Suchergebnisse

  1. A

    ArbnErfG Erfindung in Konzernverbund

    Wie bzw. wer klärt derartiges? Ist Dir hierzu Literatur o.ä. bekannt? Würde mich interessieren.
  2. A

    ArbnErfG Miterfinder will Declaration & Assignment nicht unterschreiben

    Hochinteressant. Wär klasse, hierzu noch einen passenden Abschnitt im MPEP zu finden!
  3. A

    ArbnErfG Erfindung in Konzernverbund

    OK danke Dir. Ist es in einer solchen Konstruktion sinnvoll und/oder üblich, dass die Schutzrechte von vornerherein durch die Holding auch angemeldet werden -- oder sollten die Anmeldungen besser/sicherer/einfacher durch die jeweligen lokalen/nationalen Tochtergesellschaften erfolgen und dann...
  4. A

    ArbnErfG Erfindung in Konzernverbund

    Nachdem hier einige Jahre vergangen sind, würde mich sehr interessieren, ob es hierzu inzwischen neue Erkentnisse oder auch passende Literatur gibt. Was spricht eigentlich für eine solche Patentholding-Struktur? Geht es da primär um Steuervermeidung, indem die (zunehmend als monetär so...
  5. A

    ArbnErfG Miterfinder will Declaration & Assignment nicht unterschreiben

    Also obwohl "Declaration & Assignment" in USA ja standardmäßig verlangt werden (was wohl noch aus Pre-AIA-Zeiten stammt, als nur die Erfinder Anmelder sein konnten, und die Erfindung dann eben gleichzeitig per Assignment an den Arbeitgeber/Assignee übertragen werden musste), passt die Forderung...
  6. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Danke Dir für den Verweis auf den CRISPR-Fall. Hier eine ganz gut lesbare Zusammenfassung:
  7. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    @Hans, danke, jetzt ist mir Dein Part verständlich. @Asdevi: Ok hab mich unsauber ausgedrückt. US-K steht als Assignee auf der US-Prioanmeldung und im US-Register (nicht als Anmelderin, da es pre-AIA keinen US-"Anmelder" gab, sondern nur Erfinder und Assignee). Auf der DE-Nachanmeldung...
  8. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Ach so, Du warst wieder auf einem anderen Schauplatz. Einspruch wegen widerrechtlicher Entnahme (nur DE, nicht EP). Wie Du auf dieses Thema kommst, wer hier der "Dritte" ist und warum ihn das alles (nicht) interessiert, ist mir in Zusammenschau mit dem hiesigen Fall (ungültige Prio mangels...
  9. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Also vorliegend sei/ist das ja ein Pre-AIA-Fall. Deswegen sind ja per Definition in US die Erfinder auch die Anmelder -- und nicht die US-K. Die (angeblich) ungültigen Assignment-Dokumente der Erfinder auf die US-K seien aus dem US-Register ersichtlich. Somit steht zwar die US-K als Assignee...
  10. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Kann es sein dass Du meinst: Hier interessiert es aber natürlich gerade den Einsprechenden, wenn sein Angriff ebendarauf basiert, dass der Patentinhaber die Erfindungsrechte nicht innehat. Du wolltest also wohl etwas schreiben wie: Oder was meintest Du im Vorbeitrag?
  11. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Aber das Assignment der US-Prio ist doch ungültig. Dann steht zwar die US-K als Assignee und Anmelderin auf beiden Anmeldungen (Prio und Nachanmeldung), sie hat aber (sogar für beide Anmeldungen) die Erfindungsrechte nicht.
  12. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Ist das tatsächlich so? Damit hätte sich ja die gesamte Diskussion einschließlich Untersuchung irgendwelcher Assignments und irgendwelcher Betrachtungen des ArbnErfG erledigt, da ja vorliegend anhand Aktenlage Anmelder- und Erfindungsidentität besteht. Sprich, sowohl US-Prio als auch...
  13. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Leider ist mir erneut unklar, ob bzw. was dies mit dem aktuellen Stand der Diskussion und mit den verbliebenen Fragen zu tun hat? Das kann aber durchaus auch an mir liegen. Ich verstehe es vielleicht einfach nicht?
  14. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    OK danke. Das US-Assignment wird halt bei jeder US-Arbeitnehmererfindung benötigt. Dass auch bei DE-Erfindern darauf bestanden wird, ist wohl nur aus Gewohnheit, und im Grunde falsch, da die Erfindungsrechte ja typischerweise beim DE-Arbeitgeber liegen. Mit dem Thema Consideration/ein Dollar...
  15. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Gut, die Erfindung kann beispielsweise auch nicht angemeldet werden, sofern der Arbeitnehmererfinder zustimmt (§ 13 ArbnErfG). Dennoch gilt: Eine exakte Rechtsquelle hab ich aktuell nicht zur Hand (das Wesentliche sollte wohl im MPEP 301 zu finden sein), und mir ist auch bewusst, dass man...
  16. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    OK danke, jetzt soweit klar. Gut, aber wenn dem DE-Arbeitgeber die Erfindung gemeldet wird, muss er sie entweder in Anspruch nehmen (und hat dann auch die Pflicht zur Anmeldung, ArbnErfG §13), oder die Erfindung freigeben. Etwas Drittes existiert nach ArbnErfG so nicht. Insbesondere sind die...
  17. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Hi, Natürlich schweigt das ArbnErfG hierzu, da es bei der Erstanmeldung einer Erfindung keine "Inanspruchnahme einer Priorität" gibt, sondern nur eine Inanspruchnahme der Erfindung. Es ginge noch um die Beantwortung dieser offenen Fragen: Gruß
  18. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Allmählich wird's verständlicher. Es gibt aber halt nach ArbErfg keine "Pflicht, ein Prioritätsrecht in Anspruch zu nehmen" und auch keine "Freigabe einer Schutzrechtsanmeldung", weil beides schon begrifflich keinen Sinn macht. Die Verwendung dieser Begriffskombinationen machte das was Du...
  19. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    Das macht diese rätselhafte Aussage zum ArbnErfG: ...nicht klarer.
  20. A

    Recht auf Erfindung und Beanspruchung der Priorität bei Gemeinschaftserfindungen

    OK -- woraus ergibt sich, dass das Prioritätsrecht ein "vermögenswertes" Recht ist? Du meinst wohl, die Erfindung in Anspruch zu nehmen? Nicht ganz, der Arbeitgeber hat für Länder, in denen er keine Anmeldungen vornehmen, will die Diensterfindung freizugeben (auch ohne Verlangen), und sodann...
Oben