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  1. M

    ArbnErfG Gleichzeitige Nutzung und Lizenzvergabe

    Hallo, folgende Konstellation: Eine von einem Arbeitnehmer getätigte Erfindung wird von Firma A in einem Produkt eingesetzt. Die Erfindervergütung wurde nach Richtlinie für betrieblich benutzte Erfindungen über Lizenzanalogie vereinbart und wird ausgezahlt. Nun lizensiert Firma A die Erfindung...
  2. M

    DE Inanspruchnahme und §22 ArbEG vor 2009

    Hallo, herzlichen Dank für die Ausführungen! Gruß, M.
  3. M

    DE Inanspruchnahme und §22 ArbEG vor 2009

    Hallo, danke noch einmal für die Ausführungen, die kann ich soweit auch nachvollziehen. Und Entschuldigung für meine Hartnäckigkeit, denn ich habe bei einem Punkt noch ein logisches Problem: Die Schiedsstelle hat in "Rollenschneidemaschine" erklärt, dass die auf dem Formular angegebene...
  4. M

    DE Inanspruchnahme und §22 ArbEG vor 2009

    Hallo, zuerst einmal Danke für die Einschätzungen. Wenn ich das richtig verstehe, so begann die Frist zur Inanspruchnahme nach §6 Satz 2 mit Abgabe der ordnungsgemäßen Erfindungsmeldung (wobei eine Erfindungsmeldung auch dann als ordnungsgemäß gilt, wenn sie dem §5 Satz 2 nicht entspricht, der...
  5. M

    DE Inanspruchnahme und §22 ArbEG vor 2009

    Hallo, angenommen folgender Fall: Erfinder A teilt seinem Arbeitgeber vor 2009 eine erfinderische Idee in elektronischer Form mit. Die Patentabteilung des Arbeitgebers übersendet ihm daraufhin elektronisch ein Formblatt, in dem zusätzliche Angaben zur Erfindung und Miterfindern verlangt...
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