Re: Zwischendurch Ansprüche ändern?
"Im Prüfungsverfahren", also nach Stellen des Prüfungsantrages? Klar kannst Du, warum auch nicht, schließlich bist Du als Anmelder Herr des Verfahrens. Es wäre hinsichtlich der Verfahrensökonomie ja auch nur schädlich, wenn Du aus anderen Quellen Kenntnis von...