Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

Kurt

*** KT-HERO ***
Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

Hi Forum,

angenommen eine Erfindung (1) mit den Merkmalen A, B, C und X aus dem Fachgebiet X wird heute beim Patentamt angemeldet, und eine weitere Erfindung (2) mit den Merkmalen A, B, C und Y aus dem Fachgebiet Y wird morgen angemeldet.

Da Erfindung (1) nicht vorveröffentlicht ist, wird sie bei der Prüfung ja nur bezüglich Neuheit und nicht bezüglich Erfindungshöhe herangezogen, und neuheitsschädlich kann sie für Erfindung (2) aufgrund der unterschiedlichen Merkmale X und Y ebenfalls nicht sein.

Werden beide Patente erteilt werden und sich gegenseitig nicht in die Quere kommen (Neuheit und Erfindungshöhe gegenüber dem sonstigen Stand der Technik vorausgesetzt)?

Vielen Dank schonmal,

Grüße Kurt
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

...zur Vervollständigung noch ein Beispiel:

Heute melde ich einen Lastwagen mit fünf Rädern an, und morgen ein Cabrio mit fünf Rädern.

Angenommen, die "fünf Räder" sind neu und erfinderisch, bekomme ich auf beide Anmeldungen ein Patent?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

Also angenommen, das Cabrio liegt nicht im Schutzbereich des Lastwagens (ein Cabrio könnte doch auch als Lastwagen dienen, oder?). Dann wäre das Cabrio Patent kein vom Lastwagen Patent abhängiges Patent. Dann kämen die beiden Patente sich nicht in die Quere.

Der Lastwagen dürfte in jedem Fall schlimmstenfalls die allgemeinere Form und das Cabrio die speziellere Form sein. Insoweit dürfte der Lastwagen nicht neuheitsschädlich für das jüngere Cabrio sein. Dann spricht nichts gegen zwei schlimmstensfalls abhängige Patente. Siehe dazu z.B. die Diskussion in Benkard PatG 10. Auflage § 3 Rn 74d.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

OK vielen Dank, vor allem für das Stichwort "Abhängigkeit".

Wenn hier angenommen also das Cabrio keinesfalls als Lastwagen dienen kann, dann kommen die beiden Schutzrechte sich überhaupt nicht in die Quere -- richtig?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

Kurt schrieb:
Wenn hier angenommen also das Cabrio keinesfalls als Lastwagen dienen kann, dann kommen die beiden Schutzrechte sich überhaupt nicht in die Quere -- richtig?
Davon würde ich ausgehen.
 

ppa

GOLD - Mitglied
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

dazu müssen die erfindungen aber nicht auf vershciedenen fachgebieten liegen, wie du es beschrieben hattest.

oder was soll das?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

Ja stimmt, "Fachgebiet" ist vielleicht die falsche Vokabel, klingt so nach Chemie vs. Maschinenbau.

Müsste wahrscheinlich eher heißen, die "Erfindungsgegenstände" sind unterschiedlich, oder einfach die "Oberbegriffe" sind unterschiedlich.

Jedenfalls Fazit für mich, wenn die beiden "gleichen", aber an verschiedenen Tagen angemeldeten Erfindungen a) gegenseitig nicht neuheitsschädlich sind und b) keine gegenseitige Abhängigkeit besteht, dann kommen etwaige spätere Schutzrechte sich auch nicht in die Quere.

Dank und Grüße
Kurt
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

aehm, zwei kurze Anmerkungen:

  • Schutzrechte kommen sich grundsätzlich nicht in die Quere, sondern mögliche Verletzungsformen...
  • eine nach einem Patent hergestellte bzw. die Merkmale eines Patents aufweisende Verletzungsform kann sehr wohl in den Schutzumfang eines anderen Patents fallen, wobei dies m.E. auch unabhängig von einer Abhängigkeit der Patente möglich sein könnte. Ich sage nur das Stichwort Äquivalenz...
Die Verletzungsfrage ist immer von der Frage der Patentierbarkeit zu trennen...

Grüße
Ah-No Nym

PS: das ist meine persönliche Meinung, ich lasse ich mich gern eines besseren belehren...
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

@Ah-No Nym

Also belehren möchte ich Dich jetzt nicht. Aber Deinen ersten Punkt verstehe ich gar nicht. Wieso ist Dein bildhafter Vergleich des "in die Quere kommen" korrekt und der bzgl. Patenten nicht?

Und welcher Patentrechtsexperte definiert Schutzbereich eines Patentes so, dass äquivalente Ausführungsformen zwar patentverletzend sind, aber trotzdem nicht vom Patent geschützt werden?

Ich zitiere nur mal kurz aus Benkard PatG 10. Auflage § 14 Rn 91:

"Für diese zweite Form der Zugehörigkeit zum Schutzbereich eines Patentanspruchs ist der Begriff Äquivalenz gebräuchlich, vgl. z. B. BGH GRUR 99, 977, 981 - Räumschild - m. w. N.; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 201, 203; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 145, 147; BPatG 2000, 1011, 1015. Dieser Begriff sollte jedoch vermieden werden, weil er keinen eindeutigen Inhalt hat."
 

ppa

GOLD - Mitglied
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

ich stimme ah-no-nym zu

schutzrechte kommen sich nicht "in die quere"

das frühere patent/patentanmeldung kann neuheitsschädlich für die spätere sein (nach offenlegung ist sie eh sdt )

die restlichen überlegungen betreffen nur benutzungsformen. eine benutzungsform kann auch zwei verschiedene patente verltzen, wenn sie bei deinem beispiiel zb abcxy aufweist

aber sie kann ohnehin noch ganz andere patente verletzen, zb durch ihr material, das sie verwendet, und weil sie noch die merkmale f g k aufweist und ein patent abfgk besteht und und und

aber dies ist kein "problem" des späteren patentes abcy
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Re: Zwei mal die 'gleiche' Erfindung, aber auf verschiedenem Gebiet, an verschiedenen Tagen eingereicht

@ppa

Ich habe den Eindruck, hier wird aneinander vorbei geredet. Deshalb hier mein Verständnis:

Es waren im Prinzip zwei Fragen gestellt, nämlich

1.) Wird ein Patent für die spätere Einreichung erteilt?
2.) Falls ja, in welchem Verhältnis stehen dann die beiden Patente?

Beide Fragen wurden jeweils beantwortet.
 
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