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  1. M

    Art 134(8) EPÜ

    Ich habe bei der Rechtsabteilung des EPA nachgefragt. Diese ist derselben Auffassung wie Lysios und hat mir geantwortet, dass es sich um Deutschland und die Niederlande handelt.
  2. M

    Patent als Verbietungsrecht im Lichte von § 9 S. 1 PatG und § 11(1) GebrMG

    Wir haben wohl alle irgendwann mal gelernt, dass ein Patent ein "Verbietungsrecht" ist und dem Inhaber kein positives Benutzungsrecht gibt. § 9 Satz 1 PatG sagt aber: "Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts...
  3. M

    Patent aus Gebrauchsmuster abzweigen?

    Hallo PatFragen, könntest Du bitte mal die Paragraphenkette (EPÜ und österreichisches nationales Recht) des von Dir beschriebenen Vorgangs etwas detaillierter umreißen? Vielleicht wird es irgendwann mal wichtig :D Viele Grüße
  4. M

    EPÜ Wesentlicher Übersetzungsfehler anhand Prioschrift heilbar?

    Oft entsprechen die asiatischen Priounterlagen nicht "westlichen" Standards und es können im Rahmen der Übersetzung grobe Schnitzer korrigiert werden. Andererseits besteht natürlich auch das Risiko von Fehlern. Ich habe über die Übersetzungsfehlerproblematik in diesem Zusammenhang auch...
  5. M

    Art 134(8) EPÜ

    AW: Art 134(6) EPÜ Danke Asdevi. Sieht jemand die Möglichkeit für eine Begründung, dass im Vereinigten Königreich "die Verfahren durchgeführt werden, die durch dieses Übereinkommen unter Berücksichtigung des dem Übereinkommen beigefügten Zentralisierungsprotokolls geschaffen worden sind"...
  6. M

    Art 134(8) EPÜ

    Freitagnachmittag und ich stöbere durch das EPÜ. Dabei kam bei mir eine Frage hinsichtlich der Auslegung vom Art. 134(6) EPÜ auf. Meiner Ansicht nach sind das Deutschland und die Niederlande. Würde jemand diesen Artikel noch breiter auslegen? Ferner bin ich der Ansicht, dass sich daraus...
  7. M

    Alnatura

    Einfach mal ins Blaue: auf welche Anspruchsgrundlage könnte das Anliegen gestützt sein?
  8. M

    Androhung eines Einspruchs

    Im Lichte der folgenden Entscheidung (Einspruch durch Vertreter zu Lernzwecken, da günstiger als Seminar) bin ich auch der Auffassung, dass ein Einspruch beim EPA wohl zulässig wäre. http://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/recent/t930798dp1.html#q
  9. M

    Androhung eines Einspruchs

    Auch wenn der Einspruch ein "Jedermannsrecht" ist, könnte man schon prüfen, ob er hier im Einzelfall überhaupt zulässig wäre. Zulässig wäre er zumindest dann nicht, wenn er rechtsmissbräuchlich eingelegt werden würde. Ich denke der Einspruch wäre rechtsmissbräuchlich, wenn er nur eingelegt...
  10. M

    EPÜ Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögerung?

    AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru Weil es für das Patentamt und unter Umständen ihn selbst Mehrarbeit bedeutet. Ausserdem könnte es bei einem Prüfer, der noch nicht innerlich resigniert hat, negative Gefühle hervorrufen, wenn ein Anmelder...
  11. M

    EPÜ Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögerung?

    AW: Nachteile durch ständige Provozierung von Rechtsverlusten zur Verfahrensverzögeru Eine recht unrealistische Möglichkeit wäre evtl. durch Art. 125 EPÜ gegeben. Das Patentamt könnte einen Antrag im Lichte von Art. 125 evtl. als rechtsmissbräuchlich und daher unzulässig zurückweisen. Man...
  12. M

    Erfahrungen mit Pre-EQE online training des EPA?

    Nein, ich leider nicht. Ich habe aber gute Erfahrungen mit dem Pre-EQE-Buch von Deltapatents gemacht. Insbesondere was die Rechtsfragen angeht ist man danach extrem fit, meiner Ansicht nach tendenziell schon auf D-Teil-Niveau.
  13. M

    Formstein-Einwand bei mittelbarer Patentverletzung

    Ich möchte die Sache noch mal anhand eines Beispiels verdeutlichen: Es gibt ein Patent mit einem Verfahrensanspruch mit den Schritten: -Bereitstellen von Produkt A (Beispielsweise eine Metalllegierung) -Behandeln des Produkts A mit den Verfahrenschritten B, C, D, E. Das Produkt A ist als...
  14. M

    Formstein-Einwand bei mittelbarer Patentverletzung

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, Der Formstein-Einwand erlaubt es meinem Verständnis nach, sich bei einer äquivalenten, unmittelbaren Verwirklichung eines geschüzten Gegenstandes darauf zu berufen, dass diese äquivalente Form aus dem Stand der Technik bekannt ist und daher das Patent nicht...
  15. M

    DE Einschränkung im Nichtigkeitsverfahren

    Ich habe in dieser Frage auch mal das Argument vernommen, dass sich kein schutzwürdiges Interesse der Allgemeinheit (insbesondere auch eines Nichtigkeitsklägers oder Einsprechenden) an der Verbindlichkeit der Patentschrift im Bezug auf mögliche Beschränkungen der Ansprüche konstruieren liesse...
  16. M

    DE Einschränkung im Nichtigkeitsverfahren

    Siehe auch den aktuellen Schulte, Paragraph 81, Rn 117-118 Ich habe vor einiger Zeit das darin zitierte BGH-Urteil (BGH GRUR 04, 407 (VI2) Fahrzeugleitsystem) gelesen. Ich fand damals, dass der hier entscheidende Punkt darin nur sehr vage behandelt wird und eine eindeutige Anforderung, dass...
  17. M

    Festanstellung im Ausland - Berufsbezeichnung Patentanwalt behalten?

    Vielen Dank schon mal. Ich könnte also beispielsweise eine Kanzlei als Nebentätigkeit im Ausland führen. Was ich mich dann aber noch frage ist, ob man denn als Angestellter einer "normalen Firma" überhaupt Patentanwalt sein kann? Ich denke da an die Unabhängigkeit, siehe z.B. § 39a (1)...
  18. M

    Berufliche Praxis Kollegenarbeit in DE-Sachen ohne DE-Zulassung

    Sehe da keine Probleme. Ist in Kanzleien meines Wissens nach auch absolut gängige Praxis.
  19. M

    Festanstellung im Ausland - Berufsbezeichnung Patentanwalt behalten?

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es die Möglichkeit, als Patentanwalt zugelassen zu bleiben (der Berufsbezeichnung wegen), wenn sich ein zugelassener deutscher Patentanwalt bei einer Firma, die sich außerhalb der EU befindet, als "IP Counsel" anstellen lässt? Wie wäre die Vorgehensweise...
  20. M

    Berufstipp: Zukunftssicherheit österreichischer Patentanwalt

    Was man auch sagen sollte: das sind alles eher theoretische Überlegungen. In der Praxis wird man kaum einen Mandanten in einem Land, dessen Gesetze man nicht genau kennt, vertreten. Das wäre haftungsrechtlich nicht weise und auch dem Mandanten nur schwer vermittelbar.
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