Zu viele Übersetzungen

C

Candydat

Guest
ach und bevor Du einen Fehler machst: Wenn das BBiG Anwendung finden sollte, dann mußt Du Deine Kündigung betründen, sonst ist sie unwirksam:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=4937d18a8dff5a5cca32f78f7399e48f&Seite=1&nr=5458&pos=49&anz=63 RdNr 22: "Eine Pflicht zur Angabe des Kündigungsgrundes in der schriftlichen Kündigungserklärung sieht das Gesetz nur für die Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses nach Ablauf der Probezeit (§ 15 Abs. 3 BBiG) und für die nach behördlicher Zustimmung erklärte Kündigung gegenüber einer durch § 9 Abs. 1 MuSchG geschützten Arbeitnehmerin vor (§ 9 Abs. 3 Satz 2 MuSchG)..."


Bei Fehlern kannste Dich ebenso wie umgekehrt der AG Schadensersatzpflichtig machen:
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=4937d18a8dff5a5cca32f78f7399e48f&Seite=1&nr=6832&pos=57&anz=63
Nr. 13
a) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat (§ 16 Abs. 1 Satz 1 BBiG). Die Bestimmung setzt schon nach ihrem Wortlaut nicht voraus, daß derjenige, der den Schadensersatz verlangt, das Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig löst. Vielmehr ist der erste Halbsatz wie folgt zu verstehen: "Bei vorzeitiger Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses nach der Probezeit kann ...". Daß gerade auch der Anspruchsgegner das Ausbildungsverhältnis vorzeitig aufgelöst haben kann, folgt ferner aus dem Zusammenhang mit § 16 Abs. 1 Satz 2 BBiG und § 15 Abs. 2 Nr. 2 BBiG, der einen solchen Fall betrifft. Zudem zielt der Sinn des § 16 Abs. 2 BBiG generell darauf, den Ersatz des Auflösungsschadens bei vorzeitiger Beendigung der kurzen Ausschlußfrist zu unterwerfen. Dem wird die Auffassung des Landesarbeitsgerichts nicht gerecht, das über § 3 Abs. 2 BBiG die Grundsätze der positiven Vertragsverletzung und § 325 BGB heranzieht. Die vom Landesarbeitsgericht genannten Kommentarstellen geben für dessen Auffassung nichts her (ErfK/Schlachter § 16 BBiG Rn. 2, 3; Weber BBiG § 16 Anm. 1; vgl. ferner KR-Weigand 5. Aufl. §§ 14, 15 BBiG Rn. 129; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 174 VII 9 Rn. 104 f. = S 1725; Gedon/Spiertz Berufsbildungsrecht § 16 Rn. 1, 2; Herkert BBiG § 16 Rn. 2, 3; Knopp/Kraegeloh BBiG 4. Aufl. § 16 Rn. 1). Der Schadensersatzanspruch des vertragstreuen Teils setzt danach nur voraus, daß das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit durch einen Umstand, den der andere Teil zu vertreten hat, vorzeitig beendet wird. Vollends unverständlich erscheint die Auffassung des Arbeitsgerichts, das im Anschluß an Wohlgemuth (BBiG 2. Aufl. § 16 Rn. 4) meint, der andere, "also der vertragstreue Teil", müsse den Grund für die Auflösung zu vertreten haben; darin liegt ein Widerspruch in sich selbst.




Weiterhin ist eine Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen durch den Kandidaten denke ich ausgeschlossen (diese Frage tauchte auch mal auf): http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=4937d18a8dff5a5cca32f78f7399e48f&Seite=1&nr=5466&pos=47&anz=63 Leitsätze
§ 5 Abs 1 Satz 1 BBiG führt zur Nichtigkeit einer Vereinbarung, durch die der Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt wird. Diese Bestimmung ist entsprechend anzuwenden, wenn durch eine Rückzahlungsvereinbarung mittelbarer Druck auf den Auszubildenden ausgeübt wird, der die Berufsfreiheit des Auszubildenden unverhältnismäßig einschränkt
 
A

Anonymer Kandidat

Guest
Ich glaube, wir teilen das gleiche Schicksal.

Bin jetzt knapp 6 Monate bei einer Kanzlei und habe unter anderem ca. 800 Seiten übersetzt. Findet ihr das übertrieben oder übersetzt ihr so gut wie gar nicht? Bei mir machen die Übersetzungen schon fast 90 % der Arbeitszeit aus.

Danke für ein paar Infos.
 
N

NoTranslation

Guest
90% der Arbeitszeit für Übersetzungen sind mehr als nur zu viel!

Ich habe bislang in 1 Jahr eine Übersetzung gemacht. Viele übersetzen ab und zu mal ein bisschen aber m.E. sollten keinesfalls mehr als 5%-10% der Arbeitszeit durch Übersetzungen drauf gehen.

Darf ich fragen in welchem Bereich Du tätig bist und ob das in Deinem Bewerbungsgespräch angeklungen ist?
 
K

Kandidat fern von München

Guest
Anonymer Kandidat schrieb:
Bin jetzt knapp 6 Monate bei einer Kanzlei und habe unter anderem ca. 800 Seiten übersetzt. Findet ihr das übertrieben oder übersetzt ihr so gut wie gar nicht?
Ich habe in einem Jahr einen einzigen Anspruchssatz vom Englischen ins Deutsche übersetzt (knapp 3 Seiten). Und das für ein "Zählpatent" eines Mandanten, also eines, das inhaltlich nicht interessierte, da es nur als Nummer im Geschäftsbericht auftaucht. Deshalb wurden da die Kosten für einen Übersetzer gespart...
 
P

Plempi

Guest
um eine sprache zu erlernen, muss man sich mit ihr eingehend befassen. Kandidat fern von München besitzt demzufolge bestimmt umwerfende übersetzungsfähigkeiten (nicht persönlich gemeint). ich denke es geht vielmehr darum, das englische gleich gut zu beherrschen, wie das deutsche, nämlich auf mutterspracheniveaux. wie will man sonst qualität bei englischen anmeldungen erzeugen oder sich auf dieser sprache unterhalten können, ohne dass man nach den worten sucht. ich kann mir nicht vorstellen, dass einer, der nicht in übersetzungen bewandt ist, ein gutes und fliessendes englisch sprechen kann. diese erfahrung bringt nur vorteile mit sich.
 
R

Robby

Guest
Vielleicht sollten wir uns hier mal auf eine "vernüftige" Höchstgrenze für Übersetzungen einigen? Ich schlage mal 10 Seiten (eine kurze Anmeldung) pro Woche vor.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Plempi schrieb:
beherrschen, wie das deutsche, nämlich auf mutterspracheniveaux. wie will man sonst qualität bei englischen anmeldungen erzeugen oder sich auf dieser sprache unterhalten können, ohne dass man nach den worten sucht. ich kann mir nicht vorstellen, dass einer, der nicht in übersetzungen bewandt ist, ein gutes und fliessendes englisch sprechen kann.
So wichtig ein gutes und fliessendes Englisch ist, kann ich mir nicht vorstellen, wie sich dies durch das Uebersetzen technischer(!) Texte ins Deutsche ueben laesst.

Weder wird der Wortschatz fuer normale (Mandanten)gespraeche erweitert, noch uebt man das aktive Grammatikverstaendnis und den aktiven Sprechwortschatz.
 
K

Kand.

Guest
Ich kann mich meinem Vorredner nur anschließen:

Zwanzig Bescheidserwiderungen auf Englisch (oder Instruktionen an Kollegen im Ausland) selbst verfassen bringt mehr als hundert Übersetzungen aus dem Englischen ins Deustche.

Aktives Formulieren kann mit passivem und sklavischem Übersetzen nicht verglichen werden.
 
G

Gast999

Guest
Zwanzig Bescheidserwiderungen auf Englisch (oder Instruktionen an Kollegen im Ausland) selbst verfassen bringt mehr als hundert Übersetzungen aus dem Englischen ins Deustche.
Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Kandidaten sollen was lernen, ganz klar. Aber gerade ganz am Anfang zu übersetzen, ist nicht verkehrt, um einen total unerfahreren Neuling die "Patentsprache" näher zu bringen und im das entsprechende Fachenglisch zu vermitteln (vorrausgesetzt natürlich, daß Korrektur gelesen wird).

Fakt ist aber, daß sich gerade bei Kandidaten Übersetzungen in Grenzen halten sollten. Bei Großkanzleien, die überwiegend ausländische Mandanten haben, wird es sich jedoch nur selten ganz vermeiden lassen, insbesondere dann nicht, wenn ein Großmandant mal wieder einen entwicklerischen Erguß hat und die Kanzlei mit zig Anmeldungen auf einmal zumüllt.

Sollte jetzt einer sagen wollen, daß man ja Übersetzer beauftragen könnte, möchte ich erwidern, daß es aus meiner Erfahrung einfacher ist, die Erfindung im späteren Prüfungsverfahren nachzuvollziehen, wenn man selbst übersetzt hat, da man seinen eigenen Stil gewohnt ist. Übersetzer feilen häufig an sprachlichen Dingen herum und verhunzen dabei die eigentliche "Patentsprache", die auch rechtlich von Bedeutung sein kann. Eine von einem anderen gemachte Übersetzung Korrektur zu lesen, ist nach meiner Erfahrung absolut quälend (dann mache ich es gleich selbst) und die Anmeldung ungelesen einfach einzureichen, ist ja wohl etwas gefährlich (außer natürlich, man kennt einen absolut fähigen Übersetzer, der bei Unkenntnis auch so schlau ist und nachfragt).

Wie aber oben bereits erwähnt, sollte es sich bei Kandidaten in Grenzen halten.

Ach ja, noch was. Wenn man nicht nur irgendwelche Lappalienanmeldungen auf dem Tisch hat, sondern vielmehr sehr komplexe Anmeldungen berarbeiten muß, kann ab und an mal eine Übersetzung auch mal ein wenig Schonung für's Hirnkastl sein. Allerdings nur, wenn man die Terminologie drauf hat
 
K

Kandidat fern von München

Guest
Plempi schrieb:
um eine sprache zu erlernen, muss man sich mit ihr eingehend befassen. Kandidat fern von München besitzt demzufolge bestimmt umwerfende übersetzungsfähigkeiten
Ich habe unter anderem in England studiert...

Wenn man nicht schon sehr gut Englisch kann, ist man auf einer Kandidatenstelle (und im wissenschaftlichen Betrieb) falsch aufgehoben. Fürs Englischlernen per Übersetzen ist es dann m.E. zu spät.
 
G

Gast999

Guest
Um das Fachenglisch schnell zu lernen, sind Übersetzungen schon gut. Für "normales" Englisch ist das natürlich Schmarrn.

Außerdem kann man sehr wohl mit normalen Schulkenntnissen eine Ausbildung zum PA machen, die Prüfung ist schließlich auf Deutsch. Englisch braucht man in erster Linie bei der täglichen Arbeit. Das man in England studiert haben muß, halte ich für einen Vorteil, aber nicht zwingend.
 
K

Kandidat in München

Guest
Bin E-Techniker und hab gerade eine 150 Seiten Chemie-Übersetzung vor mir liegen, ist das sinnvoll?
 
K

Kand.

Guest
Klar, warum nicht? Wenn Du nur genug Übersetzungen von Chemie-Patenten machst, dann kannst Du neben perfektem Englisch auch noch Chemie lernen! :)
 
G

Gast999

Guest
Kand.: Haha :-(

Das ist gelinde gesagt absoluter Schwachsinn. Ich bin auch E-Techniker und von Chemiesachen lasse ich die Finger. Es gibt natürlich Überscheidungen (z.B. Halbleiterherstellung), wo man sich streiten kann, wenn aufgrund seines Fachgebiets besser geeignet ist, aber grundsätzlich schiebe ich solche Sachen bei uns sofort unserer Chemie-Abteilung zu (die machen das umgekehrt bei E-Technik-Sachen auch so).

Außerdem brauchst Du für die Übersetzung so viel Zeit, daß das nichts anderes ist, wie wenn Dein Chef das Geld zum Fenster rausschmeißt.
 
K

Kand.

Guest
Ich wollte eigentlich nichts anderes zum Ausdruck bringen!

Schade nur, daß es immer wieder Personen gibt, die mit Ironie schon gleich überhaupt nichts anfangen können (sogar wenn diese mit einem Smiley gekennzeichnet ist)!
 
K

Kandidat fern von München

Guest
Gast999 schrieb:
Um das Fachenglisch schnell zu lernen, sind Übersetzungen schon gut. Für "normales" Englisch ist das natürlich Schmarrn.

Englisch braucht man in erster Linie bei der täglichen Arbeit.
Zum einen: in welchem naturwissenschaftlichen oder technischen Studium kommt man heutzutage ohne Fachenglisch durch? Kurz nach mir wurde Fachenglisch sogar Pflichtfach im Studium. Und selbst für meine Diplomarbeit (Diss sowieso, macht aber ja nicht jeder) musste ich stapelweise englische Aufsätze lesen.

Zum anderen: ich fand am Anfang Recherchenberichte trotz meiner guten Englischkenntnisse von allen Standardarbeiten (Neuanmeldung, Bescheidserwiderung, Recherchenbericht) am anstrengendsten, weil es so ermüdend war, soviele englische Aufsätze in dem schwierigen Patent-Englisch zu lesen. Wenn man da nicht schon etwas mehr als Schulenglisch drauf hat, sollte das noch viel härter sein...
 
G

Gast999

Guest
Kandidat fern von München:

Dein letzter Satz besagt doch genau, dass es gerade für jemanden, der keine so guten Englischkenntnisse wie Du mitbringt, am Anfang gut ist, (auch) Übersetzungen zu machen, und nichts anderes habe ich gesagt. Bezüglich Fachenglisch war ich etwas doppeldeu
 
G

Gast999

Guest
ig, damit meinte ich das Fach "Patentwesen". Wenn Du da am Anfang auch Probleme hattest, bin ich ja wieder zufrieden mit der Welt. :)

Bitte anflicken!
 
K

Kand.

Guest
@Gast999: OK.

Ich frage mich wirklich, wie ein Ausblider auf die Idee kommt, einem E-Techniker eine 150-seitige Chemie Übersetzung zuzumuten? Ich würde meinen Ausbilder in einem solchen Fall schon mal fragen, welchen Sinn dies haben soll.
 
Oben