Hallo,
zuerst einmal Danke für die Einschätzungen. Wenn ich das richtig verstehe, so begann die Frist zur Inanspruchnahme nach §6 Satz 2 mit Abgabe der ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung (wobei eine Erfindungsmeldung auch dann als ordnungsgemäß gilt, wenn sie dem §5 Satz 2 nicht entspricht, der...