Auch wenn der Einspruch ein "Jedermannsrecht" ist, könnte man schon prüfen, ob er hier im Einzelfall überhaupt zulässig wäre. Zulässig wäre er zumindest dann nicht, wenn er rechtsmissbräuchlich eingelegt werden würde.
Ich denke der Einspruch wäre rechtsmissbräuchlich, wenn er nur eingelegt...