Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspruch?

Groucho

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Wie können nun die Ansprüche lauten?

Ich würde es so versuchen:

Aluminiumteil mit einer Beschichtung zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß,
dadurch gekennzeichnet dass
die Beschichtung aus einer Eloxalschicht besteht.

Sollte neu gegenüber dem von Dir genannten Stand der Technik sein. Die Frage der Erfindungshöhe kann ich nicht bewerten ...
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Nun, hier ist das Nichtvorhandensein des Merkmals "Verschleißschutzschicht B" ja gerade erfindungswesentlich, so dass ich darauf kaum werde verzichten können.

Das ist mir schon klar, aber ein solcher Anspruch bringt Dich schutzbereichsmäßig nicht sehr weit. Stell Dir ein Bauteil des Wettbewerbers vor, das auch die Schicht "A" aufweist, wobei auf lediglich 1% der Schicht "A" eine Verschleißschutzschicht "B" vorgesehen ist. Dieses hat im Grunde dieselben Vorteile wie das beanspruchte Bauteil, fiele jedoch nicht in den Schutzbereich, da - wenn auch nur in geringem Maße - eine Schicht "B" vorhanden ist. Tolle Umgehungslösung!

Wie wäre es daher mit einem "Bauteil mit einer Schicht A, bei dem die Schicht A mit dem Umgebungsmedium in Kontakt tritt". Erst in einem späteren Anspruch oder auch im Rahmen der Beschreibung (bevorzugte Ausführungsform) sollte dann von einem kompletten Verzicht auf eine Verschleißschutzschicht B über der Schicht A gesprochen werden.

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

;)
Aluminiumteil mit einer Beschichtung zum Schutz vor Korrosion und Verschleiß,
dadurch gekennzeichnet dass
die Beschichtung aus einer Eloxalschicht besteht.

Sollte neu gegenüber dem von Dir genannten Stand der Technik sein. Die Frage der Erfindungshöhe kann ich nicht bewerten ...

Bei einem Stand der Technik, der Aluminiumteile mit einer Eloxalschicht umfasst, soll dieser Anspruch neu sein:eek:? Da würden mal locker 50 Punkte im Teil A der EQE flöten gehen;) !!!!

Ergänzung: Zumal mit dem Begriff "besteht" vielleicht eine abschließende Definition für die eine, von der Eloxalschicht gebildete Beschichtung gegeben wird, eine Einschränkung hinsichtlich weiterer bzw. zusätzlicher Beschichtungen sehe ich jedoch nicht. Selbst wenn ich hier falsch liege, so wäre dies doch eine viel zu starke Einschränkung (siehe vorangehender Beitrag) ....

pak
 
Zuletzt bearbeitet:

Rex

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

;)
Bei einem Stand der Technik, der Aluminiumteile mit einer Eloxalschicht umfasst, soll dieser Anspruch neu sein:eek:? Da würden mal locker 50 Punkte im Teil A der EQE flöten gehen;) !!!!
pak

...Bleiben ja noch 50 Punkte übrig, um zu bestehen. ;)

Dass die Schicht A mit dem Umgebungsmedium (ich nehme an, es ist Luft gemeint) in Kontakt tritt, stellt ja auch keine Neuheit her, weil dies für die bekannten Aluminiunteile genauso zutrifft.
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

...Bleiben ja noch 50 Punkte übrig, um zu bestehen. ;)

Dass die Schicht A mit dem Umgebungsmedium (ich nehme an, es ist Luft gemeint) in Kontakt tritt, stellt ja auch keine Neuheit her, weil dies für die bekannten Aluminiunteile genauso zutrifft.

Ich bin bei diesem Formulierungsversuch davon ausgegangen, dass die Verschleißschutzschicht B im Stand der Technik die Schicht A vollständig von außen abdeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, muss man sich was anderes einfallen lassen, aber nicht gleich die Negativ-Einschränkungskeule "Merkmal B hamwanich" schwingen. ;) Was das Umgebungsmedium angeht, so kann dies auch Fett, Öl oder eben ein anderes Umgebungsmedium sein. Auch hier muss man ggf. noch an der Formulierung feilen ....

pak
 
Oben