Ich wage jetzt aber mal zu behaupten, dass von den 150' RAs maximal 500 überhaupt wissen, dass sie im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren (was für ein schönes langes Wort das doch ist :)) vor dem BGH vertreten dürfen.
Allerdings habe ich gerade gelernt, dass die Begrenzung auf BGH-RAs...