Aktueller Inhalt von Matthias75

  1. M

    Lernmaterialien zur Ausarbeitung von Instruktionsschreiben

    Mir ist nicht so ganz klar, worauf du raus willst. Willst du die Prüfungsbescheide teilweise selbst analysieren/bearbeiten und dann dem Anwalt dann genauere Instruktionen schreiben, wie er erwidern soll? Wie sieht denn den patentrechtlicher Wissensstand dafür aus? Sind dir die "Grundbegriffe"...
  2. M

    Allg. Bachelor Maschinenbau an TH + Werkstudent dann § 158 PAO

    Auch die Ausbildung über §10a PAO (früher §158 PAO) setzt einen Master oder ein Diplom als Abschluss voraus. Siehe z.B. Merkblatt des DPMA, Seite 25. Der Hauptunterschied besteht neben dem zeitlichen Aspekt darin, dass du über die reguläre Ausbildung über §10 eben ausgebildet wirst, sowohl von...
  3. M

    Allg. Deutscher Patentanwalt + EPA vs. NUR European Patent Attorney

    Ich würde hier noch weitere Aspekt einwerfen, die mit Blick auf deine Karriere vielleicht nicht ganz unerheblich sind: 1. Ich würde mich nochmal eingehender mit den Inhalten der deutschen und der europäischen Prüfung und auch mit dem Berufsbild des Patentanwaltes beschäftigen. Dann würde ich...
  4. M

    Berufsalltag

    Standardantwort eines Juristen: Das kommt darauf an. ;-) Was verstehst du unter "bloß Anträge und Beratung"? Gerade die Beratung kann spannend und abwechslungsreich sein. Es geht ja nicht nur um juristische Sachverhalte, sondern vor allem auch um die Technik, die es zu schützen geht und darum...
  5. M

    Allg. Zulassungsfrage

    In der Grur 10/2022 war ein relativ umfangsreicher Aufsatz zu dem Thema drin. Vielleicht kannst du den über den Vater deines Freundes bekommen. Wird vermutlich nicht alle Fragen beantworten und auch keine Rechtssicherheit geben, aber vielleicht hilft es etwas bei der Orientierung. M.
  6. M

    Kleine Aufgaben in Bewerbungsgesprächen

    Wie geschrieben: Es kann nicht schaden, die Grundbegriffe schonmal gehört zu haben. Wenn das allerdings so abläuft, wie von mir und Asdevi vermutet (und nicht irgendwelche sinnbefreiten Aufgaben aus irgendeinem Bewerbungsratgeber vorgelegt werden), wird es weniger darauf ankommen...
  7. M

    Kleine Aufgaben in Bewerbungsgesprächen

    In meiner Ausbildungskanzlei waren das Aufgaben, mit denen schonmal grob getestet wurde, ob ein technisches und sprachliche Verständnis vorhanden ist. Das war z.B. eine kurze Übersetzung oder Zusammenfassung eines technischen Textes, ein einer Erfindungsmeldung nachempfundener Text, aus dem man...
  8. M

    Berechnung Vergütung nach RiLi 11

    „kann“ der (bzw. ein) Umsatz sein, siehe Richtlinie, insbesondere das gerechnete Beispiel unter Nr. 39. M.
  9. M

    Berechnung Vergütung nach RiLi 11

    Direkt aus der Richtlinie. Die Berechnung der zu zahlenden Vergütung und des Erfindungswertes ist unter Nr. 39 beschrieben: V = E * A V = zu zahlende Vergütung E = Erfindungswert A = Anteilsfaktor E = B * L B = Bezugsgröße L = Lizenzsatz Die Bezugsgröße kann der Umsatz in der entsprechenden...
  10. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Das heißt, in der D2 ist kein gegenständlicher Filter gezeigt, der Ähnlichkeit mit einem Kaffeefilter hat oder sogar als solcher verwendet werden könnte (unabhängig davon, ob der Kaffee daraus schmeckt ;-) )? Aus meiner Sicht baut die Rechtsprechung genau darauf auf: Wenn im Stand der Technik...
  11. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Das hängt davon ab, wie der Filter im SdT offenbart ist. Ist der dort offenbarte Filter, so wie er dargestellt ist, unverändert zum Filtern von Kaffee geeignet? Oder wird dort allgemein irgendeine Art von Gewebefilter beschrieben und es steht separat davon, dass man Gewebefilter auch für andere...
  12. M

    EPÜ Wieso nimmt eine generische Offenbarung ein spezielles Beispiel nicht vorweg?

    Ich denke, man muss hier zwei Punkte unterscheiden: 1. Was ist explizit offenbart? Eine allgemeine (generische) Offenbarung zeigt eben nicht einen speziellen Gegenstand mit allen für diesen Gegenstand besonderen Merkmalen. Auch durch eine verallgemeinernde Aussage wie "kann Filterpapier in...
  13. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Wieso soll ein Anspruch allein keine Offenbarung bilden können? Wenn der Patentanspruch für sich allein einen Gegenstand ausreichend genau beschreibt, dass dieser aus sich heraus verständlich ist, also ohne dass die Beschreibung und/oder die Zeichnungen hinzugezogen werden müssen, wieso soll...
  14. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Da muss ich mal genauer drüber nachdenken. Ich wollte nur nicht grundsätzlich ausschließen, dass den Begriffen in einem bestimmten Zusammenhang eine andere Bedeutung zukommen kann, vor allem, wenn man nicht den genauen Wortlaut kennt, um den es in der Eingangsfrage geht. Oder geht es am Ende...
  15. M

    EPÜ "umfassend" neuheitsschädlich für "bestehend aus"?

    Bezüglich 123(2) vs. 54 siehe hier: https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/html/caselaw/2019/d/clr_ii_e_1_3_7.htm Grundsätzlich muss bei einer Einschränkung der neue, eingeschränkte Gegenstand unmittelbar und eindeutig aus der ursprünglichen Anmeldung hervorgehen, sonst wäre er neu bzw...
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