da dort diese Qualifikation im Vordergrund steht. Anderes ist natürlich erlaubt.

Die zusätzliche Einnahmequelle besteht in der Möglichkeit der Doppelvertretung in bestimmten Fällen (z.B. Marken- oder Patentstreitsachen), bei denen derjenige mit beiden Zulassungen auch doppelt abrechnen kann.

Hallo Pat-Ente,

die doppelte Vergütung ist aber auf solche Fälle beschränkt, in denen man vollständig obsiegt und der Gegner die Kosten trägt. Dem eigenen Mandanten wird man das nicht aufdrücken können, der sieht, das nur ein Mann / Frau im Ring steht. Schneller als mit solchen Mätzchen kann man einen Mandanten wohl kaum vergraulen, beim Gegner kann einem das ja egal sein.

Und bei wirklich wichtigen Fällen sind ohnehin mehrere Anwaltskollegen beschäftigt (siehe anderen Thread kürzlich), da wird man bestenfalls flexibler einsetzbar. Und schließlich, in welchem Büro nehmen solche Verfahren überhaupt einen relevanten Anteil ein? Okay, einige Spezialisten, aber genau dorthin muss der Doppelqualifikant dann auch gehen, wenn es etwas bringen soll. Die Einschränkung der Nischengröße würde ich sogar als kleinen Nachteil sehen wollen.

Denn eins ist wohl eindeutig: Die Ausarbeitung von Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldungen, das Bearbeiten von Bescheiden, das Abfassen von Warenverzeichnissen, das Führen von außeramtlichen / außergerichtlichen Verhandlungen und das Begründen von Einsprüchen, Widersprüchen oder Löschungsanträgen geht nach doppelter Zulassung weder schneller noch besser von der Hand. Und damit verdiene ich im Wesentlichen mein Geld.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

grond

*** KT-HERO ***
die doppelte Vergütung ist aber auf solche Fälle beschränkt, in denen man vollständig obsiegt und der Gegner die Kosten trägt. Dem eigenen Mandanten wird man das nicht aufdrücken können, der sieht, das nur ein Mann / Frau im Ring steht. Schneller als mit solchen Mätzchen kann man einen Mandanten wohl kaum vergraulen, beim Gegner kann einem das ja egal sein.

Hierzu sollte man anmerken, dass dieses Vorgehen versuchter bzw. vollendeter Betrug am Gegner ist. Tatsächlich handelt es sich bei dem Geld, das der Unterlegene dem Obsiegenden zahlt, nämlich um einen Erstattungsanspruch für die dem Obsiegenden tatsächlich entstandenen Kosten (gedeckelt durch RVG). Sollten die Kosten für die Doppelvertretenden aber gar nicht entstanden sein, dann besteht natürlich auch kein Erstattungsanspruch.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo grond,

so drastisch hatte ich das Dilemma des Doppelqualifizierten eigentlich nicht darstellen wollen; schließlich ist es sein Problem, wie er diese Frage löst, ohne nun selbst mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Als Rechtsanwalt sollte er das ja sauber hinbekommen :). Die Sache ist vor ein paar Jahren auch schon mal diskutiert worden, doch wo? Kammerrundschreiben? Mitteilungen? Hier im Forum?

Nochmals unterstrichen wird durch dieses Dilemma, dass der Doppelqualifizierte in der Praxis gegenüber seinem Mandanten überhaupt nicht nach der RVG abrechnen sollte, da der Mandant keine 2 Anwälte zahlt, wenn er in der Besprechung und in der Verhandlung nur 1 sieht.

Bei der üblichen Konstellation mit 1 PA und 1 RA teilen sich die beiden nun auch tatsächlich die Arbeit, wälzen Präzedenzentscheidungen zu unterschiedlichen Fragestellungen, der PA macht Skizzen der angeblichen Verletzungsformen, der RA macht Zeitskalen zu den Rechtsübergängen, durchleuchtet bizarre Rechtskonstrukte, etc. Der RA klärt und verlegt mit dem Gegner und der Kammer die Gerichtstermine, fragt Verkündungstermine ab. Der PA sachrecherchiert, ist beim Mandanten und nimmt Geräte auseinander. Der Doppelqualifizierte macht alles in einer Person und wird also in der Praxis wirklich mehr Zeit aufwenden müssen, wozu auch das kreative Brainstorming sonst zweier Anwälte gehört.

Die Rechnung nach Aufwand des Doppelqualifizierten wird also nicht (nur) durch Stundensatz, sondern auch durch Mehrstunden höher. Natürlich muss die ohnhein schon hohe Rechnung dem Mandanten plausibel gemacht werden. Die RVG dient - wie rchtig schon von Dir festgehalten - ohnehin nur als Deckel bei der Kostenerstattung.

Im Ergebnis stellt sich nun heraus, dass der (Mehr-) Verdienst des doppelqualifizierten Anwalts auch mit deutlich mehr Arbeitszeit verbunden ist. Die hätte man auch mit anderer (Patentanwalts-) Arbeit füllen können, ohne als Rechtsanwalt zugelassen zu sein.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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