Angenommen es gibt eine eingetragene IR-Marke, bei der ein Land dabei ist, das Benutzungszwang fordert.
Wie läuft das praktisch.
- Muss ich mich regelmäßig darum kümmern? oder
- Werde ich angeschrieben, dass die Benutzung nachzuweisen ist?
Vielen Dank im voraus.
Alex