Wenn jemand Vertretung beim EP-Teil hatte, dürfte das schon für einen Haftungsfall reichen. Denn 1. hätte der Anwalt, der beim EP-Teil Vertretung hatte, nur mindestens fahrlässig Unkenntnis von der Existenz der DE-Anmeldung haben können (wenn deren Prio in Anspruch genommen wurde, muss man wohl...