WIR FRAGTEN:
„Der offizielle – und somit für die Fristen maßgebliche – Beginn Ihrer Ausbildung fällt auf den Tag, an dem Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat. So bemisst sich beispielsweise der Beginn des Ausbildungsabschnitts beim DPMA (Amtsjahr) nach dem offiziellen Beginn Ihrer Ausbildung beim Patentanwalt. Uns würde daher Ihre Antwort auf folgende Frage interessieren:
Wieviel Zeit ist bei Ihnen zwischen dem Beginn des Arbeitsverhältnisses und der offiziellen Meldung als Patentanwaltsbewerber vergangen?“
ERGEBNISSE:
Grundlage für die nachstehenden Ergebnisse sind zwei Umfragen aus den Zeiträumen 2008 bis 2011 und 2012 bis 2023. Im Diagramm sind die entprechenden Prozentzahlen über der jeweiligen Anzahl der Monate bis zur Meldung gezeigt.