Hallo,
folgende Konstellation: Eine von einem Arbeitnehmer getätigte Erfindung wird von Firma A in einem Produkt eingesetzt. Die Erfindervergütung wurde nach Richtlinie für betrieblich benutzte Erfindungen über Lizenzanalogie vereinbart und wird ausgezahlt.
Nun lizensiert Firma A die Erfindung an Firma B aus dem Konzernverbund für eine pauschale Lizenzsumme.
Inwieweit muss der Erfinder an den Lizenzeinnahmen beteiligt werden und wie wird dann ggf. die Nettolizenzeinnahme aus der Bruttolizenzeinnahme errechnet? Die Kosten der Entwicklung nach Fertigstellung der Erfindung sowie die Kosten, die aufgewandt wurden, um die Erfindung betriebsreif zu machen sind ja schon über die selbst vertriebenen Produkte armortisiert - müssen diese trotzdem in Abzug gebracht werden?
Gruß,
M.
folgende Konstellation: Eine von einem Arbeitnehmer getätigte Erfindung wird von Firma A in einem Produkt eingesetzt. Die Erfindervergütung wurde nach Richtlinie für betrieblich benutzte Erfindungen über Lizenzanalogie vereinbart und wird ausgezahlt.
Nun lizensiert Firma A die Erfindung an Firma B aus dem Konzernverbund für eine pauschale Lizenzsumme.
Inwieweit muss der Erfinder an den Lizenzeinnahmen beteiligt werden und wie wird dann ggf. die Nettolizenzeinnahme aus der Bruttolizenzeinnahme errechnet? Die Kosten der Entwicklung nach Fertigstellung der Erfindung sowie die Kosten, die aufgewandt wurden, um die Erfindung betriebsreif zu machen sind ja schon über die selbst vertriebenen Produkte armortisiert - müssen diese trotzdem in Abzug gebracht werden?
Gruß,
M.