Asdevi
*** KT-HERO ***
§ 37 PatG bestimmt, dass man die Erfindernennung innerhalb von 15 Monaten ab der Prio der Anmeldung abgeben kann. Ich wüsste gerne, ob diese Frist irgendeine Art von praktischer oder theoretischer Relevanz hat.
Denn wenn ich § 42 I und § 45 I richtig interpretiere, muss das DPMA, wenn es den Ablauf der 15 Monate ohne Erfindernennung feststellt, dem Anmelder eine weitere Frist setzen. Erst wenn man diese verstreichen lässt, kann nach § 42 III bzw. § 48 die Anmeldung zurückgewiesen werden.
Also kann ich als Anmelder die 15-Monats-Frist getrost ignorieren und muss erst reagieren, wenn ich die Frist vom Amt gesetzt bekomme. Oder ist meine Interpretation von § 42 und § 45 falsch?
Denn wenn ich § 42 I und § 45 I richtig interpretiere, muss das DPMA, wenn es den Ablauf der 15 Monate ohne Erfindernennung feststellt, dem Anmelder eine weitere Frist setzen. Erst wenn man diese verstreichen lässt, kann nach § 42 III bzw. § 48 die Anmeldung zurückgewiesen werden.
Also kann ich als Anmelder die 15-Monats-Frist getrost ignorieren und muss erst reagieren, wenn ich die Frist vom Amt gesetzt bekomme. Oder ist meine Interpretation von § 42 und § 45 falsch?